Mittwoch, 18. Juli 2018
Auch von Frau Kipping kam nur ein untauglicher Brief
Sehr geehrter Herr Blaschke,

vielen Dank für die Antwort, auch wenn die am Thema vorbei ist. Dies ist nicht schlimm, hilft es doch, der Wahrheit näher zu kommen.
Auf jeden Fall freue ich mich, daß Sie sich gemeldet haben und nehme ich den Zeitpunkt zur Kenntnis.

Mit Bafög oder Einkommen als Auszubildender hat man eindeutig kein Einkommen, mit denen noch Raten o.ä. bezahlt werden können.
Daher mein Verweis auf § 122 ZPO. Uns wurde PKH ohne jede Auflage erteilt und trotzdem noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt.
Und dies vor der Gesetzesänderung im Oktober 2016. Dazu hatte ich seinerzeit auch mit Ihrem Herrn Wunderlich kontakt, der wohl
nicht mehr im BT ist.

Es ist auch Ihr Justizminister in Brandenburg informiert, wie auch der SPD-Ministerpräsident. Ferner auch die SPD-Minister im Bund
beim zuständigen BMAS und BMJV.

Alle akzeptieren und fördern diese ausschließlich gegen Arme gerichtete Politik. Ja, es scheint so, als wäre die von den Ministerien
verordnet. Ansonsten ist so einiges nicht erklärlich.

Daß Sie in meinen Blog gesehen haben, hat mich erfreut. Dann sehen Sie bitte auch hier: https://rechtsstaat10.blogger.de/

Nach meiner Information ist dies auch kein "Recht", daß nur in Brandenburg betrieben wird. Anscheinend wird bundesweit gerade
bei Armen, denen schon vorher Unrecht durch überlange Verfahren bei existenziellen Fragen angetan wurde, der
Nachteilsausgleich verweigert.

Und dies tragend von einer Partei, deren Kanzlerkandidat viel von "sozialer Gerechtigkeit" gesprochen hatte, für die er sich einsetzen wollte.

Wenn Sie Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Und bedenken Sie bitte, es geht nicht nur um meine Söhne und mich. Es scheint ein bundesweites Problem zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken



Am 16.03.2018 um 20:43 schrieb Kipping Katja Mitarbeiter 02:
> Sehr geehrter Herr Murken, wir danken für Ihre Mail.
>
> Wir können Ihr Problem leider aus dem Übermittelten nicht eindeutig beurteilen.
>
> Nur so viel: Prozesskostenhilfebewilligung heißt nicht gar keine Kosten. Das Gericht kann Monatsraten festsetzen oder Beträge, die aus dem Vermögen zu zahlen sind (§ 120 Abs. 1 ZPO). Das kommt darauf an, ob anzurechnendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Beim Vermögen sind die Voraussetzungen wie im SGB XII und nicht wie im SGB II (§ 115 Abs. 3 ZPO verweist auf § 90 SGB XII). Die Einkommensanrechnung ist auch anders als im SGB II, s. § 115 Abs. 1 ZPO. Ihre Söhne hatten Einkommen aus Ausbildung, evtl. Alg I und BAföG, da könnte anzurechnendes Einkommen vorhanden sein. Dann würde gem. § 115 Abs. 2 ZPO PKH bewilligt, aber eine Ratenzahlung ausgesprochen. Es kommt also darauf an, was in der PKH-Bewilligung steht. Das könnte rechtlich geprüft werden. Sie werden anwaltlich beraten (https://rechtsstaat3.blogger.de: "Ich habe gute Anwälte und bin auch gut vernetzt."), nutzen Sie die Möglichkeit.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Ronald Blaschke
> Mitarbeiter von Kata Kipping, MdB
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Horst Murken [mailto:Horst.Murken@gmx.de]
> Gesendet: Donnerstag, 22. Februar 2018 16:53
> An: Kipping Katja
> Betreff: z. H. Herrn Gabing
>
> Sehr geehrte Frau Kipping, sehr geehrter Herr Gabingj,
>
> ich beziehe mich auf das soeben mit Herrn Gabing geführte Telefonat.
>
> Ich beklage einen groben Verstoß gegen Art. 3 GG. Dieser besagt u.a., daß auch Arme um ihr Recht vor Gericht kämpfen können müssen.
>
> Dazu ist in §§ 114ff ZPO geregelt, daß diejenigen PKH bekommen, wenn ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat und nicht unsinnig ist. Dazu regelt § 122 ZPO, daß, wer PKH zugesprochen bekommt, keine Gerichtsgebühren erhoben werden dürfen. Bereits erstellte Kostenrechnungen werden zurückgezogen.
>
> Für das Land Brandenburg ist dies hier unter Punkt 3 geregelt:
> http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/db_pkh2002
>
> Trotzdem werden von meinen Söhnen und mir in zahlreichen Prozesse von uns Gerichtskosten gefordert, obgleich uns PKH bewilligt wurde.
> Die Verfahren sind nicht böswillig und ich beziehe HartzIV seit dem
> 1.1.2005 durchgehend.
> Meine Söhne waren Studenten, in Ausbildung oder arbeitslos (nach dem Master).
> Dies betrifft allesamt Verfahren vor dem Oktober 2016.
>
> Und es betrifft ausschließlich Prozesse wegen überlanger Gerichtsverfahren. Ich habe Anlaß zu der Vermutung, daß dies bundesweit so gehandhabt wird. Damit nimmt man armen Menschen, denen ja schon vorher von den Sozialgerichten teilweise über Jahre hinweg ihr Recht genommen wurde, den dafür seit 2011 vorgesehenen Nachteilsausgleich.
>
> Dies scheint auch politisch so gewolt zu sein - gerade auch von der SPD in Land und Bund.
> Egal, was die sonst versprechen.
>
> Hierzu meine Blogs, in denen ich einiges an Mißständen dokumentiert habe:
> https://rechtsstaat3.blogger.de/
> https://rechtsstaat6.blogger.de/
>
> https://rechtsstaat11.blogger.de/
> Meine Petition an den BT vom 26.12.17
>
> Ich denke, dies ist für eine Oppositionspartei interessant.
> Insbesondere, wenn es Neuwahlen im Bund gibt.
>
> Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Horst Murken

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