Sonntag, 16. Februar 2020
Mein Schreiben an den Generalsbundesanwalt
Dem Generalbundesanwalt beim BGH
z. H. Herrn Peter Frank persönlich



per Telefax



Berlin, den 16. Feb. 2020




Sehr geehrter Herr Frank,

bitte bestätigen Sie, daß Sie zumindest versuchen einen Rechtsstaat herzustellen. Dazu gehört auch, daß Staatsanwälte Straftaten verfolgen oder verfolgen lassen müssen, wenn sie von solchen Straftaten erfahren.

Diese Vorschriften des § 152, § 160 und § 163 ZPO sind zwingend und nicht disponibel.

Mit 4. Mai 2019 machte ich Ihr Amt auf Straftaten im Lande Brandenburg tätig. Übrigens haben alle damals angeschriebene Stellen, außer Ihr Amt, nicht re3agiert und die dahinter stehenden natürlichen Personen machen sich somit allemal der Beihilfe, Mittäterschaft oder gar der Bildung einer organisierten Bande zur Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Deutschland schuldig.

Auf jeden Fall muß solch ein Verhalten unterbunden sein und die beteiligten Personen müssen nach § 70 StGB unter Berufsverbot aus ihren Ämtern entlassen werden.

Auf einer Aufforderung hin erhielt ich dann mit 4.6.2019 das Aktenzeichen 1 AR 623/19. Gleichzeitig behauptete der Oberamtsrat Lindner, daß er nicht zuständig sei. Gelten gegenüber diesem Oberamtsrat die Vorschriften der ZPO nicht? Von Zuständigkeiten und einem Katz- und Maus Spiel ist dort keine Rede. Wenn er nicht zuständig wäre, hätte er es an die zuständige Stelle weiterleiten müssen, §§ 17 und 17a GVG.

Mit 10. Juni wies ich Herrn Lindner auf die §§ 336 und 339 StGB hin und bat ihn, wenn er nicht zuständig sei, das Verfahren weiterzuleiten. Dies verweigert er mit 11.6. 2019.

Hierüber beschwerte ich mich mit 18.6.2019.

Mit 24.7.2019 lehnte ein OStA b. BGH Greven meine Beschwerden ab,

Hiergegen legte ich mit 29.7.2019 und erneut mit 3.9.2019 Beschwerden ein und berief mich auf Verstöße gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die auch für die Bundesrepublik verbindlich sind.

Ohne auf meine sehr schwerwiegenden Vorwürfe der Weißen Folter und des Verstoßes gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung einzugehen, wurde meine DAB (und nur die) abgewiesen und sich auf die mir unbekannte Sach- und Rechtslage verwiesen. Unterschrieben hat ein Dr. Frank.

Dies wurde dann im BMJV bearbeitet und versandete dort, da man einfach auf meine Beschwerden nicht antwortete und damit Urkundenunterdrückung beging, wie ich es auch unter Maas und Barley erlebte.

Frau Bundesjustizministerin Lambrecht ist von diesen Vorfällen von mir an ihrem Tag der offenen Tür informiert worden und hat mir auf meine Bitte eine Mitarbeiterin aus ihrem Büro, MA08, Frau Pfeifer zur Seite gestellt

Beide benenne ich hiermit als Zeugen.

Hier finden Sie alle möglichen Materialien zu Unrecht, zu dem, was meiner Familie in dem Land Brandenburg angetan wird: https://prozesskosten.blogger.de/ und https://rechtsstaat25.blogger.de/ Bitte beachten Sie den Verweis auf die Vorgeschichte ganz unten. https://rechtsstaat10.blogger.de/ https://rechtsstaat9.blogger.de/ https://rechtsstaat11.blogger.de/

Offensichtlich soll der demokratische und soziale Rechtsstaat abgesetzt werden. Wodurch er ersetzt werden soll, ist allerdings nicht ersichtlich. Die Voraussetzungen des Art. 20 IV GG scheinen allerdings gegeben.

Bitte setzen Sie, Herr Dr. Frank, sich für die Herstellung von Rechtsstaat ein, wie es Ihre Amtspflicht ist.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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