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Dienstag, 2. November 2021
Staatsanwaltschaft Potsdam
kasparhauser, 09:11h
Staatsanwaltschaft Potsdam
Per Telefax
Berlin, 2. November 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begehre zu dem ehemaligen Aktenzeichen 496 Js 23283/20
folgende Auskünfte:
1. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Verfolgung Unschuldiger ermittelt?
2. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Strafvereitelung und Verstoß gegen mein Petitionsrecht aus Art. 17 GG vermittelt?
3. Wird gegen Frau Kniestedt wegen klarer Lüge im Petitionsverfahren ermittelt? Sie hatte klar behauptet, alle Verfahren beim LSG wegen Nachteilsausgleich seien beendet. Dies war eine klare Lüge, die sie zu verantworten hat, siehe mein Schreiben vom 2.6.2021, Anlage. Damit ist klar, daß sie die Lüge kannte und verantwortet.
4. Wird gegen die Richter beim 37. Und 38. Senat beim LSG ermittelt, die das Recht seit Jahren beugen, § 339 StGB und die mir den Rechtsweg versperren, indem mir keine neuen Aktenzeichen gegeben werden, Art. 19 IV GG iVm § 336 StGB? Oder begeht die Staatsanwaltschaft selber Strafvereitelung im Amt?
5. Um es nochmal klarzustellen, meinen Söhnen und mir wurde PKH ohne Auflagen bewilligt und trotzdem wurden noch die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Wer nicht erkennt, daß dies rechtswidrig ist, hat im Justizwesen nichts zu suchen. Überdies regeln internationale Abkommen ohnehin, daß Opfern des Staates keine Gerichtsgebühren zahlen müssen, denn der Staat soll sich nicht an seinen Verfehlungen bereichern.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Per Telefax
Berlin, 2. November 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begehre zu dem ehemaligen Aktenzeichen 496 Js 23283/20
folgende Auskünfte:
1. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Verfolgung Unschuldiger ermittelt?
2. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Strafvereitelung und Verstoß gegen mein Petitionsrecht aus Art. 17 GG vermittelt?
3. Wird gegen Frau Kniestedt wegen klarer Lüge im Petitionsverfahren ermittelt? Sie hatte klar behauptet, alle Verfahren beim LSG wegen Nachteilsausgleich seien beendet. Dies war eine klare Lüge, die sie zu verantworten hat, siehe mein Schreiben vom 2.6.2021, Anlage. Damit ist klar, daß sie die Lüge kannte und verantwortet.
4. Wird gegen die Richter beim 37. Und 38. Senat beim LSG ermittelt, die das Recht seit Jahren beugen, § 339 StGB und die mir den Rechtsweg versperren, indem mir keine neuen Aktenzeichen gegeben werden, Art. 19 IV GG iVm § 336 StGB? Oder begeht die Staatsanwaltschaft selber Strafvereitelung im Amt?
5. Um es nochmal klarzustellen, meinen Söhnen und mir wurde PKH ohne Auflagen bewilligt und trotzdem wurden noch die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Wer nicht erkennt, daß dies rechtswidrig ist, hat im Justizwesen nichts zu suchen. Überdies regeln internationale Abkommen ohnehin, daß Opfern des Staates keine Gerichtsgebühren zahlen müssen, denn der Staat soll sich nicht an seinen Verfehlungen bereichern.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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