Freitag, 17. Januar 2020
Mein heutiges Schreiben an das OVG
OVG Berlin-Brandenburg
OVG 5602 E-1-2019/7



Per Telefax



Berlin, 17. Jan. 2020




Sehr geehrter Herr Dr. Koch,

es mag sein, daß ich mein Anliegen nicht klar genug herausgearbeitet habe.

Es geht mir nicht nur um den Erlaß der widerrechtlich erhobenen Gebühren, sondern auch darum, daß unsere Verfahren einfach von dem 37. Und 38. Senat des LSG liegen gelassen werden und mir sogar seit ein paar Jahren keine neuen Aktenzeichen erteilt werden.

Daher strebe ich hier ein Disziplinarverfahren an. Hiernach ist dafür das OLG zuständig: https://de.wikipedia.org/wiki/Disziplinarverfahren

Das Verfahren richtet sich also gegen die Vorsitzende des 37. Senats, Frau Braun, dem Vorsitzenden des 38. Senats, Herrn Mälicke, sowie die Gerichtspräsidentin, Frau Schudoma.
Ob Sie das Verfahren auch auf die anderen Senatsmitglieder erweitern, überlasse ich Ihnen, mitschuldig sind die allemal.

Daß hier Straftaten nach § 336 und § 339 StGB vorliegen, hatte ich schon geschrieben. Damit liegen auch Verstöße gegen § 38 DRiG, § 31 SGB I sowie Art. 20 III GG vor. Damit ist klar, daß die Eignung für das Richteramt nicht (mehr) gegeben ist, § 9 DRiG. Daher sollte hier § 70 StGB greifen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

... comment