Donnerstag, 30. Juli 2020
Leider gibt es diese Jahr keinen Tag der offenen Tür
An alle,

ich habe gerade gelesen, daß dieses Jahr der Tag der offenen Tür der Bundesregierung und aller Ministerien ausfällt.

Ich hatte unten stehenden Text schon vorbereitet, wollte ihn dort vorbringen. Er ist noch lange nicht vollständig, ich setze ihn aber trotzdem ab, da ich alt und kraftlos werde. Was dieser Staat wohl schon seit Jahrzehnten mit seinen Bürger macht. Die berühmte biologische Lösung.

Horst





Sehr geehrte Frau Justizminister Lambrecht,

ich werfe Ihnen vor, sich schützend vor den Generalstaatsanwalt zu
stellen, der seinerseits Strafvereitelung begeht und Straftaten nach §
336 StGB. Ferner ist es dessen Amtspflicht, bei Kenntnis von Straftaten
zu ermitteln oder ermitteln zu lassen, § 152 StPO und §§ 158ff StPO. Sie
hätten ihn also mahnen oder gar entlassen müssen. Leider sind Sie
untätig geblieben und haben damit Ihre Zustimmung zu den Taten der
Generalstaatsanwaltschaft durch Schweigen gegeben.

Hintergrund:

Seit Ende 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren.
Wenn also Verfahren von den Gerichten längere Zeit unbearbeitet liegen
gelassen wurden (Art. 19 IV GG gewährt uns Bürgern effektiven,
umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz) ist ein Nachteilsausgleich zu
entrichten. Standard ist, daß zwölf Monate je Instanz pauschal angesetzt
werden und danach - sofern keine trifftigen Gründe vorliegen, wie z.B.
ein notwendiges Sachverständigengutachten - wird ein Nachteilsausgleich
von 100 Euro pro Monat und Person fällig. Wenn man bedenkt, daß es bei
den Sozialgerichten um Existenzen geht, ist dies sehr wenig. Man sollte
wissen, daß pro Jahr etwa 350.000 Haushalben Strom oder Gas abgeschaltet
wird. Weil die JC vielfach zu spät leisten. Vorgesehen ist die Leistung
monatlich im Voraus.

ich hatte also, nachdem ich von diesem Gesetz erfahren habe, mehrere
Klagen für meine Söhne und mich beim LSG Berlin-Brandenburg ein
gereicht, die auf die 37. und 38. Senate aufgeteilt wurden. Mit allen
Klagen hatte ich für uns drei auf den entsprechenden, gesonderten
Formularen PKH beantragt und auch ohne Auflagen bewilligt bekommen.

Trotzdem und entgegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG wurden die
vollen Gerichtsgebühren im Voraus verlangt und, da wir die natürlich
nicht leisten konnten, wurden die Verfahren nach sechs Monaten für
beendet erklärt - was aber nicht dazu führt, daß die wirklich beendet
sind, sondern die sind immer noch offen und es fallen
Nachteilsausgleiche in oben genannter Höhe zu unseren Gunsten an, diese
müssen zu Lasten der Richter nach § 47 BeamStG gehen.

Trotzdem wurde dann noch die hälftige Gerichtsgebühren berechnetund
gegen uns vollstreckt. Anträge auf Erlaß der Gebühren wurden nicht
bearbeitet. Hier zu meinen Materialien: https://prozesskosten.blogger.de/

Der Bundesgeneralanwalt ist informiert, ebenso der Justizminister aus
Brandenburg, der Ministerpräsident von Brandenburg, das BMAS, das BMJV,
Sie, Frau Lambrecht und auch Ihre beiden Vorgänger.

Meist sind es Angehörige der SPD, die brutal gegen Arme vorgehen oder
vorgehen lassen.

So auch im Fall bei Opfern von Terror und Gewalt:
https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/

Ich selber bin davon auch betroffen:
https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Mir wird seit dem Vorfall am 20.2.2008 jede Hilfe verweigert. Dies
wissen Sie seit dem 2. August 2019 und haben es auch geduldet.

Hier zu meinen Materialien zu diesem Fall: https://rechtsstaat12.blogger.de/

Meine Blogs gehen inzwischen von Rechtsstaat2.blogger.de bis
Rechtsstaat28.blogger.de

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken

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