Mittwoch, 16. Mai 2018
Dietmar Bartsch, DIE LINKE
Ich habe gerade mit der Büroleiterin von Herrn Bartsch, Frau Bianka Bollhof, telefoniert. Diese berichtete mir, Herr Bartsch habe einen Anruf vom Justizministerium erhalten und dieses habe mich umfangreich informiert. Worüber und ob dies zur Sache war, konnt Frau Bollhof mir keine Antwort geben. Aber, sie stellte klar, daß Herr Bartsch sich entschlossen habe, die Sache nicht weiter zu verfolgen.
Ich wurde von dem Büro des Herrn Bartsch nicht informiert. Soviel zum "Bollwerk für die Menschlichkeit" der LINKEN.
Grundrechtsverletzungen zu Lasten von Armen und Mittellosen interessiert Herrn Bartsch und seine Partei nicht.

Hier noch der kurze Mailverkehr:
Sehr geehrter Herr Murken,
ich bedanke mich für Ihre Mail und habe sie mit der Bitte um Beantwortung an das Justizministerium in Brandenburg weitergeleitet.

Freundliche Grüße
Dietmar Bartsch




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Horst Murken [mailto:Horst.Murken@gmx.de]
Gesendet: Sonntag, 11. März 2018 20:37
An: Bartsch Dietmar
Betreff: "Bollwerk für Menschlichkeit"

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,

ich habe dazu eine Frage, die ich als Meßlatte sehe.

Seit 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren, eingeführt auf Druck der EU.
Danach bekommen betroffene einen "Nachteilsausgleich" von in der Regel
100 Euro pro Monat
und Person, wenn die Gerichte die Verfahren zu lange nicht betreiben.

Laut Art. 19 IV GG steht allen vor Gericht effiziente, umfassende und zeitnahe Rechtssprechung zu.
Daher ist diese Einführung dieses Gesetzes positiv zu sehen, stärkt es doch die Rechte der Bürger gegen eine manchmal ziemlich lahme und unwillige Justiz. Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit geht es ja häufig um existenzielle Dinge, z. B. Stromabschaltungen oder gar Wohnungsverlust.

Art. 3 GG sichert zu, daß jeder Mensch vor den Gerichten gleich ist und auch mittellose ihre Rechte bei Gericht gelten machen können. Dazu bekommen sie PKH, wenn Erfolgsaussichten bestehen.
Geregelt ist die in § 114 ZPO. Wenn sie die PKH ohne Auflagen, wie z. B.
Ratenzahlungen, bekommen,
sind keine Gerichtskosten zu erheben, § 122 ZPO. Evtl. erlassene Gerichtskostenrechnungen werden eingezogen, werden also nicht vollstreckt.

Soweit also die eindeutige Rechtslage.
In Brandenburg vor dem LSG ist dies anders. Hier wird PKH bewilligt und trotzdem noch Gerichtskosten gefordert. Dies bei einem Justizminister der LINKEN.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken

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