Dienstag, 20. April 2021
Post des AG vom 14.4.
https://www.dropbox.com/s/ti3cyirpijcp37u/amtsgericht-potsdam_20-apr-2021%2017-59-47.pdf?dl=0

Digitale Prozeßaufzeichnung wird mir verweigert und die Richterin hat den Sachverhalt offenkundig nicht verstanden.
Sie spricht lediglich von einem Verfahren, S. 2 unten.
Hätte ich solch eine Anzeige gestellt, wäre das Verfahren garantiert nicht eröffnet worden.

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Montag, 19. April 2021
Da man bei diesem Gericht nicht reagiert
Amtsgericht Potsdam
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)



Per Telefax


Berlin, 19. Apr. 2021



E I L T


BEFANGENHEITSANTRAG GEGEN DEN VERMUTLICH ZUSTÄNDIGEN RICHTER NAMENTLICH HIER NICHT BEKANNT DA ER SICH NICHT OUTEN WILL WAS VERSTÄNDLICH IST


Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich keine Antworten auf meine Schreiben bekomme und mir als juristischen Laien nicht zugemutet werden kann, in einem Gerichtstermin auf die gut vorbereiteten Richter zu antworten, ohne auf meine Quellen zurückgreifen zu können, muß ich feststellen, daß hier ein Richter Rechtsbeugung begehen will.

Warum sonst tritt er nicht in Erscheinung und antwortet auf meine Schreiben?

Alles hat einen Grund. Hier scheint er offensichtlich.

Ich fordere das Gericht auf, zu bestätigen, daß die Reisekosten meiner Beistände, Prozeßbeobachter und Zeugen zu 200% übernommen werden, da diese Leute, die ja von weit herkommen, auch noch viel Zeit investieren.

Ein Schweigen gilt als Zustimmung.

Viele Grüße



Horst Murken

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Sonntag, 4. April 2021
Mein Osterschreiben an das Gericht
Amtsgericht Potsdam
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)



Per Telefax


Berlin, 4. April 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

da mir aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47, ein unabhängiges und unparteiisches Gericht zusteht, bitte ich den zuständigen Richter, eidesstaatlich zu versichern, daß er völlig unabhängig ist, nur dem Gesetz verpflichtet und von niemanden in seiner Rechtsfindung beeinflußt wird.

Zweifel an der Unabhängigkeit sind hier entstanden, da weder auf meine Beweisanträge noch auf meinen Antrag auf ein schriftliches Vorverfahren vorm 11.11.2020 reagiert wurde.

Auch stellt sich mein Befangenheitsantrag aus dem Schreiben als berechtigt heraus, da anscheinend nicht zu meinen Gunsten ermittelt wurde. Ein Verstoß gegen § 160 II StPO.

Daß diese nicht unabhängig sind, hat der EuGH eindeutig festgestellt, siehe Anlage. Daher dürften die auch im Inland nicht tätig sein.

Auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2013, 1 BvR 444/13 und f1 BvR 527/13 verweise ich. Daß das Verfahren gegen mich trotzdem eröffnet wurde, hat schon für Aufsehen gesorgt.

Daher bitte ich Sie, in den größten Raum umzuziehen, da ich zahlreiche Prozeßbeobachter und Presse erwarte.

Ich bestehe auf eine Digitale Prozeßaufzeichnung zur Qualitätssicherung und Beweis für die Folgeinstanz.

Ich verweise auf internationales Recht und Abkommen, nach denen der Staat von Opfern keine Gebühren verlangen darf. Wir waren Opfer von überlangen Gerichtsverfahren, was gerade im Sozialrecht die Existenz vernichten kann. Über 250.000 Strom- und Gasabschaltungen im Jahr belegen dies nachhaltig.

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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