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Dienstag, 27. April 2021
Dem Bundespräsidenten
kasparhauser, 00:27h
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
wie Sie sicherlich wissen, steht Deutschland international unter großer Kritik,
da internationale Abkommen nicht eingehalten werden und die Justiz
immer mehr entartet.
Von dem ist dies gewollt?
Eines von mehreren meiner Probleme:
Seit 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren. Ich erfuhr davon
2012 oder 2013 und stellte PKH für meine beiden Söhne und mich für solche
Verfahren und einen Nachteilsausgleich. Die PKH wurde ohne jede Auflage
bewilligt, trotzdem wurden noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt.
Da wir die nicht leisten konnten, wurden die Verfahren geschlossen, was
sie aber nicht beendet.
Da wir aber vorher schon Opfer des Staates durch überlange Verfahren waren,
hätten keine Gebühren anfallen dürfen, denn der Staat darf sich nicht durch
seine Verfehlungen bereichern: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Seit 2016 bekomme ich keine neuen Aktenzeichen, der Rechtsweg, Art. 19 IV GG,
wird mir so versperrt. https://prozesskosten.blogger.de/
Bevor mir geantwortet wird, bitte ich um gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Gerne auch durch Fragen an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin
wie Sie sicherlich wissen, steht Deutschland international unter großer Kritik,
da internationale Abkommen nicht eingehalten werden und die Justiz
immer mehr entartet.
Von dem ist dies gewollt?
Eines von mehreren meiner Probleme:
Seit 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren. Ich erfuhr davon
2012 oder 2013 und stellte PKH für meine beiden Söhne und mich für solche
Verfahren und einen Nachteilsausgleich. Die PKH wurde ohne jede Auflage
bewilligt, trotzdem wurden noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt.
Da wir die nicht leisten konnten, wurden die Verfahren geschlossen, was
sie aber nicht beendet.
Da wir aber vorher schon Opfer des Staates durch überlange Verfahren waren,
hätten keine Gebühren anfallen dürfen, denn der Staat darf sich nicht durch
seine Verfehlungen bereichern: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Seit 2016 bekomme ich keine neuen Aktenzeichen, der Rechtsweg, Art. 19 IV GG,
wird mir so versperrt. https://prozesskosten.blogger.de/
Bevor mir geantwortet wird, bitte ich um gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Gerne auch durch Fragen an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin
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Samstag, 24. April 2021
Recht? Wo gibt es das?
kasparhauser, 05:17h
AG Potsdam
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)
Per Telefax
Berlin, 23. Apr. 2021
E I L T
Sehr geehrte Frau Nitsche,
anbei mein aktueller Rentenbescheid mit einer Rente von 69,64 Euro
Vom Sozialamt bekomme ich monatlich 728,72 Euro. Der Bescheid dazu steckt in einer Gerichtsakte, Sie können aber gerne beim Sozialamt Neukölln nachfragen.
Sie behaupten, ein schriftliches Vorverfahren sei nicht vorgesehen, dabei hatten Sie selber es angeboten und es steht auch so im § 201 StPO.
Es ist eine Verhöhnung von Behinderten, wenn Sie mir mein Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör damit nehmen, daß ich der Ladung der Polizei nicht nachgekommen sei. https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ Hinzu kommen dauerhafte Erkrankungen und natürlich auch das mangelnde Geld für ein Taxi, s.o.
Eine Digitale Aufzeichnung dient der Wahrheit und Klarheit im Gericht und setzt sich weltweit immer mehr durch. Sogar in der Türkei ist dies üblich. Hilfsweise beantrage ich ein Wortprotokoll von einem professionellen Protokollanten.
Der oberste Abschnitt auf S. 2 ist wirr. Wieso sollte meine geforderte PKH rechtswidrig sein? Rechtswidrig ist, daß uns PKH im vollen Umfang und ohne Auflagen bewilligt wurde, trotzdem aber noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt wurde, siehe § 122 ZPO und § 14 GKG.
Da wir aber schon Opfer des Staates waren und über Jahre auf dringend benötigte Leistungen warten mußten, hätte die Verfahren kostenfrei sein müssen und uns hätte zügig geholfen werden müssen. So soll verhindert werden, daß Staaten Menschen zu Opfern von Willkür macht und sich dann noch an ihnen bereichert: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Hier vorrangig Punkt 10.
Wenn also das LSG sich an die bestehenden Gesetze gehalten hätte, hätte ich dieses Problem mit Ihnen nicht. Dies stelle ich unter Beweisantrag.
Nochmal zu S. 2 oben: Wie kommen Sie zu der Behauptung, es seien die selben Verfahren? Es ist den Richtern untersagt, zu spekulieren, wenn Sie Beweis erheben können. Sie können sich aber leicht von dem 37. und 38. Senat eine Liste geben lassen, welche Verfahren ich dort führe oder geführt habe.
Wichtig ist natürlich auch, daß die Aufgabe des Petitionsausschusses geklärt wird. Soll er sicherstellen, daß Art. 20 III GG eingehalten wird, dann hat er versagt. Soll er zusammen mit mir als Petenten den Sachverhalt aufklären, § 5 Petitionsrecht, dann hat er dies nicht mal versucht.
Meine Zeugen sollten in der Verhandlung mehr bezeugen, als von Ihnen mal wieder spekulativ unterstellt wird. Daher sind die zu laden und einzeln zu befragen. Dies ist aber nach Ihrer eigenen Ansicht der Hauptverhandlung vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)
Per Telefax
Berlin, 23. Apr. 2021
E I L T
Sehr geehrte Frau Nitsche,
anbei mein aktueller Rentenbescheid mit einer Rente von 69,64 Euro
Vom Sozialamt bekomme ich monatlich 728,72 Euro. Der Bescheid dazu steckt in einer Gerichtsakte, Sie können aber gerne beim Sozialamt Neukölln nachfragen.
Sie behaupten, ein schriftliches Vorverfahren sei nicht vorgesehen, dabei hatten Sie selber es angeboten und es steht auch so im § 201 StPO.
Es ist eine Verhöhnung von Behinderten, wenn Sie mir mein Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör damit nehmen, daß ich der Ladung der Polizei nicht nachgekommen sei. https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ Hinzu kommen dauerhafte Erkrankungen und natürlich auch das mangelnde Geld für ein Taxi, s.o.
Eine Digitale Aufzeichnung dient der Wahrheit und Klarheit im Gericht und setzt sich weltweit immer mehr durch. Sogar in der Türkei ist dies üblich. Hilfsweise beantrage ich ein Wortprotokoll von einem professionellen Protokollanten.
Der oberste Abschnitt auf S. 2 ist wirr. Wieso sollte meine geforderte PKH rechtswidrig sein? Rechtswidrig ist, daß uns PKH im vollen Umfang und ohne Auflagen bewilligt wurde, trotzdem aber noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt wurde, siehe § 122 ZPO und § 14 GKG.
Da wir aber schon Opfer des Staates waren und über Jahre auf dringend benötigte Leistungen warten mußten, hätte die Verfahren kostenfrei sein müssen und uns hätte zügig geholfen werden müssen. So soll verhindert werden, daß Staaten Menschen zu Opfern von Willkür macht und sich dann noch an ihnen bereichert: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Hier vorrangig Punkt 10.
Wenn also das LSG sich an die bestehenden Gesetze gehalten hätte, hätte ich dieses Problem mit Ihnen nicht. Dies stelle ich unter Beweisantrag.
Nochmal zu S. 2 oben: Wie kommen Sie zu der Behauptung, es seien die selben Verfahren? Es ist den Richtern untersagt, zu spekulieren, wenn Sie Beweis erheben können. Sie können sich aber leicht von dem 37. und 38. Senat eine Liste geben lassen, welche Verfahren ich dort führe oder geführt habe.
Wichtig ist natürlich auch, daß die Aufgabe des Petitionsausschusses geklärt wird. Soll er sicherstellen, daß Art. 20 III GG eingehalten wird, dann hat er versagt. Soll er zusammen mit mir als Petenten den Sachverhalt aufklären, § 5 Petitionsrecht, dann hat er dies nicht mal versucht.
Meine Zeugen sollten in der Verhandlung mehr bezeugen, als von Ihnen mal wieder spekulativ unterstellt wird. Daher sind die zu laden und einzeln zu befragen. Dies ist aber nach Ihrer eigenen Ansicht der Hauptverhandlung vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Donnerstag, 22. April 2021
Meine Antwort an das AG
kasparhauser, 07:45h
Amtsgericht Potsdam
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)
Per Telefax
Berlin, 22. Apr. 2021
E I L T
Sehr geehrte Frau Nitsche,
ich hoffe, Sie verschließen sich dem Fortschritt nicht.
Schon im letzten Jahr gab es beim AG Gießen mit Genehmigung der Richterin Digitale Aufzeichnungen.
Auch Frau Lambrecht spricht sich dafür zur Qualitätssicherung aus.
Die gesetzlichen Vorschriften sind also veraltet und bedürfen einer Auffrischung.
Daher müssen Digitale Aufzeichnungen unbedingt zugelassen werden.
Soweit ich es überblicke, gibt es keine Rechtsvorschrift, die technischen Fortschritt unterbindet. Im Gegenteil, faire Verfahren und rechtliches Gehör müssen gesichert sein, dazu dient eben auch die Aufzeichnung mit moderner Technik. Wieso haben Sie davor Angst?
Sie haben den Sachverhalt nicht verstanden oder wollen ihn nicht verstehen. Frau Braun, Vorsitzende des 37. Senats beim LSG, hatte mir vor Jahren schon vorgehalten, ich würde 276 Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren führen.
Hinzu sind zahlreiche weitere Verfahren gekommen, für die mir seit 2015/16 sogar neue Aktenzeichen von dem 37. und dem ebenfalls zuständigen 38. Senat verweigert werden. Ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG und Art. 20 III GG.
Ich rüge weiterhin, daß die Staatsanwaltschaft sich weigert, zu meinen Gunsten zu ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
84 Ds 496 Js 23283/20 (288/20)
Per Telefax
Berlin, 22. Apr. 2021
E I L T
Sehr geehrte Frau Nitsche,
ich hoffe, Sie verschließen sich dem Fortschritt nicht.
Schon im letzten Jahr gab es beim AG Gießen mit Genehmigung der Richterin Digitale Aufzeichnungen.
Auch Frau Lambrecht spricht sich dafür zur Qualitätssicherung aus.
Die gesetzlichen Vorschriften sind also veraltet und bedürfen einer Auffrischung.
Daher müssen Digitale Aufzeichnungen unbedingt zugelassen werden.
Soweit ich es überblicke, gibt es keine Rechtsvorschrift, die technischen Fortschritt unterbindet. Im Gegenteil, faire Verfahren und rechtliches Gehör müssen gesichert sein, dazu dient eben auch die Aufzeichnung mit moderner Technik. Wieso haben Sie davor Angst?
Sie haben den Sachverhalt nicht verstanden oder wollen ihn nicht verstehen. Frau Braun, Vorsitzende des 37. Senats beim LSG, hatte mir vor Jahren schon vorgehalten, ich würde 276 Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren führen.
Hinzu sind zahlreiche weitere Verfahren gekommen, für die mir seit 2015/16 sogar neue Aktenzeichen von dem 37. und dem ebenfalls zuständigen 38. Senat verweigert werden. Ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG und Art. 20 III GG.
Ich rüge weiterhin, daß die Staatsanwaltschaft sich weigert, zu meinen Gunsten zu ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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