Mittwoch, 24. November 2021
Auch die EU deckt Straftaten
kasparhauser, 18:02h
Sehr geehrter Herr Murken,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.11.2021, in dem Sie beantragen, die Prüfung Ihrer Petition wieder aufzunehmen.
Wie Ihnen mit Schreiben vom 29.04.2020, siehe Anlage, mitgeteilt wurde, ist Ihre Petition 1199/2019 geschlossen. Nach erneuter Überprüfung wurde festgestellt, dass es keinen Grund für eine Wiederaufnahme der Prüfung Ihrer Petition gibt aus den im beigelegten Schreiben genannten Gründen.
Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in dieser Angelegenheit keine weiteren Schreiben von uns erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Das Sekretariat des Petitionsausschusses
-----Original Message-----
From: Horst Murken
Sent: 23 November 2021 19:32
To: PETI Secretariat
Subject: Re: Pet 1199/2019 u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist der Stand bei Ihnen zu meiner Petition und dem offenen
Rechtsbruch beim LSG?
Uns wurde 2012ff PKH ohne Auflagen bewilligt, aber trotzdem noch die
Gerichtskosten
geltend gemacht. Und seit 2015 werden uns keine neuen Aktenzeichen gegeben,
also der Rechtsweg widerrechtlich versperrt.
Der Generalbundesanswalt weigert sich sogar, gegen die Richter auch nur
Ermittlungen aufzunehmen und wird dabei von der Justizministerin
unterstützt:
https://prozesskosten.blogger.de/stories/2812328/
Was geschieht von Seiten der EU, um von Deutschland zu fordern, sich an
Gesetz und Recht zu halten?
Dieses Schreiben geht verdeckt an Verbündete.
Viele Grüße
Horst Murken
Am 03.02.2020 um 17:10 schrieb PETI Secretariat:
> Sehr geehrter Herr Murken,
>
> Ihre unten stehende Nachricht vom 31. Januar 2020 haben wir erhalten.
>
> Ihre Petition 1199/2019 zum Nachteilsausgleich bei überlangen Gerichtsverfahren, auf welche Sie sich wohl beziehen, ist bei uns eingegangen und wurde bestätigt. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass bei der Vielzahl der eingehenden Petitionen es gewisse Bearbeitungszeiten gibt.
>
> Bezüglich Ihrer sonstigen Anliegen:
> Sollten Sie eine Petition einreichen wollen, so weisen wir Sie darauf hin, dass dies nicht per E-Mail möglich ist, sondern nur per Post oder auf dem sog. PETI-Portal unter dem Link https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/home
>
> Falls Sie Ihre Petition mithilfe des PETI Portals einreichen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die FAQ mit nützlichen Informationen für die Einreichung.
>
> Bei einer Petition per Post müssen der Name, die Staatsangehörigkeit und der ständige Wohnsitz angegeben und die Petition muss unterzeichnet sein. Sie können Ihrer Petition Anhänge hinzufügen, einschließlich Kopien von Belegen, die Sie zur Untermauerung Ihrer Petition beifügen möchten. Die Petition ist an folgende Anschrift zusenden:
>
> An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
> Rue Wiertz
> 1047 Brüssel
> BELGIEN
>
> Die Petition sollte umfassende Informationen und alle relevanten Fakten zu Ihrem Anliegen enthalten, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Sie sollte klar und lesbar geschrieben sein, und es kann eine Zusammenfassung beigefügt werden.
>
> Der Gegenstand der Petition muss im Zusammenhang mit Fragen stehen, die für die Europäische Union von Belang sind oder in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie zum Beispiel:
> ? Ihre Rechte als europäische Bürgerin oder Bürger, wie sie in den Verträgen beschrieben sind,
> ? Umweltangelegenheiten,
> ? Verbraucherschutz,
> ? Freizügigkeit von Personen, Waren und Dienstleistungen, Binnenmarkt,
> ? Beschäftigungsfragen und Sozialpolitik,
> ? Anerkennung von Berufsqualifikationen,
> ? andere Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des EU-Rechts.
>
> Der Petitionsausschuss kann sich jedoch nicht über Entscheidungen der zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates hinwegsetzen. Da es sich beim Europäischen Parlament nicht um ein Justizorgan handelt, kann es nicht über Entscheidungen von Gerichten in den Mitgliedstaaten befinden und diese nicht aufheben.
>
> Ersuchen um Auskünfte oder allgemeine Kommentare zur EU-Politik werden vom Petitionsausschuss nicht behandelt.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Sekretariat des Petitionsausschusses
>
> -----Original Message-----
> From: Horst Murken
> Sent: 31 January 2020 17:56
> To: PETI Secretariat
> Subject: Pet 1199/2019 u.a.
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> mir ist schon klar, daß die Petition noch nicht erledigt ist. Aber ein
> Zwischenstand und ggf. Rückfragen hätte ich gerne zur gegebenen Zeit.
>
> Ich habe aber eine neue Petition: Ich wurde am 20.2.2008 von Polizisten
> zu Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
> und bekomme überhaupt keine Hilfe von irgend einer Seite.
>
> Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Richtlinie 2012/29/EU.
>
> Mit 10.12.2019, 17:55Uhr bekam ich eine Antwort von dem Referat
> Bürgeranfragen zu einem völlig anderen Thema.
>
> Noch am 10.12.2019 wandte ich mich daher an das Europäische Parlament
> per Formular. Bis heute habe ich keine Eingangsbestätigung und damit
> auch keine Entschuldigung für die falsche Antwort.
>
> In der Sache hatte ich mich auch schon an den Euro-Ombudsman gewandt und
> am 6.1.2016 eine Antwort von Frau Hanna Kubiak bekommen, die einen
> Anhang behauptete, der nicht vorhanden war.
>
> Erst am 22.9.2019, 22:50 Uhr wandte ich mich wieder an Frau Kubiak und
> erhielt am 10.10.2019, 11:51Uhr eine Antwort von Frau Michaela Gehring,
> die die Zuständigkeit des Europäischen Bürgerbeautragten bestritt. Am
> selben Tag, 14:21Uhr forderte ich Frau Gehring auf, alles an die
> zuständige Stelle zu leiten.
>
> Da nichts geschah, mahnte ich am 1.12.2019 die Weiterleitung an und bat
> um eine Kopie, damit ich weiß, an wen ich mich wenden kann.
>
> Geschehen ist nichts. Es geht um schwere, systematische Rechtsverstöße
> in Deutschland und in der EU scheint es viele nicht zu interessieren.
>
> Ich hoffe, Sie können tätig werden.
>
> Viele Grüße
>
> Horst Murken
>
>
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.11.2021, in dem Sie beantragen, die Prüfung Ihrer Petition wieder aufzunehmen.
Wie Ihnen mit Schreiben vom 29.04.2020, siehe Anlage, mitgeteilt wurde, ist Ihre Petition 1199/2019 geschlossen. Nach erneuter Überprüfung wurde festgestellt, dass es keinen Grund für eine Wiederaufnahme der Prüfung Ihrer Petition gibt aus den im beigelegten Schreiben genannten Gründen.
Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie in dieser Angelegenheit keine weiteren Schreiben von uns erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Das Sekretariat des Petitionsausschusses
-----Original Message-----
From: Horst Murken
Sent: 23 November 2021 19:32
To: PETI Secretariat
Subject: Re: Pet 1199/2019 u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist der Stand bei Ihnen zu meiner Petition und dem offenen
Rechtsbruch beim LSG?
Uns wurde 2012ff PKH ohne Auflagen bewilligt, aber trotzdem noch die
Gerichtskosten
geltend gemacht. Und seit 2015 werden uns keine neuen Aktenzeichen gegeben,
also der Rechtsweg widerrechtlich versperrt.
Der Generalbundesanswalt weigert sich sogar, gegen die Richter auch nur
Ermittlungen aufzunehmen und wird dabei von der Justizministerin
unterstützt:
https://prozesskosten.blogger.de/stories/2812328/
Was geschieht von Seiten der EU, um von Deutschland zu fordern, sich an
Gesetz und Recht zu halten?
Dieses Schreiben geht verdeckt an Verbündete.
Viele Grüße
Horst Murken
Am 03.02.2020 um 17:10 schrieb PETI Secretariat:
> Sehr geehrter Herr Murken,
>
> Ihre unten stehende Nachricht vom 31. Januar 2020 haben wir erhalten.
>
> Ihre Petition 1199/2019 zum Nachteilsausgleich bei überlangen Gerichtsverfahren, auf welche Sie sich wohl beziehen, ist bei uns eingegangen und wurde bestätigt. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass bei der Vielzahl der eingehenden Petitionen es gewisse Bearbeitungszeiten gibt.
>
> Bezüglich Ihrer sonstigen Anliegen:
> Sollten Sie eine Petition einreichen wollen, so weisen wir Sie darauf hin, dass dies nicht per E-Mail möglich ist, sondern nur per Post oder auf dem sog. PETI-Portal unter dem Link https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/home
>
> Falls Sie Ihre Petition mithilfe des PETI Portals einreichen möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die FAQ mit nützlichen Informationen für die Einreichung.
>
> Bei einer Petition per Post müssen der Name, die Staatsangehörigkeit und der ständige Wohnsitz angegeben und die Petition muss unterzeichnet sein. Sie können Ihrer Petition Anhänge hinzufügen, einschließlich Kopien von Belegen, die Sie zur Untermauerung Ihrer Petition beifügen möchten. Die Petition ist an folgende Anschrift zusenden:
>
> An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
> Rue Wiertz
> 1047 Brüssel
> BELGIEN
>
> Die Petition sollte umfassende Informationen und alle relevanten Fakten zu Ihrem Anliegen enthalten, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Sie sollte klar und lesbar geschrieben sein, und es kann eine Zusammenfassung beigefügt werden.
>
> Der Gegenstand der Petition muss im Zusammenhang mit Fragen stehen, die für die Europäische Union von Belang sind oder in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie zum Beispiel:
> ? Ihre Rechte als europäische Bürgerin oder Bürger, wie sie in den Verträgen beschrieben sind,
> ? Umweltangelegenheiten,
> ? Verbraucherschutz,
> ? Freizügigkeit von Personen, Waren und Dienstleistungen, Binnenmarkt,
> ? Beschäftigungsfragen und Sozialpolitik,
> ? Anerkennung von Berufsqualifikationen,
> ? andere Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des EU-Rechts.
>
> Der Petitionsausschuss kann sich jedoch nicht über Entscheidungen der zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates hinwegsetzen. Da es sich beim Europäischen Parlament nicht um ein Justizorgan handelt, kann es nicht über Entscheidungen von Gerichten in den Mitgliedstaaten befinden und diese nicht aufheben.
>
> Ersuchen um Auskünfte oder allgemeine Kommentare zur EU-Politik werden vom Petitionsausschuss nicht behandelt.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Sekretariat des Petitionsausschusses
>
> -----Original Message-----
> From: Horst Murken
> Sent: 31 January 2020 17:56
> To: PETI Secretariat
> Subject: Pet 1199/2019 u.a.
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> mir ist schon klar, daß die Petition noch nicht erledigt ist. Aber ein
> Zwischenstand und ggf. Rückfragen hätte ich gerne zur gegebenen Zeit.
>
> Ich habe aber eine neue Petition: Ich wurde am 20.2.2008 von Polizisten
> zu Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
> und bekomme überhaupt keine Hilfe von irgend einer Seite.
>
> Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Richtlinie 2012/29/EU.
>
> Mit 10.12.2019, 17:55Uhr bekam ich eine Antwort von dem Referat
> Bürgeranfragen zu einem völlig anderen Thema.
>
> Noch am 10.12.2019 wandte ich mich daher an das Europäische Parlament
> per Formular. Bis heute habe ich keine Eingangsbestätigung und damit
> auch keine Entschuldigung für die falsche Antwort.
>
> In der Sache hatte ich mich auch schon an den Euro-Ombudsman gewandt und
> am 6.1.2016 eine Antwort von Frau Hanna Kubiak bekommen, die einen
> Anhang behauptete, der nicht vorhanden war.
>
> Erst am 22.9.2019, 22:50 Uhr wandte ich mich wieder an Frau Kubiak und
> erhielt am 10.10.2019, 11:51Uhr eine Antwort von Frau Michaela Gehring,
> die die Zuständigkeit des Europäischen Bürgerbeautragten bestritt. Am
> selben Tag, 14:21Uhr forderte ich Frau Gehring auf, alles an die
> zuständige Stelle zu leiten.
>
> Da nichts geschah, mahnte ich am 1.12.2019 die Weiterleitung an und bat
> um eine Kopie, damit ich weiß, an wen ich mich wenden kann.
>
> Geschehen ist nichts. Es geht um schwere, systematische Rechtsverstöße
> in Deutschland und in der EU scheint es viele nicht zu interessieren.
>
> Ich hoffe, Sie können tätig werden.
>
> Viele Grüße
>
> Horst Murken
>
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