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Dienstag, 2. November 2021
Staatsanwaltschaft Potsdam
kasparhauser, 09:11h
Staatsanwaltschaft Potsdam
Per Telefax
Berlin, 2. November 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begehre zu dem ehemaligen Aktenzeichen 496 Js 23283/20
folgende Auskünfte:
1. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Verfolgung Unschuldiger ermittelt?
2. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Strafvereitelung und Verstoß gegen mein Petitionsrecht aus Art. 17 GG vermittelt?
3. Wird gegen Frau Kniestedt wegen klarer Lüge im Petitionsverfahren ermittelt? Sie hatte klar behauptet, alle Verfahren beim LSG wegen Nachteilsausgleich seien beendet. Dies war eine klare Lüge, die sie zu verantworten hat, siehe mein Schreiben vom 2.6.2021, Anlage. Damit ist klar, daß sie die Lüge kannte und verantwortet.
4. Wird gegen die Richter beim 37. Und 38. Senat beim LSG ermittelt, die das Recht seit Jahren beugen, § 339 StGB und die mir den Rechtsweg versperren, indem mir keine neuen Aktenzeichen gegeben werden, Art. 19 IV GG iVm § 336 StGB? Oder begeht die Staatsanwaltschaft selber Strafvereitelung im Amt?
5. Um es nochmal klarzustellen, meinen Söhnen und mir wurde PKH ohne Auflagen bewilligt und trotzdem wurden noch die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Wer nicht erkennt, daß dies rechtswidrig ist, hat im Justizwesen nichts zu suchen. Überdies regeln internationale Abkommen ohnehin, daß Opfern des Staates keine Gerichtsgebühren zahlen müssen, denn der Staat soll sich nicht an seinen Verfehlungen bereichern.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Per Telefax
Berlin, 2. November 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begehre zu dem ehemaligen Aktenzeichen 496 Js 23283/20
folgende Auskünfte:
1. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Verfolgung Unschuldiger ermittelt?
2. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Strafvereitelung und Verstoß gegen mein Petitionsrecht aus Art. 17 GG vermittelt?
3. Wird gegen Frau Kniestedt wegen klarer Lüge im Petitionsverfahren ermittelt? Sie hatte klar behauptet, alle Verfahren beim LSG wegen Nachteilsausgleich seien beendet. Dies war eine klare Lüge, die sie zu verantworten hat, siehe mein Schreiben vom 2.6.2021, Anlage. Damit ist klar, daß sie die Lüge kannte und verantwortet.
4. Wird gegen die Richter beim 37. Und 38. Senat beim LSG ermittelt, die das Recht seit Jahren beugen, § 339 StGB und die mir den Rechtsweg versperren, indem mir keine neuen Aktenzeichen gegeben werden, Art. 19 IV GG iVm § 336 StGB? Oder begeht die Staatsanwaltschaft selber Strafvereitelung im Amt?
5. Um es nochmal klarzustellen, meinen Söhnen und mir wurde PKH ohne Auflagen bewilligt und trotzdem wurden noch die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Wer nicht erkennt, daß dies rechtswidrig ist, hat im Justizwesen nichts zu suchen. Überdies regeln internationale Abkommen ohnehin, daß Opfern des Staates keine Gerichtsgebühren zahlen müssen, denn der Staat soll sich nicht an seinen Verfehlungen bereichern.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Sonntag, 24. Oktober 2021
FDP
kasparhauser, 23:05h
Sehr geehrter Herr Lindner, sehr geehrte Frau Hellin-Plahr,
ich sende voraus, daß mir klar ist, daß Sie derzeit schwere Verhandlungen führen.
Daher erwarte ich dieses Jahr keine Antwort. Aber Anfang 2022 wäre nett.
Was ist bei studierten Juristen nicht verstehe, ist deren geringer Erkenntnishorizont
und das Ignorieren von Tatsachen. Ich hatte klar geschrieben, daß uns PKH ohne
Auflagen bewilligt wurden, aber trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus
verlangt wurden. Mit ein wenig Rechtskenntnis erkennt man klar, daß dies ein
Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG ist.
Die Antwort vom 12.1.2021 ignorierte diese Tatsache und fabulierte am Thema
vorbei. Dies kenne ich auch von Juristen anderer Parteien und den Ministerien.
In der Schule gab es dafür eine Fünf, da am Thema vorbei.
Andere Themen wurden von Frau Helling-Plahn ignoriert:
- die widerrechtliche Pfändung
- die Verweigerung des Erlasses der unrechtmäßig berechneten Gebühren
(siehe auch: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000), Opfer des staatlichen Unrechts
dürfen nicht noch über Gebühren abgezockt werden.
- die Versperrung des Rechtsweges durch den 37. und 38. Senat des LSG, mit
Unterstützung der Gerichtspräsidentin, dem Generalbundesanwalt und
der Bundesjustizminiterin Lambrecht.
Dieses Schreiben gedeckt verdeckt an meine Gruppe von Justizopfern und
ich stelle es in einen meiner Blogs.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Horst Murken
Am 07.01.2021 um 05:48 schrieb Horst Murken:
> https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/563638
>
>
> Sehr geehrter Herr Lindner,
>
> vielen Dank, daß Sie sich die Zeit genommen haben, mir auf Abgeordnetenwatch zu antworten.
>
> Die Antwort zeigt aber auch, daß Sie entweder keine Ahnung haben, was bei deutschen
>
> Gerichten passiert - oder dies zementiert haben wollen.
>
> So ist seit Jahren bekannt, daß Rügen der Überlänge die Verfahren nicht beschleunigen, sondern
>
> lediglich verhindern, daß Opfer von solch einer Überlänge einen Nachteilsausgleich bekommen.
>
> Dieser soll übrigens 100 Euro pro Monat und Person betragen, da hatte ich mich vergallopiert.
>
> Dies wird aber nicht bewilligt, weil Richter weiterhin willkürlich handeln wollen. Eilanträge von mir
>
> werden seit dem März 2020 nicht bearbeitet, aber einen Nachteilsausgleich bekomme ich auch nicht.
>
> Da liegt eine eindeutige Gesetzeslücke vor.
>
> Ich klage seit 2013 auf diesen Nachteilsausgleich mit PKH-Antrag. Obgleich PKH ohne Auflagen bewilligt wurden,
>
> sollten wir trotzdem noch die Gerichtskosten in voller Höhe im Voraus bezahlen. Da wir dies nicht konnten, wurde
>
> gegen meine Söhne und mich gepfändet. Erlaßanträge wurden nicht bearbeitet.
>
> Seit 2015 wird uns vom LSG Berlin-Brandenburg der Rechtsweg versperrt, indem ich keine neuen Aktenzeichen bekomme.
>
> Der Generalbundesanwalt und die Justizministerin wissen dies: https://prozesskosten.blogger.de/
>
> Und dulden dies. Damit verstoßen diese gegen internationale Abkommen, die Deutschland zwar unterschrieben hat,
>
> aber nicht umsetzt:
>
> Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
> Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
> Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
> Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
> ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
>
> So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
> unmenschlichen Behandlung.
>
> Auch sonst passiert vor deutschen Gerichten viel Unrecht, daß sich sogar die UN einschaltet:
>
> https://rm.coe.int/funfte-evaluierungsruwww.coe.int/greco/frde-korruptionspravention-und-integritatsforderun/1680a0b8d9?fbclid=IwAR1YYf-3W2TIO0CITz-QNJCLN5Y7BnDNc5Me0wIKZ4gsEQW-DB4bVunFteY
>
> Wenn Sie die FDP als eine Partei des Rechtsstaates präsentieren wollen, stehe ich gerne mit meiner Expertise und meiner Gruppe von Justizopfern zur Verfügung. Es geht nicht um "soziale Geechtigkeit", sondern
>
> es geht um Gerechtigkeit und Einhaltung von Gesetzen und der Menschlichkeit.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Horst Murken
ich sende voraus, daß mir klar ist, daß Sie derzeit schwere Verhandlungen führen.
Daher erwarte ich dieses Jahr keine Antwort. Aber Anfang 2022 wäre nett.
Was ist bei studierten Juristen nicht verstehe, ist deren geringer Erkenntnishorizont
und das Ignorieren von Tatsachen. Ich hatte klar geschrieben, daß uns PKH ohne
Auflagen bewilligt wurden, aber trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus
verlangt wurden. Mit ein wenig Rechtskenntnis erkennt man klar, daß dies ein
Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG ist.
Die Antwort vom 12.1.2021 ignorierte diese Tatsache und fabulierte am Thema
vorbei. Dies kenne ich auch von Juristen anderer Parteien und den Ministerien.
In der Schule gab es dafür eine Fünf, da am Thema vorbei.
Andere Themen wurden von Frau Helling-Plahn ignoriert:
- die widerrechtliche Pfändung
- die Verweigerung des Erlasses der unrechtmäßig berechneten Gebühren
(siehe auch: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000), Opfer des staatlichen Unrechts
dürfen nicht noch über Gebühren abgezockt werden.
- die Versperrung des Rechtsweges durch den 37. und 38. Senat des LSG, mit
Unterstützung der Gerichtspräsidentin, dem Generalbundesanwalt und
der Bundesjustizminiterin Lambrecht.
Dieses Schreiben gedeckt verdeckt an meine Gruppe von Justizopfern und
ich stelle es in einen meiner Blogs.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Horst Murken
Am 07.01.2021 um 05:48 schrieb Horst Murken:
> https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/563638
>
>
> Sehr geehrter Herr Lindner,
>
> vielen Dank, daß Sie sich die Zeit genommen haben, mir auf Abgeordnetenwatch zu antworten.
>
> Die Antwort zeigt aber auch, daß Sie entweder keine Ahnung haben, was bei deutschen
>
> Gerichten passiert - oder dies zementiert haben wollen.
>
> So ist seit Jahren bekannt, daß Rügen der Überlänge die Verfahren nicht beschleunigen, sondern
>
> lediglich verhindern, daß Opfer von solch einer Überlänge einen Nachteilsausgleich bekommen.
>
> Dieser soll übrigens 100 Euro pro Monat und Person betragen, da hatte ich mich vergallopiert.
>
> Dies wird aber nicht bewilligt, weil Richter weiterhin willkürlich handeln wollen. Eilanträge von mir
>
> werden seit dem März 2020 nicht bearbeitet, aber einen Nachteilsausgleich bekomme ich auch nicht.
>
> Da liegt eine eindeutige Gesetzeslücke vor.
>
> Ich klage seit 2013 auf diesen Nachteilsausgleich mit PKH-Antrag. Obgleich PKH ohne Auflagen bewilligt wurden,
>
> sollten wir trotzdem noch die Gerichtskosten in voller Höhe im Voraus bezahlen. Da wir dies nicht konnten, wurde
>
> gegen meine Söhne und mich gepfändet. Erlaßanträge wurden nicht bearbeitet.
>
> Seit 2015 wird uns vom LSG Berlin-Brandenburg der Rechtsweg versperrt, indem ich keine neuen Aktenzeichen bekomme.
>
> Der Generalbundesanwalt und die Justizministerin wissen dies: https://prozesskosten.blogger.de/
>
> Und dulden dies. Damit verstoßen diese gegen internationale Abkommen, die Deutschland zwar unterschrieben hat,
>
> aber nicht umsetzt:
>
> Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
> Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
> Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
> Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
> ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
>
> So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
> unmenschlichen Behandlung.
>
> Auch sonst passiert vor deutschen Gerichten viel Unrecht, daß sich sogar die UN einschaltet:
>
> https://rm.coe.int/funfte-evaluierungsruwww.coe.int/greco/frde-korruptionspravention-und-integritatsforderun/1680a0b8d9?fbclid=IwAR1YYf-3W2TIO0CITz-QNJCLN5Y7BnDNc5Me0wIKZ4gsEQW-DB4bVunFteY
>
> Wenn Sie die FDP als eine Partei des Rechtsstaates präsentieren wollen, stehe ich gerne mit meiner Expertise und meiner Gruppe von Justizopfern zur Verfügung. Es geht nicht um "soziale Geechtigkeit", sondern
>
> es geht um Gerechtigkeit und Einhaltung von Gesetzen und der Menschlichkeit.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Horst Murken
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Samstag, 23. Oktober 2021
Kein effektiver Rechtsschutz in Bbg
kasparhauser, 16:03h
https://www.dropbox.com/s/pp5tpe0m1daf66t/LDA-BB_2021-10-21_info-petitions.pdf?dl=0
Jn/002/21/1420
Sehr geehrter Herr Dr. Jendro,
ich bin entsetzt, wie Sie und andere in Brandenburg mit Gesetz und Recht umgehen Art. 20 III GG.
Auch in Brandenburg ist man offensichtlich immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen,
vgl. BVerfG 1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017
Offenkundig will der Petitionsausschuß mich um mein Recht aus Art. 17 GG bringen.
Dabei steht mir auch hier umfassender, effektiver und zeitnaher Rechtsschutz
aus Art. 19 GG zu.
Dieses Grundrecht kann mir nur durch ein Gesetz genommen werden, welches
dieses Grundrecht nennt, Art. 19 iVm Art. 79 GG.
Haben Sie dazu einen Nachweis?
Und nein, ein umfassender Informationsanspruch führt zur Leistungssteigerung
des Petitionsausschusses, verhindert er doch, daß der Petitionsausschuß sich belügen läßt.
So schrieb mir der Petitionsausschuß, daß allle meine Verfahren vor dem 37. und dem
38. Senat beendet seien. Dies stimmt nicht, nur eines von ganz vielen Verfahren wurde
durch Urteil beendet und mir wurde ein Nachteilsausgleich von 2900 Euro zugesprochen.
Alle andere Verfahren sind offen und müssen vom LSG betrieben werden:
https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Näheres zu meinen Verfahren hier: https://prozesskosten.blogger.de/
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Jn/002/21/1420
Sehr geehrter Herr Dr. Jendro,
ich bin entsetzt, wie Sie und andere in Brandenburg mit Gesetz und Recht umgehen Art. 20 III GG.
Auch in Brandenburg ist man offensichtlich immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen,
vgl. BVerfG 1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017
Offenkundig will der Petitionsausschuß mich um mein Recht aus Art. 17 GG bringen.
Dabei steht mir auch hier umfassender, effektiver und zeitnaher Rechtsschutz
aus Art. 19 GG zu.
Dieses Grundrecht kann mir nur durch ein Gesetz genommen werden, welches
dieses Grundrecht nennt, Art. 19 iVm Art. 79 GG.
Haben Sie dazu einen Nachweis?
Und nein, ein umfassender Informationsanspruch führt zur Leistungssteigerung
des Petitionsausschusses, verhindert er doch, daß der Petitionsausschuß sich belügen läßt.
So schrieb mir der Petitionsausschuß, daß allle meine Verfahren vor dem 37. und dem
38. Senat beendet seien. Dies stimmt nicht, nur eines von ganz vielen Verfahren wurde
durch Urteil beendet und mir wurde ein Nachteilsausgleich von 2900 Euro zugesprochen.
Alle andere Verfahren sind offen und müssen vom LSG betrieben werden:
https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Näheres zu meinen Verfahren hier: https://prozesskosten.blogger.de/
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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