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Donnerstag, 10. Oktober 2019
Das heut e hier eingegangene Schreiben des BMJV und meine Antwort
kasparhauser, 19:47h
Hier das Schreiben vom BMJV:
https://www.dropbox.com/s/i9hd3uvuazakfx2/10-Okt.-2019%2017-25-34.pdf?dl=0
Und hier meine Antwort an die Bundesministerin persönlich:
BMJV
T 12 H 391
z. H. Frau Lambrecht persönlich
Per Telefax
Berlin, 10. Okt. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN DR BÖHME
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
wie ich Ihnen am tdot mitteilte, stimmt in Ihrem Ministerium etwas nicht. Straftaten werden gedeckelt, statt dagegen vorzugehen.
In einem Rechtsstaat darf es nicht sein, daß PKH ohne Auflagen gewährt wird, dann aber trotzdem noch Gerichtskosten erhoben werden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 6 EMRK, Art. 3 GG und § 122 ZPO sowie gegen § 14 GKG.
Da dies vom Justizminister und dem Ministerpräsidenten gedeckt wird, besteht aus meiner Sicht zumindest der Anfangsverdacht von organisierter Kriminalität. Dies hätte der Bundesgeneralanwalt erkennen müssen. Darauf hatte ich Sie ja schon angesprochen.
Auch Herr Dr. Böhme beantwortet nur die DAB und läßt die anderen beiden Beschwerden unbeachtet. Ferner verstößt er gegen mein Recht auf rechtliches Gehör, da er auf meine Argumente nicht eingeht und nur mit hohlen, nicht nachvollziehbaren Phrasen argumentiert. Dies ist eines Akademikers unwürdig. Es gilt, keine Behauptung ohne Beweis oder Begründung.
Sehr vermutlich hat er nichts geprüft, sonst hätte er den Verstoß gegen Ar. 20 III GG festgestellt.
Ich hoffe, Sie nehmen diese Beschwerden zum Anlaß für Nachbesserungen in Ihrem Ministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Hierum ging es u.a.:
BMJV
II B 1 – 3260 II – 21 1095/2019
Per Telefax
Berlin, 21. Sep. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN HEßE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich an den Generalbundesanwalt gewandt, da im Bundesland Brandenburg gegen nationales und internationales Recht verstoßen wird.
So wurde und wird trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten erhoben. Da diese nicht bezahlt werden konnten, wurden nach mindestens sechs Monaten die Verfahren für beendet erklärt, die hälftigen Gerichtskosten festgesetzt und diese wurden gegen meine Söhne und mich vollstreckt.
Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, §§ 114 ZPO, besonders § 122 ZPO sowie § 14 GKG.
Ferner verstößt dieses Vorgehen gegen einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, besonders Art. 5 ist zu nennen, denn hier handelt es sich um Weiße Folter, in dem man einer Familie die Lebensgrundlage entzieht.
Aus der Selbstdarstellung des Bundesgeneralanwaltes: Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die Aufgabe der Justizgewährung übertragen.
Hier habe ich es dokumentiert, bitte beachten Sie die weiteren Links: https://prozesskosten.blogger.de/
In Brandenburg wurden diese Rechtsverstöße von allen Beteiligten getragen, also 37. Und 38. Senat des LSG, der Gerichtspräsidenten, der Landesjustizkasse, dem Petitionsausschuß des Landtages, dem Justizminister, dem Ministerpräsidenten und sogar dem Landesverfassungsgericht.
Insofern verweise ich auch schon auf meine Schreiben vom 29. Juli 2019 und erneut 3.9.2019.
Hier hatte ich auch schon auf die Möglichkeit des Vorliegens einer organisierten Kriminalität hingewiesen. Diesem Anfangsverdacht hätte der Generalbundesanwalt nachgehen müssen.
Daß in diesem Land kriminell vorgegangen wird, zeigte sich schon hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
Und in Bremen/Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zumindest gegen die korrupten Gutachter aufgenommen: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093 Wobei zu hoffen bleibt, daß auch gegen die verwickelten Richter ermittelt wird.
Mir ist es unverständlich, wieso dieser Staat solche Straftaten bewußt geschehen läßt.
Lächerlich ist, daß Herr Heße von einem Herrn Generalbundesanwalt spricht, ohne einen Namen zu nennen, denn meine Beschwerden gehen gegen mehrere namentlich genannte Beschäftigte der Generalbundesanwaltschaft.
Welchen „Sachverhalt“ Herr Heße geprüft haben will, wird ebenfalls nicht klar. Den tatsächlichen Sachverhalt hat er aber offensichtlich weder geprüft noch verstanden.
Auch hatte ich ja nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerden, sondern auch Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden geschrieben und angefragt, wieso diese nicht beantwortet werden.
Mir geht es um die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit – und worum geht es Ihnen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Und da immer dummes Zeug kommt, habe ich ihm heute dies geschrieben:
Sehr geehrter Herr Dr. Böhme,
Ihr Schreiben sehe ich nicht als Antwort an, da Sie gegen meine nicht Stellung nehmen, sondern nur wischiwaschi antworten.
Wer hat Sie beauftragt, offenkundige Rechtsbeugung, §§ 336 und 339 StGB zu ignorieren? Sind nicht Staatsanwälte und Richter für die Justizgewährung verantwortlich? Und was passiert, wenn diese dagegen verstoßen?
Wenn es Ihnen und Ihren Kollegen um die Herstellung der Rechtsstaatlichkeit geht, warum zeigt dann niemand diese offenkundige Rechtsbeugung beim LSG in Berlin-Brandenburg an? Sind nicht Beamte, wie z. B. Mitarbeiter beim BMJV, sogar verpflichtet, Straftaten, von denen sie erfahren, anzuzeigen und künftige Straftaten so zu verhindern?
Und gilt dies nicht auch schon für die Mitarbeiter bei dem Generalbundesanwalt?
Leben wir in einem rechtsfreien Raum, in dem Richterwillkür herrscht und diese auch gegen das Verbot der Weißen Folter und das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen können, ohne Folgen befürchten zu müssen?
Was ist mit den internationalen Verträgen, die unsere Regierungen jeweils rechtsgültig unterschrieben haben und die laut Art. 25 GG gelten in diesem Wirtschaftsgebiet?
Wie steht das BMJV dazu, gilt das GG mitsamt der internationalen Abkommen - oder eher die Reichsverfassung?
Hierauf hätte ich gerne eine zielführende Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
https://www.dropbox.com/s/i9hd3uvuazakfx2/10-Okt.-2019%2017-25-34.pdf?dl=0
Und hier meine Antwort an die Bundesministerin persönlich:
BMJV
T 12 H 391
z. H. Frau Lambrecht persönlich
Per Telefax
Berlin, 10. Okt. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN DR BÖHME
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
wie ich Ihnen am tdot mitteilte, stimmt in Ihrem Ministerium etwas nicht. Straftaten werden gedeckelt, statt dagegen vorzugehen.
In einem Rechtsstaat darf es nicht sein, daß PKH ohne Auflagen gewährt wird, dann aber trotzdem noch Gerichtskosten erhoben werden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 6 EMRK, Art. 3 GG und § 122 ZPO sowie gegen § 14 GKG.
Da dies vom Justizminister und dem Ministerpräsidenten gedeckt wird, besteht aus meiner Sicht zumindest der Anfangsverdacht von organisierter Kriminalität. Dies hätte der Bundesgeneralanwalt erkennen müssen. Darauf hatte ich Sie ja schon angesprochen.
Auch Herr Dr. Böhme beantwortet nur die DAB und läßt die anderen beiden Beschwerden unbeachtet. Ferner verstößt er gegen mein Recht auf rechtliches Gehör, da er auf meine Argumente nicht eingeht und nur mit hohlen, nicht nachvollziehbaren Phrasen argumentiert. Dies ist eines Akademikers unwürdig. Es gilt, keine Behauptung ohne Beweis oder Begründung.
Sehr vermutlich hat er nichts geprüft, sonst hätte er den Verstoß gegen Ar. 20 III GG festgestellt.
Ich hoffe, Sie nehmen diese Beschwerden zum Anlaß für Nachbesserungen in Ihrem Ministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Hierum ging es u.a.:
BMJV
II B 1 – 3260 II – 21 1095/2019
Per Telefax
Berlin, 21. Sep. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN HEßE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich an den Generalbundesanwalt gewandt, da im Bundesland Brandenburg gegen nationales und internationales Recht verstoßen wird.
So wurde und wird trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten erhoben. Da diese nicht bezahlt werden konnten, wurden nach mindestens sechs Monaten die Verfahren für beendet erklärt, die hälftigen Gerichtskosten festgesetzt und diese wurden gegen meine Söhne und mich vollstreckt.
Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, §§ 114 ZPO, besonders § 122 ZPO sowie § 14 GKG.
Ferner verstößt dieses Vorgehen gegen einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, besonders Art. 5 ist zu nennen, denn hier handelt es sich um Weiße Folter, in dem man einer Familie die Lebensgrundlage entzieht.
Aus der Selbstdarstellung des Bundesgeneralanwaltes: Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die Aufgabe der Justizgewährung übertragen.
Hier habe ich es dokumentiert, bitte beachten Sie die weiteren Links: https://prozesskosten.blogger.de/
In Brandenburg wurden diese Rechtsverstöße von allen Beteiligten getragen, also 37. Und 38. Senat des LSG, der Gerichtspräsidenten, der Landesjustizkasse, dem Petitionsausschuß des Landtages, dem Justizminister, dem Ministerpräsidenten und sogar dem Landesverfassungsgericht.
Insofern verweise ich auch schon auf meine Schreiben vom 29. Juli 2019 und erneut 3.9.2019.
Hier hatte ich auch schon auf die Möglichkeit des Vorliegens einer organisierten Kriminalität hingewiesen. Diesem Anfangsverdacht hätte der Generalbundesanwalt nachgehen müssen.
Daß in diesem Land kriminell vorgegangen wird, zeigte sich schon hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
Und in Bremen/Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zumindest gegen die korrupten Gutachter aufgenommen: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093 Wobei zu hoffen bleibt, daß auch gegen die verwickelten Richter ermittelt wird.
Mir ist es unverständlich, wieso dieser Staat solche Straftaten bewußt geschehen läßt.
Lächerlich ist, daß Herr Heße von einem Herrn Generalbundesanwalt spricht, ohne einen Namen zu nennen, denn meine Beschwerden gehen gegen mehrere namentlich genannte Beschäftigte der Generalbundesanwaltschaft.
Welchen „Sachverhalt“ Herr Heße geprüft haben will, wird ebenfalls nicht klar. Den tatsächlichen Sachverhalt hat er aber offensichtlich weder geprüft noch verstanden.
Auch hatte ich ja nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerden, sondern auch Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden geschrieben und angefragt, wieso diese nicht beantwortet werden.
Mir geht es um die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit – und worum geht es Ihnen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Und da immer dummes Zeug kommt, habe ich ihm heute dies geschrieben:
Sehr geehrter Herr Dr. Böhme,
Ihr Schreiben sehe ich nicht als Antwort an, da Sie gegen meine nicht Stellung nehmen, sondern nur wischiwaschi antworten.
Wer hat Sie beauftragt, offenkundige Rechtsbeugung, §§ 336 und 339 StGB zu ignorieren? Sind nicht Staatsanwälte und Richter für die Justizgewährung verantwortlich? Und was passiert, wenn diese dagegen verstoßen?
Wenn es Ihnen und Ihren Kollegen um die Herstellung der Rechtsstaatlichkeit geht, warum zeigt dann niemand diese offenkundige Rechtsbeugung beim LSG in Berlin-Brandenburg an? Sind nicht Beamte, wie z. B. Mitarbeiter beim BMJV, sogar verpflichtet, Straftaten, von denen sie erfahren, anzuzeigen und künftige Straftaten so zu verhindern?
Und gilt dies nicht auch schon für die Mitarbeiter bei dem Generalbundesanwalt?
Leben wir in einem rechtsfreien Raum, in dem Richterwillkür herrscht und diese auch gegen das Verbot der Weißen Folter und das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen können, ohne Folgen befürchten zu müssen?
Was ist mit den internationalen Verträgen, die unsere Regierungen jeweils rechtsgültig unterschrieben haben und die laut Art. 25 GG gelten in diesem Wirtschaftsgebiet?
Wie steht das BMJV dazu, gilt das GG mitsamt der internationalen Abkommen - oder eher die Reichsverfassung?
Hierauf hätte ich gerne eine zielführende Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Samstag, 5. Oktober 2019
Kostenrechnung vom LSG über 20 Euro
kasparhauser, 15:23h
L S G
L 37 SF 41/16 EK AS
L 37 SF 29/18 EK AS RG
Per Telefax
Berlin, 5. Oktober 2019
Rechtsmittel gegen obige Beschlüsse
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundlage dieser Beschlüsse sind hier unbekannt, uns liegt kein Antrag vom 18. September 2018 vor.
Ferner dürfen keine Kosten gegen uns geltend gemacht werden, da wir PKH ohne Zuzahlung bekommen haben oder hätten bekommen müssen.
Ferner hätte der Senat von Amts wegen ermitteln müssen, § 103 SGG. Die Verstöße gegen §§ 336 und 339 StGB lasse ich gerade prüfen.
Ich stelle fest, daß Frau Braun mich wieder belogen hat, als sie bei dem Termin am 19.9.2019 behauptete, für die Kostenrechnungen und die Überweisung der mit L 37 SF 29/14 EK AS zu Unrecht einbehaltenen Gelder sei die Landeskasse zuständig und ihr Senat habe damit nichts zu tun.
Ich fordere Sie auf, mir 100.000 Euro als Vorschuß für die ganzen offenen und noch zu bearbeitenden Fälle anzuweisen. Keines der Verfahren ist rechtmäßig geschlossen.
Dieses Schreiben wird hier veröffentlicht: https://prozesskosten.blogger.de/
Dort können Sie gerne vieles nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 37 SF 41/16 EK AS
L 37 SF 29/18 EK AS RG
Per Telefax
Berlin, 5. Oktober 2019
Rechtsmittel gegen obige Beschlüsse
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundlage dieser Beschlüsse sind hier unbekannt, uns liegt kein Antrag vom 18. September 2018 vor.
Ferner dürfen keine Kosten gegen uns geltend gemacht werden, da wir PKH ohne Zuzahlung bekommen haben oder hätten bekommen müssen.
Ferner hätte der Senat von Amts wegen ermitteln müssen, § 103 SGG. Die Verstöße gegen §§ 336 und 339 StGB lasse ich gerade prüfen.
Ich stelle fest, daß Frau Braun mich wieder belogen hat, als sie bei dem Termin am 19.9.2019 behauptete, für die Kostenrechnungen und die Überweisung der mit L 37 SF 29/14 EK AS zu Unrecht einbehaltenen Gelder sei die Landeskasse zuständig und ihr Senat habe damit nichts zu tun.
Ich fordere Sie auf, mir 100.000 Euro als Vorschuß für die ganzen offenen und noch zu bearbeitenden Fälle anzuweisen. Keines der Verfahren ist rechtmäßig geschlossen.
Dieses Schreiben wird hier veröffentlicht: https://prozesskosten.blogger.de/
Dort können Sie gerne vieles nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Freitag, 4. Oktober 2019
Mein heutiges Schreiben an den 37. und 38. Senat
kasparhauser, 10:24h
L S G
37. Senat
Per Telefax
Berlin, 4. Oktober 2019
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
ANKÜNDIGUNG EINEN NACHTEILSAUSGLEICH EINFORDERN ZU WOLLEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist offensichtlich, daß Sie meinen Söhnen und mir weiterhin unsere Grundrechte nehmen wollen.
Dazu gehört das Recht auf effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz, den Sie uns vorsätzlich und mit enormer Schadabsicht verweigern,
Ich habe schon vielfach die Bearbeitung meiner Rügen und Beschwerden gerügt, aber Sie verweigern uns sogar neue Aktenzeichen. Dies ist eine brutale Rechtsverweigerung, die mit unserem Rechtssystem unvereinbar ist.
Daher ist dies eine neue Rüge, aber die vorherigen haben Sie auch nach § 103 SGG zu bearbeiten. Da Sie mir aber neue Aktenzeichen verweigert haben und überdies die Verfahren über Jahre hinziehen, können Sie von mir nicht verlangen, daß ich noch Aktenzeichen angebe. Diese müssen Sie dann von Amts wegen ermitteln.
Ich hoffe, daß Sie einsehen, daß Sie Unrecht begehen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
37. Senat
Per Telefax
Berlin, 4. Oktober 2019
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
ANKÜNDIGUNG EINEN NACHTEILSAUSGLEICH EINFORDERN ZU WOLLEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist offensichtlich, daß Sie meinen Söhnen und mir weiterhin unsere Grundrechte nehmen wollen.
Dazu gehört das Recht auf effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz, den Sie uns vorsätzlich und mit enormer Schadabsicht verweigern,
Ich habe schon vielfach die Bearbeitung meiner Rügen und Beschwerden gerügt, aber Sie verweigern uns sogar neue Aktenzeichen. Dies ist eine brutale Rechtsverweigerung, die mit unserem Rechtssystem unvereinbar ist.
Daher ist dies eine neue Rüge, aber die vorherigen haben Sie auch nach § 103 SGG zu bearbeiten. Da Sie mir aber neue Aktenzeichen verweigert haben und überdies die Verfahren über Jahre hinziehen, können Sie von mir nicht verlangen, daß ich noch Aktenzeichen angebe. Diese müssen Sie dann von Amts wegen ermitteln.
Ich hoffe, daß Sie einsehen, daß Sie Unrecht begehen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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