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Freitag, 1. Juli 2016
Die direkte Frage an die Kanzlerin
kasparhauser, 18:35h
Die Kanzlerin direkt
Gerichtsgebühren trotz PKH ohne Auflagen
Sehr geehrte Frau Bundeskunzlerin,
aufgrund von Druck des EGMK wurde 2011 in unserer Republik ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren beschlossen.
Wer gegen überlange Gerichtsverfahren bei SG/LSG vorgeht, kann PKH bekommen. Dann aber werden trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Ich sehe darin einen Verstoß gegen Ar.t 3 GG und Art. 6 EMRK.
Bezahlt man diese Gerichtskosten nicht, werden die Verfahren nach sechs Monaten geschlossen und dann fallen trotzdem noch Gebühren an.
Arme Menschen werden also um ihr Recht bebracht, ihre Rechte vor Gerichten durchzusetzen.
Dem BMAS ist dies bekannt. Allerdings sieht man dort keinen Handlungsbedarf.
Mein Blog dazu: Prozesskosten.blogger.de
Frau Bundeskanzlerin, kann ich hoffen, daß Sie sich dieses Problem ansehen und Abhilfe schaffen, so daß auch Arme ihre Rechte bekommen können?
Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken
Mein Fehler, den ich im Original habe. Gemeint ist der EGMR und nicht EGMK
Gerichtsgebühren trotz PKH ohne Auflagen
Sehr geehrte Frau Bundeskunzlerin,
aufgrund von Druck des EGMK wurde 2011 in unserer Republik ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren beschlossen.
Wer gegen überlange Gerichtsverfahren bei SG/LSG vorgeht, kann PKH bekommen. Dann aber werden trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Ich sehe darin einen Verstoß gegen Ar.t 3 GG und Art. 6 EMRK.
Bezahlt man diese Gerichtskosten nicht, werden die Verfahren nach sechs Monaten geschlossen und dann fallen trotzdem noch Gebühren an.
Arme Menschen werden also um ihr Recht bebracht, ihre Rechte vor Gerichten durchzusetzen.
Dem BMAS ist dies bekannt. Allerdings sieht man dort keinen Handlungsbedarf.
Mein Blog dazu: Prozesskosten.blogger.de
Frau Bundeskanzlerin, kann ich hoffen, daß Sie sich dieses Problem ansehen und Abhilfe schaffen, so daß auch Arme ihre Rechte bekommen können?
Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken
Mein Fehler, den ich im Original habe. Gemeint ist der EGMR und nicht EGMK
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Donnerstag, 19. Mai 2016
Meine Petition 0980/2015 vom 18.9.15
kasparhauser, 10:40h
Die Petition habe ich bei dem EU-Parlament eingereicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Jahresberichts 2010 der EGMR für Deutschland wurde im Jahre 2011 ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren verabschiedet. Bei deutschen Richtern ist dieses Gesetz nicht beliebt: http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf Der vorsitzende Richter spricht durchweg von Querulanten, meint aber Bürger, die ihr Recht versuchen zu wahren und denen schon durch überlange Gerichtsverfahren Unrecht zugefügt wurde.
Um rechtssuchende Bürger abzuschrecken, schreckt der Staat auch nicht davon zurück, gegen das Grundgesetz, Art. 3 I GG und die europäischen Menschenrechte, Art. 6 EMRK zu verstoßen. So wird mittellosen Menschen, die mit guten Erfolgsaussichten wegen überlanger Gerichtsverfahren klagen, zwar PKH gewährt aber trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Die widerspricht eindeutig rechtsstaatlichen Gepflogenheiten, wird aber offenkundig auch von der Politik so getragen: https://www.dropbox.com/s/2rkbcis0of7c88e/Dienstaufsichtsbeschwerde_22.05.2015.pdf
Auffällig ist, daß mir anfangs sogar noch vom BMAS eine falsche Rechtsauskunft gegeben wurde. Bezahlt man die Gerichtskosten nicht - was mittellose erkennbar nicht können - werden die Verfahren nach einem halben Jahr geschlossen.
Auch kann man erst ein halbes Jahr nachdem man das überlange Verfahren gerügt hatte, klagen. Dies ist auch ein Hemmnis. Denn überlange Verfahren verstoßen eindeutig gegen Art. 19 IV GG, welche umfassenden, effektiven und zeitnahen Rechtsschutz gewährleisten soll.
Ich bitte das europäischen Parlament, diese Fragen mit der Bundesregierung zu klären:
1. Welche Frist pro Instanz ist angemessen? Das BSG sagt, zwölf Monate. Ich bin aber der Ansicht, dies ist zu lange, da es gerade im Sozialbereich um existenzielle Fragen geht. Sechs Monate müssen meiner Meinung nach bei einem gut ausgerüsteten Fachgericht reichen. Wenn es Verzögerungsgründe gibt, werden die auch jetzt schon gesondert berücksichtigt. Übrigens werden gerade im Sozialbereich kaum noch Eilanträge zugelassen, sondern auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Auch dies sollte gerügt werden.
2. Dürfen tatsächlich Gerichtskosten im Voraus verlangt werden, wenn PKH bewilligt wurde? Wie gesagt, ich sehe hierin einen schweren Rechtsverstoß, der politiisch aber offensichtlich gewollt ist.
3. Dürfen Verfahren einfach für geschlossen erklärt werden, nur weil trotz bewilligter PKH die Gerichtskosten nicht bezahlt werden konnten?
Ich bitte das Europäische Parlament, darauf zu drängen, daß diese Verfahren allesamt wieder geöffnet und entschieden werden. Meine Söhne und ich sind vom LSG Berlin-Brandenburg, hier 37. und 38. Kammer, betroffen.
Ich bitte um die Annahme dieser Petition.
Sollten noch Fragen bestehen oder Unterlagen benötigt werden, stehe ich gerne zur Verfügung.
Obgleich der Petitionsausschuß sagt, daß er nachfragen würde, wenn etwas unklar ist, hat er es nicht, sondern die Petition für unzulässig erklärt, da es Unklarheiten geben würde. Die hätte er aber klären können und müssen:
https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0980%252F2015/html/Petition-Nr.%25C2%25A00980%252F2015%252C-eingereicht-von-Horst-Murken%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zum-deutschen-Gesetz-zur-Verk%25C3%25BCrzung-von-Gerichtsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Jahresberichts 2010 der EGMR für Deutschland wurde im Jahre 2011 ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren verabschiedet. Bei deutschen Richtern ist dieses Gesetz nicht beliebt: http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf Der vorsitzende Richter spricht durchweg von Querulanten, meint aber Bürger, die ihr Recht versuchen zu wahren und denen schon durch überlange Gerichtsverfahren Unrecht zugefügt wurde.
Um rechtssuchende Bürger abzuschrecken, schreckt der Staat auch nicht davon zurück, gegen das Grundgesetz, Art. 3 I GG und die europäischen Menschenrechte, Art. 6 EMRK zu verstoßen. So wird mittellosen Menschen, die mit guten Erfolgsaussichten wegen überlanger Gerichtsverfahren klagen, zwar PKH gewährt aber trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Die widerspricht eindeutig rechtsstaatlichen Gepflogenheiten, wird aber offenkundig auch von der Politik so getragen: https://www.dropbox.com/s/2rkbcis0of7c88e/Dienstaufsichtsbeschwerde_22.05.2015.pdf
Auffällig ist, daß mir anfangs sogar noch vom BMAS eine falsche Rechtsauskunft gegeben wurde. Bezahlt man die Gerichtskosten nicht - was mittellose erkennbar nicht können - werden die Verfahren nach einem halben Jahr geschlossen.
Auch kann man erst ein halbes Jahr nachdem man das überlange Verfahren gerügt hatte, klagen. Dies ist auch ein Hemmnis. Denn überlange Verfahren verstoßen eindeutig gegen Art. 19 IV GG, welche umfassenden, effektiven und zeitnahen Rechtsschutz gewährleisten soll.
Ich bitte das europäischen Parlament, diese Fragen mit der Bundesregierung zu klären:
1. Welche Frist pro Instanz ist angemessen? Das BSG sagt, zwölf Monate. Ich bin aber der Ansicht, dies ist zu lange, da es gerade im Sozialbereich um existenzielle Fragen geht. Sechs Monate müssen meiner Meinung nach bei einem gut ausgerüsteten Fachgericht reichen. Wenn es Verzögerungsgründe gibt, werden die auch jetzt schon gesondert berücksichtigt. Übrigens werden gerade im Sozialbereich kaum noch Eilanträge zugelassen, sondern auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Auch dies sollte gerügt werden.
2. Dürfen tatsächlich Gerichtskosten im Voraus verlangt werden, wenn PKH bewilligt wurde? Wie gesagt, ich sehe hierin einen schweren Rechtsverstoß, der politiisch aber offensichtlich gewollt ist.
3. Dürfen Verfahren einfach für geschlossen erklärt werden, nur weil trotz bewilligter PKH die Gerichtskosten nicht bezahlt werden konnten?
Ich bitte das Europäische Parlament, darauf zu drängen, daß diese Verfahren allesamt wieder geöffnet und entschieden werden. Meine Söhne und ich sind vom LSG Berlin-Brandenburg, hier 37. und 38. Kammer, betroffen.
Ich bitte um die Annahme dieser Petition.
Sollten noch Fragen bestehen oder Unterlagen benötigt werden, stehe ich gerne zur Verfügung.
Obgleich der Petitionsausschuß sagt, daß er nachfragen würde, wenn etwas unklar ist, hat er es nicht, sondern die Petition für unzulässig erklärt, da es Unklarheiten geben würde. Die hätte er aber klären können und müssen:
https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0980%252F2015/html/Petition-Nr.%25C2%25A00980%252F2015%252C-eingereicht-von-Horst-Murken%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zum-deutschen-Gesetz-zur-Verk%25C3%25BCrzung-von-Gerichtsverfahren
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Montag, 12. Oktober 2015
Meine DAB/FAB gegen die Mitarbeiterin
kasparhauser, 17:57h
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales????
Per Telefax
Berlin, 12. Okt. 2015
IVa1-96-Murken/15
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE UND FACHAUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN FRAU
GIESBERTS-KAMINSKI
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um Verfahren nach dem neuen Gesetz gegen überlange Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren.
Die BRAK spricht sich dafür aus, dass diese Verfahren grundsätzlich gerichtskostenfrei sein sollten, da vorher schon Unrecht gegen die Kläger geschehen ist, also ein Verstoß allemal gegen Art. 19 IV GG: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf
Nachdem Frau Giesberts-Kaminski mir noch mit 6.8.15 mitgeteilt hatte, dass bei bewilligter PKH keine Verauszahlungspflicht besteht, schreibt sie mit 15.9.15 etwas ganz anderes, das genaue Gegenteil.
Und sie begründet dieses Gegenteil damit, dass auch in anderen Gerichtsverfahren bei anderen Fachgerichten als im Sozialbereich Gerichtskosten erhoben werden. Allerdings berücksichtigt sie bei der Argumentation nicht, dass ja PKH bewilligt wurde. Auch ansonsten ist die Argumentation eher wirr und unlogisch.
Ich verweise auf Art. 3 I GG und auf Art. 6 EMRK. Jedem Menschen, auch mittellosen, soll der Rechtsweg offen stehen. Daher bekommt jemand, der zumindest möglicherweise Erfolgsaussichten hat, PKH und muß eben keine Prozesskosten tragen.
Werden trotzdem Prozesskosten verlangt, widerspricht dies rechtsstaatlichem Vorgehen und führt zur Abschaffung oder stillen Ausschaltung des Grundgesetzes.
Ferner wird europäisches Recht und einfachste Menschenrechte verletzt.
All dies wird von Frau Giesberts-Kaminski wissentlich hingenommen und gerechtfertig mit wirren Gedanken. Mit keinem Wort geht sie auf die von mir gerügte Verletzung von Art. 3 I GG ein, sondern verteidigt diese Verletzung von Grund- und Menschenrechten, obgleich wir auch darüber telefoniert hatten.
Auch geht es nicht nur um die von mir geführten Verfahren beim LSG und BSG, sondern es geht um Unrecht, für das das hier angeschriebene Ministerium verantwortlich zeichnet. Dieses Unrecht wird von den Fachgerichten leider angewandt, obgleich jeder Richter aufgrund meiner Hinweise wissen muß, dass er gegen die Verfassung verstößt. Es hätte also zu Richtervorlagen an das Verfassungsgericht kommen müssen, Art. 100 GG. So aber verstoßen die Richter auch gegen Art. 19 I iVm Art. 79 GG.
In einem Rechtsstaat muß das zuständige Ministerium gegen Richter vorgehen, die gegen die Verfassung verstoßen: http://rechtsstaatsreport.de/disziplinarrecht-richter/
Es sei denn, die Verfassung soll abgeschafft werden. Dann soll dies bitte auch klar gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken
Arbeit und Soziales????
Per Telefax
Berlin, 12. Okt. 2015
IVa1-96-Murken/15
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE UND FACHAUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN FRAU
GIESBERTS-KAMINSKI
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um Verfahren nach dem neuen Gesetz gegen überlange Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren.
Die BRAK spricht sich dafür aus, dass diese Verfahren grundsätzlich gerichtskostenfrei sein sollten, da vorher schon Unrecht gegen die Kläger geschehen ist, also ein Verstoß allemal gegen Art. 19 IV GG: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf
Nachdem Frau Giesberts-Kaminski mir noch mit 6.8.15 mitgeteilt hatte, dass bei bewilligter PKH keine Verauszahlungspflicht besteht, schreibt sie mit 15.9.15 etwas ganz anderes, das genaue Gegenteil.
Und sie begründet dieses Gegenteil damit, dass auch in anderen Gerichtsverfahren bei anderen Fachgerichten als im Sozialbereich Gerichtskosten erhoben werden. Allerdings berücksichtigt sie bei der Argumentation nicht, dass ja PKH bewilligt wurde. Auch ansonsten ist die Argumentation eher wirr und unlogisch.
Ich verweise auf Art. 3 I GG und auf Art. 6 EMRK. Jedem Menschen, auch mittellosen, soll der Rechtsweg offen stehen. Daher bekommt jemand, der zumindest möglicherweise Erfolgsaussichten hat, PKH und muß eben keine Prozesskosten tragen.
Werden trotzdem Prozesskosten verlangt, widerspricht dies rechtsstaatlichem Vorgehen und führt zur Abschaffung oder stillen Ausschaltung des Grundgesetzes.
Ferner wird europäisches Recht und einfachste Menschenrechte verletzt.
All dies wird von Frau Giesberts-Kaminski wissentlich hingenommen und gerechtfertig mit wirren Gedanken. Mit keinem Wort geht sie auf die von mir gerügte Verletzung von Art. 3 I GG ein, sondern verteidigt diese Verletzung von Grund- und Menschenrechten, obgleich wir auch darüber telefoniert hatten.
Auch geht es nicht nur um die von mir geführten Verfahren beim LSG und BSG, sondern es geht um Unrecht, für das das hier angeschriebene Ministerium verantwortlich zeichnet. Dieses Unrecht wird von den Fachgerichten leider angewandt, obgleich jeder Richter aufgrund meiner Hinweise wissen muß, dass er gegen die Verfassung verstößt. Es hätte also zu Richtervorlagen an das Verfassungsgericht kommen müssen, Art. 100 GG. So aber verstoßen die Richter auch gegen Art. 19 I iVm Art. 79 GG.
In einem Rechtsstaat muß das zuständige Ministerium gegen Richter vorgehen, die gegen die Verfassung verstoßen: http://rechtsstaatsreport.de/disziplinarrecht-richter/
Es sei denn, die Verfassung soll abgeschafft werden. Dann soll dies bitte auch klar gesagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken
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