Freitag, 25. September 2015
Verfassungsverstoß durch BMAS
Hier spricht KasparHauser

Aufgrund von Druck aus der EU mußte die Bundesregierung 2011 ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren erlassen. Dieses Gesetz ist bei den dt. Richtern nicht sehr beliebt: http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf
Der Vorsitzende Richter beschimpft die rechtsuchenden Bürger durchgängig als Querulanten oder querulatorisch.
Dies sagt viel über die Denkweise solcher Richter. Denn gerade im Sozialprozeßbereich sollen Richter den Bürger vor den Staat schützen - so wollten es die Väter des Grundgesetzes.

Die BRAK sieht es zum Glück anders und plädiert sogar für eine Gebührenfreiheit bei solchen Verfahren, da den Bürgern ja vorher schon Unrecht zugefügt wurde: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf

Bei dem BMAS war dies wohl nicht bewußt, denn die Auskunft vom 6.8.15 ist eindeutig falsch und wurde mit 15.9.15 korrigiert:
https://www.dropbox.com/s/ox6rkhft1zad2hk/scan%2025-09-2015.pdf?dl=0

Diese Stellungnahme aber zeigt, daß das BMAS eindeutig bewußt gegen Art. 3 I GG und auch gegen Art. 6 EMRK verstößt. Jeder Bürger soll das Recht haben, vor Gericht um sein (vermeintliches) Recht zu kämpfen. Mittellosen ist daher PKH zu gewähren.

Wenn trotzdem noch die Prozeßkosten in voller Höhe und im Voraus verlangt werden, ist ein klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Die zuständige Ministerin müßte in einem Rechtsstaat zurücktreten.

Ich bitte um Unterstützung durch Verbreitung.
KH

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