Donnerstag, 7. Mai 2020
Wer kann einem PetA vorstehen?
Heute kam auf mein Schreiben vom 29.4. eine Zweitschrift des Schreibens vom 23.4. mit der Ankündigung, daß Strafanzeige gegen mich erstattet wurde: https://www.dropbox.com/s/uojqddms1fsv252/2020.05.07%20Landtag%20Brandenburg.pdf

Was also befähigt eine (Grüne) Abgeordnete für das Amt der Vorsitzende eines Petitionsausschusses?:
1. Sie darf keine Rechtskenntnisse haben - oder wenn denn leider doch, dann muß sie diese ignorieren können. Denn PKH-Bewilligung ohne Auflage und dann doch noch geforderte Prozeßkosten im Voraus ist klare Rechtsbeugung in mehreren Fällen durch die 37. und 38. Senate, gedeckt durch die Gerichtspräsidentin Schudoma, dem Justizsenator und dem Ministerpräsidenten Woidke.

2. Aus den gleichen Gründen wurde mein Hinweis ignoriert, daß man damals, also etwa 2012 bis 2016, noch von Amts wegen hätte ermitteln müssen, § 103 SGG. Auch ohne bezahlte Gerichtskosten. Auch hier lag klare Rechtsbeugung vor.

3. Seit etwa 2015 werden mir von beiden Senaten des LSG die Annahme neuer Verfahren verweigert. Ich bekomme keine Eingangsbestätigung und auch keine Aktenzeichen. Dies sind klare Straftaten nach § 336 StGB.

4. Wenn ein Bürger dann trotzdem noch aufmuckt, droht man mit bereits gestellten Strafnazeigen und schickt notfalls eine Zweitschrift.

Was ist dies für ein Land und welches Rechtssystem haben wir?

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