Dienstag, 16. Juni 2020
Schreiben an Frau Lambrecht und zwei Mitarbeiter
Sehr geehrte Damen und Herren,

dies gilt als Recht in Deutschland:

Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt wird. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen.

Grundsätzlich hat die Staatsanwaltschaft nach § 160 StPO bei jeder Straftat, von der sie Kenntnis erlangt, die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten. Nur, wenn dies das Strafgesetz ausdrücklich vorsieht, handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, bei dem zur Strafverfolgung und Anklageerhebung stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) erst ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar, da sie ausnahmsweise auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt.[1][2]


Trotzdem verweigert der Generalbundesanwalzanwalt, die Straftaten nach §§ 336 und 339 StGB zu verfolgen: https://prozesskosten.blogger.de/ und mein Schreiben an den Generalbundesanwalt: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2753105/

Wenn also ein Generalbundesanwalt selbsst gegen §336 StGB verstößt und in diesem Fall auch noch Strafvereidelung im Amt begeht, muß er dringend abgemahnt werden und nachgeschult, oder durch einen fähigeren erstetzt werden.

Bei dieser Gelegenheit erinnere ich daran, daß in der Sache auch noch unerledigte Beschwerden im BMJV liegen. Diese bitte ich zu bearbeiten.

Seit Ende 2019 hatte ich mehrfach bei Frau Pfeifer nach dem Sachstand gefragt, aber nie eine Antwort erhalten.


Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der

unmenschlichen Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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