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Dienstag, 4. Dezember 2018
Heute ablehnendes Schreiben des Verfassungsgerichts
kasparhauser, 21:21h
Die Väter des Grundgesetzes wollten, aufgrund der gemachten 1000jährigen Erfahrung, daß Richter die Gerichtspräsidenten und die Verfassungsrichter aus den eigenen Reihen wählen. Die Nazi-Richter und Justizbeschäftigte der Rosenburg haben dies verhindert und jetzt werden Gerichtspräsidenten und Verfassungsrichter von Politikern und Parteien bestimmt. In Brandenburg werden nächstes Jahr 6 von 9 Verfassungsrichtern durch Parteien - außer der AfD - neu bestimmt.
Es ist also kein Wunder, wenn diese Richter nicht gegen Rechtsbeugung vorgehen. Dabei ist jedem klar, daß aufgrund von Art. 3 GG iVm §§ 114 und 122 ZPO bei gewährter PKH ohne Auflagen keine Gerichtskosten mehr gefordert werden dürfen.
Die Verfassungsrichter ignorieren dies und decken damit Unrecht - aus meiner Sicht liegt hier sogar Rechtsbeugung, § 339 StGB, vor:
https://www.dropbox.com/s/opou2cd9hyhx6ew/20181204Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge.pdf
Leider scheint dies keine Partei zu interessieren. Ich stehe gerne für Fragen zur Verfügung, wenn eine Partei endlich aufzeigen will, wie in Brandenburg durch SPD und LINKE gegen Arme vorgegangen wird.
Es ist also kein Wunder, wenn diese Richter nicht gegen Rechtsbeugung vorgehen. Dabei ist jedem klar, daß aufgrund von Art. 3 GG iVm §§ 114 und 122 ZPO bei gewährter PKH ohne Auflagen keine Gerichtskosten mehr gefordert werden dürfen.
Die Verfassungsrichter ignorieren dies und decken damit Unrecht - aus meiner Sicht liegt hier sogar Rechtsbeugung, § 339 StGB, vor:
https://www.dropbox.com/s/opou2cd9hyhx6ew/20181204Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge.pdf
Leider scheint dies keine Partei zu interessieren. Ich stehe gerne für Fragen zur Verfügung, wenn eine Partei endlich aufzeigen will, wie in Brandenburg durch SPD und LINKE gegen Arme vorgegangen wird.
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Dienstag, 30. Oktober 2018
Dieses Rechtsmittel hätte ich fast übersehen, danke für den Hinweis
kasparhauser, 17:39h
LSG
L 37 SF 310/15 EK AS
L 37 SF 134/17 EK AS RG
L 37 SF 307/17 B RG
Per Telefax
Berlin, 28. Okt. 2018
ERINNERUNG BESCHWERDE
UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich alle in Frage kommende Rechtsmittel gegen die drei mal drei Kostenrechnungen ein.
Die Gebühren werden zu Unrecht erhoben. Uns allen Drei stand PKH ohne Zuzahlung zu, Art. 3 GG iVm §§ 114 und 122 ZPO, § 14 GKG und der landeseigenen Durchführungsbestimmung.
Die Rechtsfrage hat auch grundsätzliche Bedeutung.
Zum einen hatte ich wohl aus Sicherheitsgründen die Klagen vorab als FAX gesandt, was aber bei gewährter PKH ohne Zuzahlung unschädlich ist, § 122 ZPO und § 14 GKG.
Zum anderen hätte das LSG von Amts wegen ermitteln müssen, auch ohne Gerichtskosten,
§ 103 SGG. Dies ist dem Gericht auch bekannt.
Mir ist es unverständlich, dass Abiturienten Jura studieren, um die Rechtssprechung zu verbessern, dann aber im Job dermaßen versagen. Woran liegt dies?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 37 SF 310/15 EK AS
L 37 SF 134/17 EK AS RG
L 37 SF 307/17 B RG
Per Telefax
Berlin, 28. Okt. 2018
ERINNERUNG BESCHWERDE
UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich alle in Frage kommende Rechtsmittel gegen die drei mal drei Kostenrechnungen ein.
Die Gebühren werden zu Unrecht erhoben. Uns allen Drei stand PKH ohne Zuzahlung zu, Art. 3 GG iVm §§ 114 und 122 ZPO, § 14 GKG und der landeseigenen Durchführungsbestimmung.
Die Rechtsfrage hat auch grundsätzliche Bedeutung.
Zum einen hatte ich wohl aus Sicherheitsgründen die Klagen vorab als FAX gesandt, was aber bei gewährter PKH ohne Zuzahlung unschädlich ist, § 122 ZPO und § 14 GKG.
Zum anderen hätte das LSG von Amts wegen ermitteln müssen, auch ohne Gerichtskosten,
§ 103 SGG. Dies ist dem Gericht auch bekannt.
Mir ist es unverständlich, dass Abiturienten Jura studieren, um die Rechtssprechung zu verbessern, dann aber im Job dermaßen versagen. Woran liegt dies?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Sonntag, 28. Oktober 2018
Mein heutiges Schreiben an das LSG
kasparhauser, 00:23h
LSG Berlin-Brandenburg
37. Kammer und 38. Kammer
Per Telefax
Berlin, 27. Okt. 2018
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
ANKÜNDIGUNG NACHTEILS AUSGLEICH EINFORDERN ZU WOLLEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
da nicht abzusehen ist, dass das LSG in meinen Sachen auch nur tätig wird und uns zu unserem Recht verhilft, wozu es laut § 38 DRiG, § 31 SGB I und Art. 20 III GG verpflichtet ist, rüge ich die weit überlange Verfahrensdauer und kündige an, für uns den uns zustehenden Nachteilsausgleich einfordern zu wollen.
Offenkundig glauben die beteiligten Richter, in ihrem Leben nicht mehr wegen Verstoß gegen § 339 StGB verurteilt zu werden. Aber die Schande der vorsätzlichen Rechtsbeugung geht auch auf Nachfahren über.
Wir haben PKH ohne Auflagen bekommen, die uns zustand. Trotzdem wurde unter klar rechtswidrigen Vorwänden noch Gerichtskosten im Voraus verlangt. Aber die Sendung der Klage per FAX vorab, um den Zugang zu sichern, berechtigt das Gericht nicht, einfach dann doch noch Gerichtskosten zu verlangen. Dem stehen § 122 ZPO und § 14 GKG entgegen, ebenso die landeseigene Durchführungsbestimmung.
Mich interessiert, was Psychologen und Soziologen zu solchen Richtern sagen, die dermaßen eindeutig gegen ihren Eid verstoßen. Dies wird sicherlich interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
37. Kammer und 38. Kammer
Per Telefax
Berlin, 27. Okt. 2018
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
ANKÜNDIGUNG NACHTEILS AUSGLEICH EINFORDERN ZU WOLLEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
da nicht abzusehen ist, dass das LSG in meinen Sachen auch nur tätig wird und uns zu unserem Recht verhilft, wozu es laut § 38 DRiG, § 31 SGB I und Art. 20 III GG verpflichtet ist, rüge ich die weit überlange Verfahrensdauer und kündige an, für uns den uns zustehenden Nachteilsausgleich einfordern zu wollen.
Offenkundig glauben die beteiligten Richter, in ihrem Leben nicht mehr wegen Verstoß gegen § 339 StGB verurteilt zu werden. Aber die Schande der vorsätzlichen Rechtsbeugung geht auch auf Nachfahren über.
Wir haben PKH ohne Auflagen bekommen, die uns zustand. Trotzdem wurde unter klar rechtswidrigen Vorwänden noch Gerichtskosten im Voraus verlangt. Aber die Sendung der Klage per FAX vorab, um den Zugang zu sichern, berechtigt das Gericht nicht, einfach dann doch noch Gerichtskosten zu verlangen. Dem stehen § 122 ZPO und § 14 GKG entgegen, ebenso die landeseigene Durchführungsbestimmung.
Mich interessiert, was Psychologen und Soziologen zu solchen Richtern sagen, die dermaßen eindeutig gegen ihren Eid verstoßen. Dies wird sicherlich interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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