Dienstag, 4. Dezember 2018
Heute ablehnendes Schreiben des Verfassungsgerichts
Die Väter des Grundgesetzes wollten, aufgrund der gemachten 1000jährigen Erfahrung, daß Richter die Gerichtspräsidenten und die Verfassungsrichter aus den eigenen Reihen wählen. Die Nazi-Richter und Justizbeschäftigte der Rosenburg haben dies verhindert und jetzt werden Gerichtspräsidenten und Verfassungsrichter von Politikern und Parteien bestimmt. In Brandenburg werden nächstes Jahr 6 von 9 Verfassungsrichtern durch Parteien - außer der AfD - neu bestimmt.
Es ist also kein Wunder, wenn diese Richter nicht gegen Rechtsbeugung vorgehen. Dabei ist jedem klar, daß aufgrund von Art. 3 GG iVm §§ 114 und 122 ZPO bei gewährter PKH ohne Auflagen keine Gerichtskosten mehr gefordert werden dürfen.
Die Verfassungsrichter ignorieren dies und decken damit Unrecht - aus meiner Sicht liegt hier sogar Rechtsbeugung, § 339 StGB, vor:
https://www.dropbox.com/s/opou2cd9hyhx6ew/20181204Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge.pdf

Leider scheint dies keine Partei zu interessieren. Ich stehe gerne für Fragen zur Verfügung, wenn eine Partei endlich aufzeigen will, wie in Brandenburg durch SPD und LINKE gegen Arme vorgegangen wird.

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