Freitag, 14. Januar 2022
Richterin Braun
L S G
37. Senat


Per Telefax


Berlin, 14. Jan. 2022


E I L T



Sehr geehrte Frau Braun,

Sie nennen ein FAX von mir vom 8.1.2022, geben aber kein Aktenzeichen an. Bitte senden Sie mir daher das Schreiben.

Meine Aussage, ich würde von dem 37. Und 38. Senat keine Aktenzeichen mehr bekomme, bezieht sich ausschließlich auf die von Ihnen so geliebten Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren.

Ich werfe Ihnen weiterhin schwere Rechtsbeugung vor. Da mir PKH ohne Auflagen bewilligt wurden, hätten Sie ohne Gerichtskostenforderung die Verfahren aufnehmen müssen ? wozu Sie und Ihre Kollegen offensichtlich nicht bereit waren. Ein klarer Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG und § 122 ZPO.

Aber sie hätten ohnehin von Amts wegen ermitteln müssen, §§ 103 iVm 106 SGG, haben Sie aber in Ihrer Schadabsicht nicht gemacht.

Danke für das mir übersandte BSG-Urteil. S. 11, Sie können die angemahnten Verfahren einfach, klar und zügig zuordnen, da haben Sie den PC. Mir hingegen ist es nicht zumutbar, alle Aktenzeichen zu nennen, zumal Sie aus einem Verfahren drei gemacht haben, um diese Verwirrung zu stiften.

Zu Ihrer LEX MURKEN verweise ich auf B 10 ÜG 8/14 B vom 12.2.2015. Die von Ihnen eingeführten sechs Monate je Instanz in unseren Verfahren haben keine Rechtsgrundlage, sondern sind klare Richterwillkür und damit rechtsbeugend.

In Anbetracht von BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 bin ich zu einer Mediation bereit ? Sie auch?

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment