Samstag, 4. Januar 2020
Die Justizministerin BMJV ist informiert
Sehr geehrte Frau Lambrecht,

bei Ihrem tdot hatte ich Ihnen gesagt, daß einige der etwa 800 Mitarbeitern nicht rechtsstaatsfähig sind.

Ich berichte von schweren Straftaten gegen arme Mitbürger und meine Familie und alle Ihre Mitarbeiter, die damit bisher befaßt sind, leugnen diese Straftaten, dies sind u. a. Ehr (meine Beschwerden vom 7.11.2019, bisher unbeantwortet), Herr Dr. 'Böhme (meine Beschwerden vom 10.10.2019,, bisher unbeantwortet) und Herrn Heße (Beschwerden wurden mit wischiwaschi abgelehnt).

Ursprünglich hatte ich mich an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt, die verpflichtet ist, Straftaten nachzugehen, § 152 StPO. Aber auch diese hat sich geweigert, gegen Straftaten vorzugehen.

Das BMJV soll auch nicht gegen die Richter beim LSG vorgehen, sondern gegen Staatsanwälte, die unsere Verfassung, Art. 20 III GG, mißachten und aushebeln.

Ich würde mich freuen, von Ihnen persönlich zu hören, damit ich sicher sein kann, daß Sie den Sachverhalt vorgelegt bekommen haben.

Weitere Materialien und auch dieses Schreiben finden Sie hier: https://prozesskosten.blogger.de/

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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