Freitag, 1. Juli 2016
Die direkte Frage an die Kanzlerin
Die Kanzlerin direkt
Gerichtsgebühren trotz PKH ohne Auflagen

Sehr geehrte Frau Bundeskunzlerin,
aufgrund von Druck des EGMK wurde 2011 in unserer Republik ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren beschlossen.
Wer gegen überlange Gerichtsverfahren bei SG/LSG vorgeht, kann PKH bekommen. Dann aber werden trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Ich sehe darin einen Verstoß gegen Ar.t 3 GG und Art. 6 EMRK.
Bezahlt man diese Gerichtskosten nicht, werden die Verfahren nach sechs Monaten geschlossen und dann fallen trotzdem noch Gebühren an.
Arme Menschen werden also um ihr Recht bebracht, ihre Rechte vor Gerichten durchzusetzen.
Dem BMAS ist dies bekannt. Allerdings sieht man dort keinen Handlungsbedarf.

Mein Blog dazu: Prozesskosten.blogger.de

Frau Bundeskanzlerin, kann ich hoffen, daß Sie sich dieses Problem ansehen und Abhilfe schaffen, so daß auch Arme ihre Rechte bekommen können?

Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken



Mein Fehler, den ich im Original habe. Gemeint ist der EGMR und nicht EGMK

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