Dienstag, 11. Juni 2019
Erst eine Reaktion auf mein Schreiben vom 4.5.
Der Generalbundesanwalt hat (nach Mahnung) geantwortet: https://www.dropbox.com/s/riu6901nxt1qvzg/08-Juni-2019%2020-10-40.pdf


Und hier meine Reaktion darauf:

DER GENERALSBUNDESANWALT
1 AR 623/19




Per Telefax



Berlin, 10 Juni 2019




Sehr geehrter Herr Oberamtsrat Lindner,

durch mein Schreiben vom 4. Mai 2019 haben Sie Kenntnisse von Straftaten, die seit etwa 2012 vom LSG Brandenburg gegen mich und meine beiden Söhne begangen wurden, werden und auch in der Zukunft anhalten werden, wenn die Staatsgewalt sich nicht schützend vor uns stellt.

Ich kann nicht glauben, daß man nur gegen uns mit Rechtsbeugung vorgeht, so daß vermutlich das LSG gezielt gegen Arme vorgeht, die auf Nachteilsausgleich wegen überlanger Gerichtsverfahren klagen. Es liegt also offenkundig eine Verletzung von § 339 StGB vor.

Auch § 336 StGB ist betroffen, da die beiden bei dem LSG für überlange Verfahren und dem Nachteilsausgleich zuständigen Senate, 37. Und 38., sich weigern in unseren Angelegenheiten tätig zu werden.

Dieses Vorgehen wird gedeckt durch die Gerichtspräsidenten, dem Ministerpräsidenten, dem Justizsenator, dem Petitionsausschuß im Landtag und gar dem Landesverfassungsgericht. Alle Unterlagen finden Sie hier: https://prozesskosten.blogger.de/

Da hier so viele Personen und Institutionen gezielt gegen Arme vorgehen, besteht der Verdacht, organisiert zu handeln. Anders ist dieses Unrecht nicht zu erklären.

Sollten Sie tatsächlich nicht zuständig sein, leiten Sie das Verfahren bitte an die zuständige Stelle und bitten um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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