Freitag, 8. November 2019
Mein Schreiben an Politiker
Landeshauptkasse
6916600001854 u.a.


Der Gerichtspräsidentin des LSG, Frau Schudoma, persönlich


Dem Ministerpräsidenten, Herrn Woidke, persönlich


Dem Justizminister


Dem Familienminister


Dem Landtag und dem Petitionsausschuß

Der AfD-Fraktion im Landtag




Per Telefax


Berlin, 8. November 2019




DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN KÜHLICKE



Sehr geehrte Damen und Herren,

beim LSG haben der 37. Und 38. Senat trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten verlangt, wie Ihnen allen seit Jahren bekannt ist.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die EMRK und Art. 3 GG iVm § 122 ZPO und § 14 GKK. In der massiven Form, wie dies gegen meine Familie durchführt wurde, ist dies Weiße Folter und ein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Überdies hätte das LSG sämtliche Verfahren betreiben müssen, § 103 SGG. Wir sind also doppelt um unsere Rechte betrogen worden.

Überdies werden unsere Beschwerden seit etwa drei Jahren von beiden Senaten nicht betrieben, eine Straftat nach § 336 StGB. Selbst Aktenzeichen werden mir verweigert.

Ferner wurden meine Erlaßanträge einfach nicht bearbeitet, was ebenfalls rechtswidrig ist und die Weiße Folter unterstreicht.

Um das Unrecht auf die Spitze zu treiben, wurde gegen uns alle drei gepfändet. Bei wurde rechtswidrig mit den rechtwidrigen Gebühren die 2900 Euro, die mir in dem Verfahren L 37 SF 29/14 EK AS zugesprochen wurden. Dies war ein weiterer Rechtsverstoß und es war treuewidrig, vgl. OLG Karlsruhe, 16 EK 32/18 vom 18.1.2019 und die dort aufgeführte höhere Rechtsprechung. Trotzdem. Hierüber sind die Beteiligten, insbesondere Frau Engel vom 37. Senat und die Gerichtspräsidentin Schudoma und ihr Stellvertreter seit langen informiert, halten aber trotzdem an ihrem Unrecht fest. Ein klarer Fall von Rechtsbeugung und Weißer Folter.

Da die Pfändung gegen meinen Sohn erfolgreich war, hatte ich die Landeshauptkasse gebeten, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen, damit seine Schufa bereinigt wird. Dies hätte eigentlich automatisch von der Landeshauptkasse erfolgen müssen, ist es aber offenkundig nicht. Ein weiterer Beleg für die rechtswidrige Verfolgung meiner Familie.

Heute kam das beiliegende Schreiben des Herrn Kühlicke an, in dem er die Rechtswidrigkeit der Pfändung bestreitet und behauptet, daß man keine Daten an die Schufa gäbe. Dies habe ich aber nicht gefordert, er hat aber das Pfändungsgericht mitteilen müssen, daß die Pfändung erfolgreich abgeschlossen ist.

Dies sollte er jetzt dringend nachholen und auch mir von dem Schreiben eine Kopie senden.

Frau Schudoma hätte längst Strafantrag gegen rechtbeugende Richter stellen müssen, § 77a StGB. Stattdessen leugnet sie penetrant ihre Dienstaufsicht, § 26 DRiG. Die Folge des § 24 DRiG will sie offenkundig verhindern, was mich zu dem Schluß bringt, daß die Richter auf Anweisung handeln, VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.

Ich hoffe, der ein oder andere ist an einen sozialen Rechtstaat interessiert und setz Art. 20 III GG auch in Brandenburg durch.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Donnerstag, 7. November 2019
Beim BMJV will man meinen Fall abwimmeln
BMJV
T 12 H 391
- Zu Händen Frau Lambrecht persönlich



Per Telefax



Berlin, 7. November 2019




DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN EHR – GESCHLECHT NICHT ERSICHTLICH


Sehr geehrte Frau Lambrecht,

Vorgestern hat das BVerfG festgestellt, daß die gesamte Sozialgerichtsbarkeit gegen das Grundgesetz und Menschenrechte verstoßen hat. Nach meinen Informationen gab es alleine in 2018 etwa 34.000 100%-Sanktionen.

Aber auch in anderen Bereichen als den Sanktionen wird von den Sozialgerichten Straftaten nach §§ 336 und 339 StGB begangen.

Einen Bereich, Klage auf Nachteilsausgleich wegen überlanger Gerichtsverfahren, habe ich beim Bundesgeneralanwalt zur Anzeige gebracht, da in dem Land Brandenburg mit Sicherheit keine Staatsanwaltschaft gegen Richter ermitteln werden, die durch den Justizminister und dem Ministerpräsidenten gedeckt werden. Den Nachweis habe ich hier erbracht: https://prozesskosten.blogger.de/

Selbst das Landesverfassungsgericht wollte die Rechtsbeugung beim LSG nicht erkennen. Dabei ist der Verstoß gegen Art. 6 EMRK und Art. 3 GG evident, wenn PKH ohne Auflagen bewilligt werden und dann trotzdem noch Gerichtskosten gefordert werden.

Soweit mir bekannt ist, muß jeder, der von Straftaten Kenntnis erlangt, diese anzeigen. Da dies im Lande Brandenburg niemand macht, hatte ich mich an den Generalstaatsanwalt gewandt, der sich aber weigert, Straftaten zu verfolgen oder durch Verweisung verfolgen zu lassen. Damit verstößt nach meiner Auffassung die Generalstaatsanwaltschaft gegen ihre Amtspflichten.
Und ich denke, dies kann eine Bundesjustizministerin sich ansehen und darauf reagieren.

Insofern täuscht Ehr über meine Beschwerde und zeigt seine Unfähigkeit, einfache Texte richtig zu verstehen.

Da mein Schreiben vom 10. Oktober 2019 an Sie, Frau Lambrecht persönlich gerichtet war, frage ich hier, ob Sie Ehr tatsächlich mit der Bearbeitung beauftragt haben – oder, ob man Ihnen das Schreiben vorenthalten hat, wie es wohl bei Ihren Vorgängern auch der Fall war.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Donnerstag, 31. Oktober 2019
Die Rechtsbeugung beim LSG geht weiter
L S G
L 37 SF 29/14 EK AS
L 37 SF 139 EK AS



Per Telefax


Berlin, 31. Okt. 2019


E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN



Sehr geehrte Frau Engels,

ich halte fest, daß Sie ungerührt weiterhin die Weiße Folter betreiben und gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen.

Außerdem verstoßen Sie gegen Ihre Wahrheitspflicht. Ihnen ist sehr wohl die Bearbeitung meiner Anträge möglich, dafür haben sie genug Hard- und Software. Diese dürfen Sie auch nutzen.

Sofern Sie mich an die Landeshauptkasse verweisen, treiben Sie ein bösartiges Pink-Ponk-Spiel mit mir und meinen Söhnen, denn diese verweist uns an Sie, mit 3.9.2019 in Sachen Felix Thielecke, ein Herr Kuhlicke, der aber auf meine Reaktion vom 9.9.2019 nicht reagiert.

Da Sie und auch Herr Kuhlicke verpflichtet sind, meistbegünstigend für uns Bürger tätig zu sein und zu diesem Zweck zusammenarbeiten müssen, setze Sie sich also einfach mal zusammen und kläre die Rechtslage, auf die ich in zahlreichen Schreiben hingewiesen habe und die Sie weiterhin leugnen.

Die Pfändung gegen meinen Sohn Felix Thielecke ist unverzüglich zu beenden und der beauftragte Gerichtsvollzieher ist unverzüglich zu informieren. Ich bitte um Bestätigung bis zum 15.11.2019.

Das obere Verfahren ist endlich abzurechnen. Die Gegenrechnung war rechtswidrig, wie ich Ihnen mehrfach nachgewiesen habe.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Untätigkeit und der Verzögerung über viele Jahre, beginnend schon in 2013, steht mir nach § 41a SGB I ein Abschlag oder Vorschuß von mindestens 100.000 Euro pro Person zu. Ich bitte Sie, diesen Betrag zur Minderung der Weißen Folter unverzüglich anzuweisen und verweise insofern schon auf mein Schreiben vom 29.7.2019 zu dem oberen Aktenzeichen. Sowie meine Schreiben vom 31.7.2019 und erneut 20.8.2019, welche ohne Antwort geblieben sind.

Sämtliche Forderungen gegen uns sind unverzüglich und endgültig zu erlassen oder niederzuschlagen und bezahlte Gerichtskosten zu erstatten, natürlich incl. der gesetzlichen Zinsen.

Um Ihnen einen Anfang in der Bearbeitung zu erleichtern, hier einige Aktenzeichen, die noch offen sind. In allen Fällen habe ich die Verzögerung mehrfach gerügt und es sind neue Verfahren zu eröffnen, in denen uns dann ebenfalls Entschädigungen zustehen. So zumindest in einem Rechtsstaat.

L 37 SF 33/14 EK AS
L 37 SF 139/14 EK AS
L 37 SF 309/15 EK AS
L 37 SF 41/16 EK AS
L 37 SF 54/16 EK AS
L 37 SF 55/16 EK SO
L 37 286/16 EK AS RG
L 37 SF 286/16 EK AS RG
L 37 SF 300/17 B RG
L 37 SF 29/18 EK AS


An die Erledigung meiner Schreiben vom 5.10.2019, 7.10.2019 und 17.10.2019 wird erinnert.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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