Samstag, 21. September 2019
Generalbundesanwalt/BMJV
Heute kam dieses Schreiben:
https://www.dropbox.com/s/ckcfvdh9dz7dql2/21-Sep.-2019%2011-05-27.pdf


Und hier meine Antwort:

BMJV
II B 1 – 3260 II – 21 1095/2019



Per Telefax



Berlin, 21. Sep. 2019





DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN HEßE



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich an den Generalbundesanwalt gewandt, da im Bundesland Brandenburg gegen nationales und internationales Recht verstoßen wird.

So wurde und wird trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten erhoben. Da diese nicht bezahlt werden konnten, wurden nach mindestens sechs Monaten die Verfahren für beendet erklärt, die hälftigen Gerichtskosten festgesetzt und diese wurden gegen meine Söhne und mich vollstreckt.

Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, §§ 114 ZPO, besonders § 122 ZPO sowie § 14 GKG.

Ferner verstößt dieses Vorgehen gegen einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, besonders Art. 5 ist zu nennen, denn hier handelt es sich um Weiße Folter, in dem man einer Familie die Lebensgrundlage entzieht.

Aus der Selbstdarstellung des Bundesgeneralanwaltes: Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die Aufgabe der Justizgewährung übertragen.

Hier habe ich es dokumentiert, bitte beachten Sie die weiteren Links: https://prozesskosten.blogger.de/

In Brandenburg wurden diese Rechtsverstöße von allen Beteiligten getragen, also 37. Und 38. Senat des LSG, der Gerichtspräsidenten, der Landesjustizkasse, dem Petitionsausschuß des Landtages, dem Justizminister, dem Ministerpräsidenten und sogar dem Landesverfassungsgericht.

Insofern verweise ich auch schon auf meine Schreiben vom 29. Juli 2019 und erneut 3.9.2019.

Hier hatte ich auch schon auf die Möglichkeit des Vorliegens einer organisierten Kriminalität hingewiesen. Diesem Anfangsverdacht hätte der Generalbundesanwalt nachgehen müssen.

Daß in diesem Land kriminell vorgegangen wird, zeigte sich schon hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

Und in Bremen/Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zumindest gegen die korrupten Gutachter aufgenommen: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093 Wobei zu hoffen bleibt, daß auch gegen die verwickelten Richter ermittelt wird.

Mir ist es unverständlich, wieso dieser Staat solche Straftaten bewußt geschehen läßt.

Lächerlich ist, daß Herr Heße von einem Herrn Generalbundesanwalt spricht, ohne einen Namen zu nennen, denn meine Beschwerden gehen gegen mehrere namentlich genannte Beschäftigte der Generalbundesanwaltschaft.

Welchen „Sachverhalt“ Herr Heße geprüft haben will, wird ebenfalls nicht klar. Den tatsächlichen Sachverhalt hat er aber offensichtlich weder geprüft noch verstanden.

Auch hatte ich ja nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerden, sondern auch Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden geschrieben und angefragt, wieso diese nicht beantwortet werden.

Mir geht es um die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit – und worum geht es Ihnen?

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Mittwoch, 31. Juli 2019
L S G
5660 E


Per Telefax


Berlin, 31. Jul. 2019



Widerspruch, Erinnerung und alle in Frage kommende Rechtsmittel


Sehr geehrte Frau Engel,

obige Rechtsmittel gelten auch für mein Schreiben an Sie vom 29. Juli 19. Alles dort Geschriebene mache ich mir auch hier zu eigen.

In allen Fällen gilt, daß wir einen Rechtsanspruch auf effektiven und zeitnahen Rechtsschutz hatten, Art. 19 IV. Hiergegen hat das LSG bewußt verstoßen und damit sicherlich einige Straftatbestände erfüllt.

Damit dies endlich beendet wird – was als tätige Reue strafmildernd wirkt- bitte ich Sie, alle gegen uns erhobene Forderungen niederzuschlagen, die Pfändungen gegen meine beiden Söhne aufzuheben und dem zuständigen Gericht dies unverzüglich zu melden.

Ihnen und den Richtern ist natürlich auch klar, daß diese Richter auch ohne bezahlte Gerichtskosten aufgrund des geltenden Amtsermittlungsgrundsatz aus § 103 SGG hätten ermitteln müssen, wieviel uns zusteht. Dies ist nachzuholen und uns ist ein Vorschuß von 60.000 Euro zur Beendigung oder zumindest Eindämmung der Weißen Folter zu gewähren.

Mein FAX vom 4. Mai 2019 samt Anlagen und Sendebericht füge ich bei.

Ich verweise auf die §§ 274, 336 und 339 StGB.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Montag, 29. Juli 2019
Heute kam reichlich Post vom LSG
LSG
L 37 SF 29/14 EK AS
Und andere Schreiben vom 26. Juli 2019 von Frau Engel


Per Telefax


Berlin, 29. Jul. 2019



Sehr geehrte Frau Engel,

ich freue mich, daß Sie jetzt offensichtlich meine ganzen Verfahren aufarbeiten.

Zu dem Kostenfestsetzungsantrag stelle ich fest, daß mir sehr wohl die gleiche Entlohnung wie einem Anwalt zusteht, Art. 6 EMRK und Art. 3 GG. Ich habe die gleiche Arbeit gemacht, wie ein Anwalt und diese sicherlich besser. Daher bleibt es bei diesem Antrag.

Zu dem oben genannten und weiteren Verfahren stelle ich fest, daß hier keinesfalls Kosten hätten anfallen dürfen. Wir hatten PKH für uns alle drei beantragt und ohne Auflage bewilligt bekommen. Daß trotzdem Kosten geltend gemacht wurden, war ein klarer Rechtsbruch des 37. Senats. Denn ich hatte, um sicherzustellen, daß die Unterlagen nicht auf dem Postweg verloren gehen, diese per FAX vorab gesandt. Daraus hat dann der 37. Senat gemacht, daß die Klage vor dem PKH-Antrag ankam und daher Kosten zu berechnen seien. Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen § 122 ZPO und der landeseigenen Durchführungsbestimmungen. Außerdem wurde mit dem Schreiben auch PKH beantragt, nur die Unterlagen dazu hatte ich per Post geschickt.

So war es auch in weiteren Fällen, daher ist uns überall PKH ohne Kosten zu bewilligen und die bezahlten Kosten sind zu erstatten. Dies gilt auch für die heute mit gleicher Post angekommenen Kostenrechnungen und Androhungen, welche zu erlassen.

Die bei meinen Söhnen und mir gepfändeten Beträge wurden rechtswidrig festgesetzt und sind daher zu verfünffachen. Raub u.ä. dürfen sich für staatliche Stellen nicht lohnen.

Auf die mit obigen Aktenzeichen gewonnenen 2900 Euro stehen mir auch noch die gesetzlichen Zinsen zu, bitte rechnen Sie diese auch ab.

Bitte sorgen Sie für die Beantwortung meines Faxes vom 4.5.2019. Ich hatte mehrfach die Niederschlagung aller gegen uns erhobenen Gebühren beantragt, ohne Antworten zu bekommen. Jedes Gebührengesetz sieht den Erlaß von Gebühren vor, daher hätte das LSG und die Justizkasse diesem Antrag entsprechen müssen.

Für die böswillige Verletzung der Kreditwürdigkeit meiner Söhne durch die unberechtigten Pfändungen verlange ich für jeden, wie angekündigt, 100.000 Euro. Man hätte damals die Pfändungen noch zurückziehen können. Jetzt wissen es die Kreditinstitute und Auskunfteien, wie Creditreform u.a.

Ich erwarte eine gesetzeskonforme Aufarbeitung aller angefallener Fälle.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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