Montag, 12. Oktober 2015
Meine DAB/FAB gegen die Mitarbeiterin
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales????




Per Telefax



Berlin, 12. Okt. 2015




IVa1-96-Murken/15





DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE UND FACHAUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN FRAU
GIESBERTS-KAMINSKI



Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um Verfahren nach dem neuen Gesetz gegen überlange Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren.

Die BRAK spricht sich dafür aus, dass diese Verfahren grundsätzlich gerichtskostenfrei sein sollten, da vorher schon Unrecht gegen die Kläger geschehen ist, also ein Verstoß allemal gegen Art. 19 IV GG: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf

Nachdem Frau Giesberts-Kaminski mir noch mit 6.8.15 mitgeteilt hatte, dass bei bewilligter PKH keine Verauszahlungspflicht besteht, schreibt sie mit 15.9.15 etwas ganz anderes, das genaue Gegenteil.

Und sie begründet dieses Gegenteil damit, dass auch in anderen Gerichtsverfahren bei anderen Fachgerichten als im Sozialbereich Gerichtskosten erhoben werden. Allerdings berücksichtigt sie bei der Argumentation nicht, dass ja PKH bewilligt wurde. Auch ansonsten ist die Argumentation eher wirr und unlogisch.

Ich verweise auf Art. 3 I GG und auf Art. 6 EMRK. Jedem Menschen, auch mittellosen, soll der Rechtsweg offen stehen. Daher bekommt jemand, der zumindest möglicherweise Erfolgsaussichten hat, PKH und muß eben keine Prozesskosten tragen.

Werden trotzdem Prozesskosten verlangt, widerspricht dies rechtsstaatlichem Vorgehen und führt zur Abschaffung oder stillen Ausschaltung des Grundgesetzes.

Ferner wird europäisches Recht und einfachste Menschenrechte verletzt.

All dies wird von Frau Giesberts-Kaminski wissentlich hingenommen und gerechtfertig mit wirren Gedanken. Mit keinem Wort geht sie auf die von mir gerügte Verletzung von Art. 3 I GG ein, sondern verteidigt diese Verletzung von Grund- und Menschenrechten, obgleich wir auch darüber telefoniert hatten.

Auch geht es nicht nur um die von mir geführten Verfahren beim LSG und BSG, sondern es geht um Unrecht, für das das hier angeschriebene Ministerium verantwortlich zeichnet. Dieses Unrecht wird von den Fachgerichten leider angewandt, obgleich jeder Richter aufgrund meiner Hinweise wissen muß, dass er gegen die Verfassung verstößt. Es hätte also zu Richtervorlagen an das Verfassungsgericht kommen müssen, Art. 100 GG. So aber verstoßen die Richter auch gegen Art. 19 I iVm Art. 79 GG.

In einem Rechtsstaat muß das zuständige Ministerium gegen Richter vorgehen, die gegen die Verfassung verstoßen: http://rechtsstaatsreport.de/disziplinarrecht-richter/

Es sei denn, die Verfassung soll abgeschafft werden. Dann soll dies bitte auch klar gesagt werden.

Mit freundlichen Grüßen



Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken

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