Sonntag, 6. Juni 2021
Ist die Bundesjustizminister Mittäter?
kasparhauser, 20:54h
Sehr geehrte Justizministerin und Mitarbeiter,
wie Sie wissen, weiß der Generalbundesanwalt von Straftaten,
die geschehen sind und die weiterhin geschehen beim LSG in
Berlin-Brandenburg.
Damit begeht er selber einige Straftaten, was zu einem Amtsenthebungsverfahren
führen müßte.
Da Sie ihn aber gewähren lassen, machen Sie sich mitschuldig.
Auch liegen hier eindeutige Verstöße gegen internationales Recht vor:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
wie Sie wissen, weiß der Generalbundesanwalt von Straftaten,
die geschehen sind und die weiterhin geschehen beim LSG in
Berlin-Brandenburg.
Damit begeht er selber einige Straftaten, was zu einem Amtsenthebungsverfahren
führen müßte.
Da Sie ihn aber gewähren lassen, machen Sie sich mitschuldig.
Auch liegen hier eindeutige Verstöße gegen internationales Recht vor:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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