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Donnerstag, 23. Juli 2020
Die Strafanzeige gegen mich ist angekommen
kasparhauser, 16:25h
Sehr geehrter Herr Niebisch,
ich habe Ihre Vorladung bekommen und teile Ihnen mit, daß ich nicht kommen werde.
Ich bin stark gehbehindert: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ und kann keine Treppen steigen.
Ferner benötige ich einen Transporter, den ich aber nicht finanzieren kann.
Ihr Schreiben ist ohne Rechtskraft, da nicht erkennbar ist, wer es verantwortet. Dazu hier: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html
Auch die Unterschrift ist nichtig, eine Paraphe wird nicht anerkannt.
Zur unserer Rechtsordnung sehen Sie bitte hier und leiten es gerne an Kollegen weiter: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064
Ich stelle den Beweisantrag, daß ich niemanden beleidigt habe, sondern lediglich von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und meinem Recht gebrauch gemacht habe, meinen Unmut zu äußern. Bitte lassen Sie sich alle meiner Akten von dem PetA (vermutlicher Anzeigenerstatter) senden und sehen Sie hier: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064
Ende 2011 wurde aufgrund des Drucks des EuGH ein Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren eingeführt. Ich erfuhr davon erst später und klagte als Betroffener in mehren Fällen, um den meinen Söhnen und mir zustehenden Nachteilsausgleich für überlange Gerichtsverfahren zu bekommen. Dafür stellten wir PKH-Anträge, die auch ohne Auflagen bewilligt wurden. Trotzdem wurden von uns die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt, was ein klarer Verstoß gegen z. B. Art. 3 GG iVm § 122 ZPO und § 14 GKG darstellt und eine Straftat, § 339 StGB, sein dürfte.
Auch weigern sich die beiden zuständigen Senate, mir für weitere Verfahren neue Aktenzeichen zu vergeben. Ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG und eine Straftat nach § 336 StGB.
Ich hoffe, Sie verstehen meinen Unmut.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
ich habe Ihre Vorladung bekommen und teile Ihnen mit, daß ich nicht kommen werde.
Ich bin stark gehbehindert: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ und kann keine Treppen steigen.
Ferner benötige ich einen Transporter, den ich aber nicht finanzieren kann.
Ihr Schreiben ist ohne Rechtskraft, da nicht erkennbar ist, wer es verantwortet. Dazu hier: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html
Auch die Unterschrift ist nichtig, eine Paraphe wird nicht anerkannt.
Zur unserer Rechtsordnung sehen Sie bitte hier und leiten es gerne an Kollegen weiter: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064
Ich stelle den Beweisantrag, daß ich niemanden beleidigt habe, sondern lediglich von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und meinem Recht gebrauch gemacht habe, meinen Unmut zu äußern. Bitte lassen Sie sich alle meiner Akten von dem PetA (vermutlicher Anzeigenerstatter) senden und sehen Sie hier: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064
Ende 2011 wurde aufgrund des Drucks des EuGH ein Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren eingeführt. Ich erfuhr davon erst später und klagte als Betroffener in mehren Fällen, um den meinen Söhnen und mir zustehenden Nachteilsausgleich für überlange Gerichtsverfahren zu bekommen. Dafür stellten wir PKH-Anträge, die auch ohne Auflagen bewilligt wurden. Trotzdem wurden von uns die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt, was ein klarer Verstoß gegen z. B. Art. 3 GG iVm § 122 ZPO und § 14 GKG darstellt und eine Straftat, § 339 StGB, sein dürfte.
Auch weigern sich die beiden zuständigen Senate, mir für weitere Verfahren neue Aktenzeichen zu vergeben. Ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG und eine Straftat nach § 336 StGB.
Ich hoffe, Sie verstehen meinen Unmut.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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