Mittwoch, 24. November 2021
Auch die EU deckt Straftaten
Sehr geehrter Herr Murken,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.11.2021, in dem Sie beantragen, die Prüfung Ihrer Petition wieder aufzunehmen.

Wie Ihnen mit Schreiben vom 29.04.2020, siehe Anlage, mitgeteilt wurde, ist Ihre Petition 1199/2019 geschlossen. Nach erneuter Überprüfung wurde festgestellt, dass es keinen Grund für eine Wiederaufnahme der Prüfung Ihrer Petition gibt aus den im beigelegten Schreiben genannten Gründen.

Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in dieser Angelegenheit keine weiteren Schreiben von uns erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Das Sekretariat des Petitionsausschusses

-----Original Message-----
From: Horst Murken
Sent: 23 November 2021 19:32
To: PETI Secretariat
Subject: Re: Pet 1199/2019 u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist der Stand bei Ihnen zu meiner Petition und dem offenen
Rechtsbruch beim LSG?

Uns wurde 2012ff PKH ohne Auflagen bewilligt, aber trotzdem noch die
Gerichtskosten

geltend gemacht. Und seit 2015 werden uns keine neuen Aktenzeichen gegeben,

also der Rechtsweg widerrechtlich versperrt.

Der Generalbundesanswalt weigert sich sogar, gegen die Richter auch nur

Ermittlungen aufzunehmen und wird dabei von der Justizministerin
unterstützt:

https://prozesskosten.blogger.de/stories/2812328/

Was geschieht von Seiten der EU, um von Deutschland zu fordern, sich an

Gesetz und Recht zu halten?

Dieses Schreiben geht verdeckt an Verbündete.

Viele Grüße

Horst Murken




Am 03.02.2020 um 17:10 schrieb PETI Secretariat:
> Sehr geehrter Herr Murken,
>
> Ihre unten stehende Nachricht vom 31. Januar 2020 haben wir erhalten.
>
> Ihre Petition 1199/2019 zum Nachteilsausgleich bei überlangen Gerichtsverfahren, auf welche Sie sich wohl beziehen, ist bei uns eingegangen und wurde bestätigt. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass bei der Vielzahl der eingehenden Petitionen es gewisse Bearbeitungszeiten gibt.
>
> Bezüglich Ihrer sonstigen Anliegen:
> Sollten Sie eine Petition einreichen wollen, so weisen wir Sie darauf hin, dass dies nicht per E-Mail möglich ist, sondern nur per Post oder auf dem sog. PETI-Portal unter dem Link https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/home
>
> Falls Sie Ihre Petition mithilfe des PETI Portals einreichen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die FAQ mit nützlichen Informationen für die Einreichung.
>
> Bei einer Petition per Post müssen der Name, die Staatsangehörigkeit und der ständige Wohnsitz angegeben und die Petition muss unterzeichnet sein. Sie können Ihrer Petition Anhänge hinzufügen, einschließlich Kopien von Belegen, die Sie zur Untermauerung Ihrer Petition beifügen möchten. Die Petition ist an folgende Anschrift zusenden:
>
> An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
> Rue Wiertz
> 1047 Brüssel
> BELGIEN
>
> Die Petition sollte umfassende Informationen und alle relevanten Fakten zu Ihrem Anliegen enthalten, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Sie sollte klar und lesbar geschrieben sein, und es kann eine Zusammenfassung beigefügt werden.
>
> Der Gegenstand der Petition muss im Zusammenhang mit Fragen stehen, die für die Europäische Union von Belang sind oder in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie zum Beispiel:
> ? Ihre Rechte als europäische Bürgerin oder Bürger, wie sie in den Verträgen beschrieben sind,
> ? Umweltangelegenheiten,
> ? Verbraucherschutz,
> ? Freizügigkeit von Personen, Waren und Dienstleistungen, Binnenmarkt,
> ? Beschäftigungsfragen und Sozialpolitik,
> ? Anerkennung von Berufsqualifikationen,
> ? andere Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des EU-Rechts.
>
> Der Petitionsausschuss kann sich jedoch nicht über Entscheidungen der zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates hinwegsetzen. Da es sich beim Europäischen Parlament nicht um ein Justizorgan handelt, kann es nicht über Entscheidungen von Gerichten in den Mitgliedstaaten befinden und diese nicht aufheben.
>
> Ersuchen um Auskünfte oder allgemeine Kommentare zur EU-Politik werden vom Petitionsausschuss nicht behandelt.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Sekretariat des Petitionsausschusses
>
> -----Original Message-----
> From: Horst Murken
> Sent: 31 January 2020 17:56
> To: PETI Secretariat
> Subject: Pet 1199/2019 u.a.
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> mir ist schon klar, daß die Petition noch nicht erledigt ist. Aber ein
> Zwischenstand und ggf. Rückfragen hätte ich gerne zur gegebenen Zeit.
>
> Ich habe aber eine neue Petition: Ich wurde am 20.2.2008 von Polizisten
> zu Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
> und bekomme überhaupt keine Hilfe von irgend einer Seite.
>
> Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Richtlinie 2012/29/EU.
>
> Mit 10.12.2019, 17:55Uhr bekam ich eine Antwort von dem Referat
> Bürgeranfragen zu einem völlig anderen Thema.
>
> Noch am 10.12.2019 wandte ich mich daher an das Europäische Parlament
> per Formular. Bis heute habe ich keine Eingangsbestätigung und damit
> auch keine Entschuldigung für die falsche Antwort.
>
> In der Sache hatte ich mich auch schon an den Euro-Ombudsman gewandt und
> am 6.1.2016 eine Antwort von Frau Hanna Kubiak bekommen, die einen
> Anhang behauptete, der nicht vorhanden war.
>
> Erst am 22.9.2019, 22:50 Uhr wandte ich mich wieder an Frau Kubiak und
> erhielt am 10.10.2019, 11:51Uhr eine Antwort von Frau Michaela Gehring,
> die die Zuständigkeit des Europäischen Bürgerbeautragten bestritt. Am
> selben Tag, 14:21Uhr forderte ich Frau Gehring auf, alles an die
> zuständige Stelle zu leiten.
>
> Da nichts geschah, mahnte ich am 1.12.2019 die Weiterleitung an und bat
> um eine Kopie, damit ich weiß, an wen ich mich wenden kann.
>
> Geschehen ist nichts. Es geht um schwere, systematische Rechtsverstöße
> in Deutschland und in der EU scheint es viele nicht zu interessieren.
>
> Ich hoffe, Sie können tätig werden.
>
> Viele Grüße
>
> Horst Murken
>
>

... link (0 Kommentare)   ... comment


Dienstag, 2. November 2021
Staatsanwaltschaft Potsdam
Staatsanwaltschaft Potsdam





Per Telefax



Berlin, 2. November 2021



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begehre zu dem ehemaligen Aktenzeichen 496 Js 23283/20

folgende Auskünfte:

1. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Verfolgung Unschuldiger ermittelt?
2. Wird gegen Frau Kniestedt wegen Strafvereitelung und Verstoß gegen mein Petitionsrecht aus Art. 17 GG vermittelt?
3. Wird gegen Frau Kniestedt wegen klarer Lüge im Petitionsverfahren ermittelt? Sie hatte klar behauptet, alle Verfahren beim LSG wegen Nachteilsausgleich seien beendet. Dies war eine klare Lüge, die sie zu verantworten hat, siehe mein Schreiben vom 2.6.2021, Anlage. Damit ist klar, daß sie die Lüge kannte und verantwortet.
4. Wird gegen die Richter beim 37. Und 38. Senat beim LSG ermittelt, die das Recht seit Jahren beugen, § 339 StGB und die mir den Rechtsweg versperren, indem mir keine neuen Aktenzeichen gegeben werden, Art. 19 IV GG iVm § 336 StGB? Oder begeht die Staatsanwaltschaft selber Strafvereitelung im Amt?
5. Um es nochmal klarzustellen, meinen Söhnen und mir wurde PKH ohne Auflagen bewilligt und trotzdem wurden noch die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Wer nicht erkennt, daß dies rechtswidrig ist, hat im Justizwesen nichts zu suchen. Überdies regeln internationale Abkommen ohnehin, daß Opfern des Staates keine Gerichtsgebühren zahlen müssen, denn der Staat soll sich nicht an seinen Verfehlungen bereichern.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Sonntag, 24. Oktober 2021
FDP
Sehr geehrter Herr Lindner, sehr geehrte Frau Hellin-Plahr,

ich sende voraus, daß mir klar ist, daß Sie derzeit schwere Verhandlungen führen.

Daher erwarte ich dieses Jahr keine Antwort. Aber Anfang 2022 wäre nett.


Was ist bei studierten Juristen nicht verstehe, ist deren geringer Erkenntnishorizont

und das Ignorieren von Tatsachen. Ich hatte klar geschrieben, daß uns PKH ohne

Auflagen bewilligt wurden, aber trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus

verlangt wurden. Mit ein wenig Rechtskenntnis erkennt man klar, daß dies ein

Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG ist.

Die Antwort vom 12.1.2021 ignorierte diese Tatsache und fabulierte am Thema

vorbei. Dies kenne ich auch von Juristen anderer Parteien und den Ministerien.

In der Schule gab es dafür eine Fünf, da am Thema vorbei.

Andere Themen wurden von Frau Helling-Plahn ignoriert:

- die widerrechtliche Pfändung

- die Verweigerung des Erlasses der unrechtmäßig berechneten Gebühren

(siehe auch: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000), Opfer des staatlichen Unrechts

dürfen nicht noch über Gebühren abgezockt werden.

- die Versperrung des Rechtsweges durch den 37. und 38. Senat des LSG, mit

Unterstützung der Gerichtspräsidentin, dem Generalbundesanwalt und

der Bundesjustizminiterin Lambrecht.

Dieses Schreiben gedeckt verdeckt an meine Gruppe von Justizopfern und

ich stelle es in einen meiner Blogs.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Horst Murken





Am 07.01.2021 um 05:48 schrieb Horst Murken:
> https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/fragen-antworten/563638
>
>
> Sehr geehrter Herr Lindner,
>
> vielen Dank, daß Sie sich die Zeit genommen haben, mir auf Abgeordnetenwatch zu antworten.
>
> Die Antwort zeigt aber auch, daß Sie entweder keine Ahnung haben, was bei deutschen
>
> Gerichten passiert - oder dies zementiert haben wollen.
>
> So ist seit Jahren bekannt, daß Rügen der Überlänge die Verfahren nicht beschleunigen, sondern
>
> lediglich verhindern, daß Opfer von solch einer Überlänge einen Nachteilsausgleich bekommen.
>
> Dieser soll übrigens 100 Euro pro Monat und Person betragen, da hatte ich mich vergallopiert.
>
> Dies wird aber nicht bewilligt, weil Richter weiterhin willkürlich handeln wollen. Eilanträge von mir
>
> werden seit dem März 2020 nicht bearbeitet, aber einen Nachteilsausgleich bekomme ich auch nicht.
>
> Da liegt eine eindeutige Gesetzeslücke vor.
>
> Ich klage seit 2013 auf diesen Nachteilsausgleich mit PKH-Antrag. Obgleich PKH ohne Auflagen bewilligt wurden,
>
> sollten wir trotzdem noch die Gerichtskosten in voller Höhe im Voraus bezahlen. Da wir dies nicht konnten, wurde
>
> gegen meine Söhne und mich gepfändet. Erlaßanträge wurden nicht bearbeitet.
>
> Seit 2015 wird uns vom LSG Berlin-Brandenburg der Rechtsweg versperrt, indem ich keine neuen Aktenzeichen bekomme.
>
> Der Generalbundesanwalt und die Justizministerin wissen dies: https://prozesskosten.blogger.de/
>
> Und dulden dies. Damit verstoßen diese gegen internationale Abkommen, die Deutschland zwar unterschrieben hat,
>
> aber nicht umsetzt:
>
> Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
> Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
> Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
> Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
> ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
>
> So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
> unmenschlichen Behandlung.
>
> Auch sonst passiert vor deutschen Gerichten viel Unrecht, daß sich sogar die UN einschaltet:
>
> https://rm.coe.int/funfte-evaluierungsruwww.coe.int/greco/frde-korruptionspravention-und-integritatsforderun/1680a0b8d9?fbclid=IwAR1YYf-3W2TIO0CITz-QNJCLN5Y7BnDNc5Me0wIKZ4gsEQW-DB4bVunFteY
>
> Wenn Sie die FDP als eine Partei des Rechtsstaates präsentieren wollen, stehe ich gerne mit meiner Expertise und meiner Gruppe von Justizopfern zur Verfügung. Es geht nicht um "soziale Geechtigkeit", sondern
>
> es geht um Gerechtigkeit und Einhaltung von Gesetzen und der Menschlichkeit.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment