Freitag, 4. Oktober 2019
Mein heutiges Schreiben an den 37. und 38. Senat
L S G
37. Senat




Per Telefax



Berlin, 4. Oktober 2019




RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
ANKÜNDIGUNG EINEN NACHTEILSAUSGLEICH EINFORDERN ZU WOLLEN




Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist offensichtlich, daß Sie meinen Söhnen und mir weiterhin unsere Grundrechte nehmen wollen.

Dazu gehört das Recht auf effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz, den Sie uns vorsätzlich und mit enormer Schadabsicht verweigern,

Ich habe schon vielfach die Bearbeitung meiner Rügen und Beschwerden gerügt, aber Sie verweigern uns sogar neue Aktenzeichen. Dies ist eine brutale Rechtsverweigerung, die mit unserem Rechtssystem unvereinbar ist.

Daher ist dies eine neue Rüge, aber die vorherigen haben Sie auch nach § 103 SGG zu bearbeiten. Da Sie mir aber neue Aktenzeichen verweigert haben und überdies die Verfahren über Jahre hinziehen, können Sie von mir nicht verlangen, daß ich noch Aktenzeichen angebe. Diese müssen Sie dann von Amts wegen ermitteln.

Ich hoffe, daß Sie einsehen, daß Sie Unrecht begehen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Samstag, 21. September 2019
Generalbundesanwalt/BMJV
Heute kam dieses Schreiben:
https://www.dropbox.com/s/ckcfvdh9dz7dql2/21-Sep.-2019%2011-05-27.pdf


Und hier meine Antwort:

BMJV
II B 1 – 3260 II – 21 1095/2019



Per Telefax



Berlin, 21. Sep. 2019





DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN HEßE



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich an den Generalbundesanwalt gewandt, da im Bundesland Brandenburg gegen nationales und internationales Recht verstoßen wird.

So wurde und wird trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten erhoben. Da diese nicht bezahlt werden konnten, wurden nach mindestens sechs Monaten die Verfahren für beendet erklärt, die hälftigen Gerichtskosten festgesetzt und diese wurden gegen meine Söhne und mich vollstreckt.

Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, §§ 114 ZPO, besonders § 122 ZPO sowie § 14 GKG.

Ferner verstößt dieses Vorgehen gegen einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, besonders Art. 5 ist zu nennen, denn hier handelt es sich um Weiße Folter, in dem man einer Familie die Lebensgrundlage entzieht.

Aus der Selbstdarstellung des Bundesgeneralanwaltes: Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die Aufgabe der Justizgewährung übertragen.

Hier habe ich es dokumentiert, bitte beachten Sie die weiteren Links: https://prozesskosten.blogger.de/

In Brandenburg wurden diese Rechtsverstöße von allen Beteiligten getragen, also 37. Und 38. Senat des LSG, der Gerichtspräsidenten, der Landesjustizkasse, dem Petitionsausschuß des Landtages, dem Justizminister, dem Ministerpräsidenten und sogar dem Landesverfassungsgericht.

Insofern verweise ich auch schon auf meine Schreiben vom 29. Juli 2019 und erneut 3.9.2019.

Hier hatte ich auch schon auf die Möglichkeit des Vorliegens einer organisierten Kriminalität hingewiesen. Diesem Anfangsverdacht hätte der Generalbundesanwalt nachgehen müssen.

Daß in diesem Land kriminell vorgegangen wird, zeigte sich schon hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

Und in Bremen/Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zumindest gegen die korrupten Gutachter aufgenommen: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093 Wobei zu hoffen bleibt, daß auch gegen die verwickelten Richter ermittelt wird.

Mir ist es unverständlich, wieso dieser Staat solche Straftaten bewußt geschehen läßt.

Lächerlich ist, daß Herr Heße von einem Herrn Generalbundesanwalt spricht, ohne einen Namen zu nennen, denn meine Beschwerden gehen gegen mehrere namentlich genannte Beschäftigte der Generalbundesanwaltschaft.

Welchen „Sachverhalt“ Herr Heße geprüft haben will, wird ebenfalls nicht klar. Den tatsächlichen Sachverhalt hat er aber offensichtlich weder geprüft noch verstanden.

Auch hatte ich ja nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerden, sondern auch Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden geschrieben und angefragt, wieso diese nicht beantwortet werden.

Mir geht es um die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit – und worum geht es Ihnen?

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Mittwoch, 31. Juli 2019
L S G
5660 E


Per Telefax


Berlin, 31. Jul. 2019



Widerspruch, Erinnerung und alle in Frage kommende Rechtsmittel


Sehr geehrte Frau Engel,

obige Rechtsmittel gelten auch für mein Schreiben an Sie vom 29. Juli 19. Alles dort Geschriebene mache ich mir auch hier zu eigen.

In allen Fällen gilt, daß wir einen Rechtsanspruch auf effektiven und zeitnahen Rechtsschutz hatten, Art. 19 IV. Hiergegen hat das LSG bewußt verstoßen und damit sicherlich einige Straftatbestände erfüllt.

Damit dies endlich beendet wird – was als tätige Reue strafmildernd wirkt- bitte ich Sie, alle gegen uns erhobene Forderungen niederzuschlagen, die Pfändungen gegen meine beiden Söhne aufzuheben und dem zuständigen Gericht dies unverzüglich zu melden.

Ihnen und den Richtern ist natürlich auch klar, daß diese Richter auch ohne bezahlte Gerichtskosten aufgrund des geltenden Amtsermittlungsgrundsatz aus § 103 SGG hätten ermitteln müssen, wieviel uns zusteht. Dies ist nachzuholen und uns ist ein Vorschuß von 60.000 Euro zur Beendigung oder zumindest Eindämmung der Weißen Folter zu gewähren.

Mein FAX vom 4. Mai 2019 samt Anlagen und Sendebericht füge ich bei.

Ich verweise auf die §§ 274, 336 und 339 StGB.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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