Montag, 24. August 2020
Erneute Rüge wegen überlanger Verfahren
L S G
37. und 38. Senat


Per Telefax

Berlin, 24. Aug. 2020


RÜGE WEGEN ÜBERLANGER GERICHTSVERFAHREN
ANKÜNDIGUNG NACHTEILAUSGLEICH GELTEND MACHEN ZU WOLLEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rüge die überlange Verfahrensdauer zahlreicher Verfahren für meine beiden Söhne und mich.

Dies gilt auch für Verfahren, die für geschlossen erklärt wurden, was aber kein Beendigungstatbestand ist und für die Verfahren, für die mir Aktenzeichen verweigert wurden.

Ich stelle klar, daß alle Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer kostenfrei sein müssen, da uns vorher von staatlichen Organen Unrecht zugefügt wurde und der Staat nicht durch sein eigenes Unrecht Geld verdienen darf.

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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