Dienstag, 23. Oktober 2018
Unter den Augen des Verfassungsgerichts
LAND BRANDENBURG
VERFASSUNGSGERICHT
VfGBbg 29/18





Per Telefax



Berlin, 23. Okt. 2018





Sehr geehrte Damen und Herren,

heute sind wieder Schlusskostenrechnungen im Auftrag der Präsidentin des LSG bei uns eingegangen. Hier die Aktenzeichen:

L 37 SF 310/15 EK AS zu L 38 SF 160/14 EK AS
L 37 SF 307/17 B RG zu L 37 SF 85/17 EK AS
L 37 SF 134/17 EK AS RG zu L 37 SF 84/17 EK AS

Die Rechnungen kamen jeweils dreifach, eine an jeden von uns.

Sind die Richter des 37. Senats gar Richter in eigener Sache? Das wäre dann ein zusätzlicher Verfassungsbruch.

Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes hätte aber das LSG auch ohne gezahlte Gerichtskosten ermitteln müssen, so auch das Bayrische LSG, L 15 SF 279/14 E vom 20.1.2015.

Eine einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Pfändungen gegen meinen Bruder und mich ist immer noch sinnvoll, da diese anhalten und einen Schaden verursachen, da wir das Geld dringend brauchen. So ist mein Bruder am 8.6. hier ausgezogen und braucht sein Geld dringend für die Erstausstattung seiner neuen Wohnung.

Die Gesetzesbrüche gehen unter den Augen des Verfassungsgerichts weiter. Unglaublich für einen Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen



Fabien Murken

... comment