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Mittwoch, 31. Juli 2019
kasparhauser, 16:13h
L S G
5660 E
Per Telefax
Berlin, 31. Jul. 2019
Widerspruch, Erinnerung und alle in Frage kommende Rechtsmittel
Sehr geehrte Frau Engel,
obige Rechtsmittel gelten auch für mein Schreiben an Sie vom 29. Juli 19. Alles dort Geschriebene mache ich mir auch hier zu eigen.
In allen Fällen gilt, daß wir einen Rechtsanspruch auf effektiven und zeitnahen Rechtsschutz hatten, Art. 19 IV. Hiergegen hat das LSG bewußt verstoßen und damit sicherlich einige Straftatbestände erfüllt.
Damit dies endlich beendet wird – was als tätige Reue strafmildernd wirkt- bitte ich Sie, alle gegen uns erhobene Forderungen niederzuschlagen, die Pfändungen gegen meine beiden Söhne aufzuheben und dem zuständigen Gericht dies unverzüglich zu melden.
Ihnen und den Richtern ist natürlich auch klar, daß diese Richter auch ohne bezahlte Gerichtskosten aufgrund des geltenden Amtsermittlungsgrundsatz aus § 103 SGG hätten ermitteln müssen, wieviel uns zusteht. Dies ist nachzuholen und uns ist ein Vorschuß von 60.000 Euro zur Beendigung oder zumindest Eindämmung der Weißen Folter zu gewähren.
Mein FAX vom 4. Mai 2019 samt Anlagen und Sendebericht füge ich bei.
Ich verweise auf die §§ 274, 336 und 339 StGB.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
5660 E
Per Telefax
Berlin, 31. Jul. 2019
Widerspruch, Erinnerung und alle in Frage kommende Rechtsmittel
Sehr geehrte Frau Engel,
obige Rechtsmittel gelten auch für mein Schreiben an Sie vom 29. Juli 19. Alles dort Geschriebene mache ich mir auch hier zu eigen.
In allen Fällen gilt, daß wir einen Rechtsanspruch auf effektiven und zeitnahen Rechtsschutz hatten, Art. 19 IV. Hiergegen hat das LSG bewußt verstoßen und damit sicherlich einige Straftatbestände erfüllt.
Damit dies endlich beendet wird – was als tätige Reue strafmildernd wirkt- bitte ich Sie, alle gegen uns erhobene Forderungen niederzuschlagen, die Pfändungen gegen meine beiden Söhne aufzuheben und dem zuständigen Gericht dies unverzüglich zu melden.
Ihnen und den Richtern ist natürlich auch klar, daß diese Richter auch ohne bezahlte Gerichtskosten aufgrund des geltenden Amtsermittlungsgrundsatz aus § 103 SGG hätten ermitteln müssen, wieviel uns zusteht. Dies ist nachzuholen und uns ist ein Vorschuß von 60.000 Euro zur Beendigung oder zumindest Eindämmung der Weißen Folter zu gewähren.
Mein FAX vom 4. Mai 2019 samt Anlagen und Sendebericht füge ich bei.
Ich verweise auf die §§ 274, 336 und 339 StGB.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Montag, 29. Juli 2019
Heute kam reichlich Post vom LSG
kasparhauser, 21:12h
LSG
L 37 SF 29/14 EK AS
Und andere Schreiben vom 26. Juli 2019 von Frau Engel
Per Telefax
Berlin, 29. Jul. 2019
Sehr geehrte Frau Engel,
ich freue mich, daß Sie jetzt offensichtlich meine ganzen Verfahren aufarbeiten.
Zu dem Kostenfestsetzungsantrag stelle ich fest, daß mir sehr wohl die gleiche Entlohnung wie einem Anwalt zusteht, Art. 6 EMRK und Art. 3 GG. Ich habe die gleiche Arbeit gemacht, wie ein Anwalt und diese sicherlich besser. Daher bleibt es bei diesem Antrag.
Zu dem oben genannten und weiteren Verfahren stelle ich fest, daß hier keinesfalls Kosten hätten anfallen dürfen. Wir hatten PKH für uns alle drei beantragt und ohne Auflage bewilligt bekommen. Daß trotzdem Kosten geltend gemacht wurden, war ein klarer Rechtsbruch des 37. Senats. Denn ich hatte, um sicherzustellen, daß die Unterlagen nicht auf dem Postweg verloren gehen, diese per FAX vorab gesandt. Daraus hat dann der 37. Senat gemacht, daß die Klage vor dem PKH-Antrag ankam und daher Kosten zu berechnen seien. Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen § 122 ZPO und der landeseigenen Durchführungsbestimmungen. Außerdem wurde mit dem Schreiben auch PKH beantragt, nur die Unterlagen dazu hatte ich per Post geschickt.
So war es auch in weiteren Fällen, daher ist uns überall PKH ohne Kosten zu bewilligen und die bezahlten Kosten sind zu erstatten. Dies gilt auch für die heute mit gleicher Post angekommenen Kostenrechnungen und Androhungen, welche zu erlassen.
Die bei meinen Söhnen und mir gepfändeten Beträge wurden rechtswidrig festgesetzt und sind daher zu verfünffachen. Raub u.ä. dürfen sich für staatliche Stellen nicht lohnen.
Auf die mit obigen Aktenzeichen gewonnenen 2900 Euro stehen mir auch noch die gesetzlichen Zinsen zu, bitte rechnen Sie diese auch ab.
Bitte sorgen Sie für die Beantwortung meines Faxes vom 4.5.2019. Ich hatte mehrfach die Niederschlagung aller gegen uns erhobenen Gebühren beantragt, ohne Antworten zu bekommen. Jedes Gebührengesetz sieht den Erlaß von Gebühren vor, daher hätte das LSG und die Justizkasse diesem Antrag entsprechen müssen.
Für die böswillige Verletzung der Kreditwürdigkeit meiner Söhne durch die unberechtigten Pfändungen verlange ich für jeden, wie angekündigt, 100.000 Euro. Man hätte damals die Pfändungen noch zurückziehen können. Jetzt wissen es die Kreditinstitute und Auskunfteien, wie Creditreform u.a.
Ich erwarte eine gesetzeskonforme Aufarbeitung aller angefallener Fälle.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 37 SF 29/14 EK AS
Und andere Schreiben vom 26. Juli 2019 von Frau Engel
Per Telefax
Berlin, 29. Jul. 2019
Sehr geehrte Frau Engel,
ich freue mich, daß Sie jetzt offensichtlich meine ganzen Verfahren aufarbeiten.
Zu dem Kostenfestsetzungsantrag stelle ich fest, daß mir sehr wohl die gleiche Entlohnung wie einem Anwalt zusteht, Art. 6 EMRK und Art. 3 GG. Ich habe die gleiche Arbeit gemacht, wie ein Anwalt und diese sicherlich besser. Daher bleibt es bei diesem Antrag.
Zu dem oben genannten und weiteren Verfahren stelle ich fest, daß hier keinesfalls Kosten hätten anfallen dürfen. Wir hatten PKH für uns alle drei beantragt und ohne Auflage bewilligt bekommen. Daß trotzdem Kosten geltend gemacht wurden, war ein klarer Rechtsbruch des 37. Senats. Denn ich hatte, um sicherzustellen, daß die Unterlagen nicht auf dem Postweg verloren gehen, diese per FAX vorab gesandt. Daraus hat dann der 37. Senat gemacht, daß die Klage vor dem PKH-Antrag ankam und daher Kosten zu berechnen seien. Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen § 122 ZPO und der landeseigenen Durchführungsbestimmungen. Außerdem wurde mit dem Schreiben auch PKH beantragt, nur die Unterlagen dazu hatte ich per Post geschickt.
So war es auch in weiteren Fällen, daher ist uns überall PKH ohne Kosten zu bewilligen und die bezahlten Kosten sind zu erstatten. Dies gilt auch für die heute mit gleicher Post angekommenen Kostenrechnungen und Androhungen, welche zu erlassen.
Die bei meinen Söhnen und mir gepfändeten Beträge wurden rechtswidrig festgesetzt und sind daher zu verfünffachen. Raub u.ä. dürfen sich für staatliche Stellen nicht lohnen.
Auf die mit obigen Aktenzeichen gewonnenen 2900 Euro stehen mir auch noch die gesetzlichen Zinsen zu, bitte rechnen Sie diese auch ab.
Bitte sorgen Sie für die Beantwortung meines Faxes vom 4.5.2019. Ich hatte mehrfach die Niederschlagung aller gegen uns erhobenen Gebühren beantragt, ohne Antworten zu bekommen. Jedes Gebührengesetz sieht den Erlaß von Gebühren vor, daher hätte das LSG und die Justizkasse diesem Antrag entsprechen müssen.
Für die böswillige Verletzung der Kreditwürdigkeit meiner Söhne durch die unberechtigten Pfändungen verlange ich für jeden, wie angekündigt, 100.000 Euro. Man hätte damals die Pfändungen noch zurückziehen können. Jetzt wissen es die Kreditinstitute und Auskunfteien, wie Creditreform u.a.
Ich erwarte eine gesetzeskonforme Aufarbeitung aller angefallener Fälle.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Samstag, 27. Juli 2019
Generalbundesanwalt "kann nicht tätig werden"
kasparhauser, 19:22h
Mein heutiges Schreiben als Reaktion auf die totale Rechtsverweigerung beim Generalbundesanwalt:
Der Generalbundesanwalt beim BGH
3133 E/XIII
1 AR 623/19
Per Telefax
Berlin, 19. Aug. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DR. FRANK (GESCHLECHT WOHL DIV.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Verständnis dafür, daß ich versuche, selbst in diesem Staat meine ‚Rechte zu wahren.
Dr. Frank schreibt mit 8.8.2019, daß alles der Sach- und Rechtslage entspricht.
In der Sach- und Rechtslage geht es darum, daß wir vom LSG Berlin-Brandenburg PKH ohne Auflagen bekommen haben und trotzdem wurden noch Gerichtskosten erhoben und auch vollstreckt. Und die Verfahren wurden (vor Oktober 2016) nicht betrieben, trotz § 103 SGG.
Ich sehe hierin einen klaren und für jeden ein wenig rechtskundigen ersichtlichen Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 114 und § 122 ZPO, sowie § 14 GKG. Außerdem gegen die Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe des Insolvenzverfahrens des Landes Brandenburg.
Sollte ich mich irren, bitte ich um Klarstellung, daß das Grundgesetz und die ZPO nicht mehr gelten. Ich denke, diese Information ist auch im öffentlichen Interesse. Ich versichere, ich werde die verbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Hier die nichtssagende Antwort eines Menschen, der genau weiß, daß er Unrecht tut: https://www.dropbox.com/s/dv5kz9j014m74p3/17-Aug.-2019%2019-14-45.pdf
Er geht mit keinem Wort auf meine Argumente ein. Warum sollte er auch, wenn dies in dieser Gesellschaft geduldet wird? Schon vor dem Abi habe ich gelernt, jede Aussage zu begründen. Diese Leute können und wollen es nicht, sie wollen Unrecht.
Und hier meine Antwort:
Der Generalbundesanwalt
1 AR 623/19
Per Telefax
Berlin, 29. Jul. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN OStA GREVEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
zuerst begehre ich die Auskunft, was mit meiner Fachaufsichtsbeschwerde und Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Oberamtsrat Linder geschehen ist. Sollen die einfach unter den Tisch gekehrt werden oder bekomme ich noch die mir zustehenden Antworten?
Sofern Herr Greven von meiner „Angelegenheit“ etwas nebulös spricht, spricht dies dafür, daß er sie nicht verstanden hat.
Sofern mich beide an die von dem Justizminister abhängige Staatsanwaltschaft verweisen möchten, übersehen beide – und dies wohl wissentlich und willentlich – daß diese wohl kaum gegen ihren Dienstherren oder gar den Ministerpräsidenten ermitteln werden.
Ich sehe hier zumindest einen Anfangsverdacht auf organisierte Kriminalität. So habe von niemanden der Beteiligten eine Reaktion auf meine FAXE vom 4. Mai 2019 erhalten, nicht einmal Eingangsbestätigungen. Und dies geht seit Jahren so.
Ich sehe durch die Vorgänge in Brandenburg eine Verletzung von Art. 3 GG und Art. 20 III GG, so daß Art. 20 IV GG greift. Daher bitte ich Sie, dafür zu sorgen, daß die verfassungsgemäße Ordnung in Brandenburg herzustellen.
Ferner sehe ich diese Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt:
- 2 Meine Söhne und ich werden diskriminiert, da wir arm sind und PKH benötigten (die wir ja auch bekamen, trotzdem wurden entgegen § 122 ZPO noch Gebühren verlangt und vollstreckt)
- 5 Diese jahrelange Vorenthaltung von einfachem Recht stellt ein „Weiße“ Folter da.
- 6 Wir werden nicht als Rechtspersonen anerkannt, uns wird unser Recht genommen.
- 7 Wir werden ungleich gegenüber anderen behandelt, die keine PKH brauchen. Teilweise werden anderen sogar von Amts wegen, § 103 SGG, die Nachteilsausgleiche zugesprochen. Dies hatte ich auch beantragt, aber uns gegenüber wird dies abgelehnt.
- 8 Wir erfahren gerade keinen Rechtsschutz, uns werden diese Recht durch Untätigkeit genommen.
- 10 Uns wird kein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht gewährt, denn das LSG scheint an Weisungen vom Justizminister gebunden zu sein, vgl. VG Wiesbaden 6 K 1016/15 WI vom 28.3.2019. Anderenfalls hätte der Justizminister oder auch der Ministerpräsident hier längst eingegriffen.
- 17 Uns wird Eigentum vorenthalten, welches uns gesetzlich zusteht.
- 22 Uns wurde das Recht auf soziale Sicherheit schon im Vorfeld der hier strittigen Verfahren durch SG und LSG durch überlange Gerichtsverfahren genommen. Daher ja die Verfahren nach dem neuen Gesetz aus 2011 wegen Nachteilsausgleiche bei überlangen Gerichtsverfahren.
- 25 Unser Recht auf Wohlstand wird uns seit Jahren durch SG und LSG genommen.
- 26 Aufgrund des Geldmangels konnten meine Söhne keine notwendigen Kurse besuchen und die unterbliebene Weiterbildung wirkt sich natürlich Jahrzehnte lang aus.
- 28 Es ist Ihre Aufgabe, diese Vorschriften in Brandenburg durchzusetzen.
Sollten Sie dafür nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung. Sollte eine innerstaatliche Regelungslücke bestehen, bitte ich um Vorlage bei dem Bundesverfassungsgericht oder dem EGMR.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Hier die Ablehnung des Generalbundesanwalt, der gegen Straftaten weder vorgeht noch es an die zuständige Stelle verweist.
https://www.dropbox.com/s/y04j6ec3atwi6ji/27-Juli-2019%2017-07-04.pdf
Es ist evident ein Widerspruch zu Art. 20 III GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Was bedeutet es für unsere angebliche Demokratie und den Rechtsstaat, wenn ein Generalbundesanwalt von Straftaten erfährt, aber sich für nicht zuständig erklärt und es auch nicht an vermeintlich zuständige Stellen weiterleitet?
Der Generalbundesanwalt beim BGH
3133 E/XIII
1 AR 623/19
Per Telefax
Berlin, 19. Aug. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DR. FRANK (GESCHLECHT WOHL DIV.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Verständnis dafür, daß ich versuche, selbst in diesem Staat meine ‚Rechte zu wahren.
Dr. Frank schreibt mit 8.8.2019, daß alles der Sach- und Rechtslage entspricht.
In der Sach- und Rechtslage geht es darum, daß wir vom LSG Berlin-Brandenburg PKH ohne Auflagen bekommen haben und trotzdem wurden noch Gerichtskosten erhoben und auch vollstreckt. Und die Verfahren wurden (vor Oktober 2016) nicht betrieben, trotz § 103 SGG.
Ich sehe hierin einen klaren und für jeden ein wenig rechtskundigen ersichtlichen Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 114 und § 122 ZPO, sowie § 14 GKG. Außerdem gegen die Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe des Insolvenzverfahrens des Landes Brandenburg.
Sollte ich mich irren, bitte ich um Klarstellung, daß das Grundgesetz und die ZPO nicht mehr gelten. Ich denke, diese Information ist auch im öffentlichen Interesse. Ich versichere, ich werde die verbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Hier die nichtssagende Antwort eines Menschen, der genau weiß, daß er Unrecht tut: https://www.dropbox.com/s/dv5kz9j014m74p3/17-Aug.-2019%2019-14-45.pdf
Er geht mit keinem Wort auf meine Argumente ein. Warum sollte er auch, wenn dies in dieser Gesellschaft geduldet wird? Schon vor dem Abi habe ich gelernt, jede Aussage zu begründen. Diese Leute können und wollen es nicht, sie wollen Unrecht.
Und hier meine Antwort:
Der Generalbundesanwalt
1 AR 623/19
Per Telefax
Berlin, 29. Jul. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN OStA GREVEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
zuerst begehre ich die Auskunft, was mit meiner Fachaufsichtsbeschwerde und Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Oberamtsrat Linder geschehen ist. Sollen die einfach unter den Tisch gekehrt werden oder bekomme ich noch die mir zustehenden Antworten?
Sofern Herr Greven von meiner „Angelegenheit“ etwas nebulös spricht, spricht dies dafür, daß er sie nicht verstanden hat.
Sofern mich beide an die von dem Justizminister abhängige Staatsanwaltschaft verweisen möchten, übersehen beide – und dies wohl wissentlich und willentlich – daß diese wohl kaum gegen ihren Dienstherren oder gar den Ministerpräsidenten ermitteln werden.
Ich sehe hier zumindest einen Anfangsverdacht auf organisierte Kriminalität. So habe von niemanden der Beteiligten eine Reaktion auf meine FAXE vom 4. Mai 2019 erhalten, nicht einmal Eingangsbestätigungen. Und dies geht seit Jahren so.
Ich sehe durch die Vorgänge in Brandenburg eine Verletzung von Art. 3 GG und Art. 20 III GG, so daß Art. 20 IV GG greift. Daher bitte ich Sie, dafür zu sorgen, daß die verfassungsgemäße Ordnung in Brandenburg herzustellen.
Ferner sehe ich diese Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt:
- 2 Meine Söhne und ich werden diskriminiert, da wir arm sind und PKH benötigten (die wir ja auch bekamen, trotzdem wurden entgegen § 122 ZPO noch Gebühren verlangt und vollstreckt)
- 5 Diese jahrelange Vorenthaltung von einfachem Recht stellt ein „Weiße“ Folter da.
- 6 Wir werden nicht als Rechtspersonen anerkannt, uns wird unser Recht genommen.
- 7 Wir werden ungleich gegenüber anderen behandelt, die keine PKH brauchen. Teilweise werden anderen sogar von Amts wegen, § 103 SGG, die Nachteilsausgleiche zugesprochen. Dies hatte ich auch beantragt, aber uns gegenüber wird dies abgelehnt.
- 8 Wir erfahren gerade keinen Rechtsschutz, uns werden diese Recht durch Untätigkeit genommen.
- 10 Uns wird kein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht gewährt, denn das LSG scheint an Weisungen vom Justizminister gebunden zu sein, vgl. VG Wiesbaden 6 K 1016/15 WI vom 28.3.2019. Anderenfalls hätte der Justizminister oder auch der Ministerpräsident hier längst eingegriffen.
- 17 Uns wird Eigentum vorenthalten, welches uns gesetzlich zusteht.
- 22 Uns wurde das Recht auf soziale Sicherheit schon im Vorfeld der hier strittigen Verfahren durch SG und LSG durch überlange Gerichtsverfahren genommen. Daher ja die Verfahren nach dem neuen Gesetz aus 2011 wegen Nachteilsausgleiche bei überlangen Gerichtsverfahren.
- 25 Unser Recht auf Wohlstand wird uns seit Jahren durch SG und LSG genommen.
- 26 Aufgrund des Geldmangels konnten meine Söhne keine notwendigen Kurse besuchen und die unterbliebene Weiterbildung wirkt sich natürlich Jahrzehnte lang aus.
- 28 Es ist Ihre Aufgabe, diese Vorschriften in Brandenburg durchzusetzen.
Sollten Sie dafür nicht zuständig sein, bitte ich um Weiterleitung. Sollte eine innerstaatliche Regelungslücke bestehen, bitte ich um Vorlage bei dem Bundesverfassungsgericht oder dem EGMR.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Hier die Ablehnung des Generalbundesanwalt, der gegen Straftaten weder vorgeht noch es an die zuständige Stelle verweist.
https://www.dropbox.com/s/y04j6ec3atwi6ji/27-Juli-2019%2017-07-04.pdf
Es ist evident ein Widerspruch zu Art. 20 III GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Was bedeutet es für unsere angebliche Demokratie und den Rechtsstaat, wenn ein Generalbundesanwalt von Straftaten erfährt, aber sich für nicht zuständig erklärt und es auch nicht an vermeintlich zuständige Stellen weiterleitet?
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