Samstag, 27. Juli 2019
Generalbundesanwalt "kann nicht tätig werden"
Mein heutiges Schreiben als Reaktion auf die totale Rechtsverweigerung beim Generalbundesanwalt:

Der Generalbundesanwalt beim BGH
3133 E/XIII
1 AR 623/19



Per Telefax


Berlin, 19. Aug. 2019



DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DR. FRANK (GESCHLECHT WOHL DIV.)


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Verständnis dafür, daß ich versuche, selbst in diesem Staat meine ‚Rechte zu wahren.

Dr. Frank schreibt mit 8.8.2019, daß alles der Sach- und Rechtslage entspricht.

In der Sach- und Rechtslage geht es darum, daß wir vom LSG Berlin-Brandenburg PKH ohne Auflagen bekommen haben und trotzdem wurden noch Gerichtskosten erhoben und auch vollstreckt. Und die Verfahren wurden (vor Oktober 2016) nicht betrieben, trotz § 103 SGG.

Ich sehe hierin einen klaren und für jeden ein wenig rechtskundigen ersichtlichen Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 114 und § 122 ZPO, sowie § 14 GKG. Außerdem gegen die Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe des Insolvenzverfahrens des Landes Brandenburg.

Sollte ich mich irren, bitte ich um Klarstellung, daß das Grundgesetz und die ZPO nicht mehr gelten. Ich denke, diese Information ist auch im öffentlichen Interesse. Ich versichere, ich werde die verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken






Hier die nichtssagende Antwort eines Menschen, der genau weiß, daß er Unrecht tut: https://www.dropbox.com/s/dv5kz9j014m74p3/17-Aug.-2019%2019-14-45.pdf
Er geht mit keinem Wort auf meine Argumente ein. Warum sollte er auch, wenn dies in dieser Gesellschaft geduldet wird? Schon vor dem Abi habe ich gelernt, jede Aussage zu begründen. Diese Leute können und wollen es nicht, sie wollen Unrecht.



Und hier meine Antwort:

Der Generalbundesanwalt
1 AR 623/19



Per Telefax



Berlin, 29. Jul. 2019



DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN OStA GREVEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst begehre ich die Auskunft, was mit meiner Fachaufsichtsbeschwerde und Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Oberamtsrat Linder geschehen ist. Sollen die einfach unter den Tisch gekehrt werden oder bekomme ich noch die mir zustehenden Antworten?

Sofern Herr Greven von meiner „Angelegenheit“ etwas nebulös spricht, spricht dies dafür, daß er sie nicht verstanden hat.

Sofern mich beide an die von dem Justizminister abhängige Staatsanwaltschaft verweisen möchten, übersehen beide – und dies wohl wissentlich und willentlich – daß diese wohl kaum gegen ihren Dienstherren oder gar den Ministerpräsidenten ermitteln werden.

Ich sehe hier zumindest einen Anfangsverdacht auf organisierte Kriminalität. So habe von niemanden der Beteiligten eine Reaktion auf meine FAXE vom 4. Mai 2019 erhalten, nicht einmal Eingangsbestätigungen. Und dies geht seit Jahren so.

Ich sehe durch die Vorgänge in Brandenburg eine Verletzung von Art. 3 GG und Art. 20 III GG, so daß Art. 20 IV GG greift. Daher bitte ich Sie, dafür zu sorgen, daß die verfassungsgemäße Ordnung in Brandenburg herzustellen.

Ferner sehe ich diese Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt:
- 2 Meine Söhne und ich werden diskriminiert, da wir arm sind und PKH benötigten (die wir ja auch bekamen, trotzdem wurden entgegen § 122 ZPO noch Gebühren verlangt und vollstreckt)
- 5 Diese jahrelange Vorenthaltung von einfachem Recht stellt ein „Weiße“ Folter da.
- 6 Wir werden nicht als Rechtspersonen anerkannt, uns wird unser Recht genommen.
- 7 Wir werden ungleich gegenüber anderen behandelt, die keine PKH brauchen. Teilweise werden anderen sogar von Amts wegen, § 103 SGG, die Nachteilsausgleiche zugesprochen. Dies hatte ich auch beantragt, aber uns gegenüber wird dies abgelehnt.
- 8 Wir erfahren gerade keinen Rechtsschutz, uns werden diese Recht durch Untätigkeit genommen.
- 10 Uns wird kein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht gewährt, denn das LSG scheint an Weisungen vom Justizminister gebunden zu sein, vgl. VG Wiesbaden 6 K 1016/15 WI vom 28.3.2019. Anderenfalls hätte der Justizminister oder auch der Ministerpräsident hier längst eingegriffen.
- 17 Uns wird Eigentum vorenthalten, welches uns gesetzlich zusteht.
- 22 Uns wurde das Recht auf soziale Sicherheit schon im Vorfeld der hier strittigen Verfahren durch SG und LSG durch überlange Gerichtsverfahren genommen. Daher ja die Verfahren nach dem neuen Gesetz aus 2011 wegen Nachteilsausgleiche bei überlangen Gerichtsverfahren.
- 25 Unser Recht auf Wohlstand wird uns seit Jahren durch SG und LSG genommen.
- 26 Aufgrund des Geldmangels konnten meine Söhne keine notwendigen Kurse besuchen und die unterbliebene Weiterbildung wirkt sich natürlich Jahrzehnte lang aus.
- 28 Es ist Ihre Aufgabe, diese Vorschriften in Brandenburg durchzusetzen.

Sollten Sie dafür nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung. Sollte eine innerstaatliche Regelungslücke bestehen, bitte ich um Vorlage bei dem Bundesverfassungsgericht oder dem EGMR.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken



Hier die Ablehnung des Generalbundesanwalt, der gegen Straftaten weder vorgeht noch es an die zuständige Stelle verweist.

https://www.dropbox.com/s/y04j6ec3atwi6ji/27-Juli-2019%2017-07-04.pdf

Es ist evident ein Widerspruch zu Art. 20 III GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Was bedeutet es für unsere angebliche Demokratie und den Rechtsstaat, wenn ein Generalbundesanwalt von Straftaten erfährt, aber sich für nicht zuständig erklärt und es auch nicht an vermeintlich zuständige Stellen weiterleitet?

... link (0 Kommentare)   ... comment