Freitag, 1. Juli 2016
Die direkte Frage an die Kanzlerin
Die Kanzlerin direkt
Gerichtsgebühren trotz PKH ohne Auflagen

Sehr geehrte Frau Bundeskunzlerin,
aufgrund von Druck des EGMK wurde 2011 in unserer Republik ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren beschlossen.
Wer gegen überlange Gerichtsverfahren bei SG/LSG vorgeht, kann PKH bekommen. Dann aber werden trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Ich sehe darin einen Verstoß gegen Ar.t 3 GG und Art. 6 EMRK.
Bezahlt man diese Gerichtskosten nicht, werden die Verfahren nach sechs Monaten geschlossen und dann fallen trotzdem noch Gebühren an.
Arme Menschen werden also um ihr Recht bebracht, ihre Rechte vor Gerichten durchzusetzen.
Dem BMAS ist dies bekannt. Allerdings sieht man dort keinen Handlungsbedarf.

Mein Blog dazu: Prozesskosten.blogger.de

Frau Bundeskanzlerin, kann ich hoffen, daß Sie sich dieses Problem ansehen und Abhilfe schaffen, so daß auch Arme ihre Rechte bekommen können?

Mit freundlichen Grüßen
Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken



Mein Fehler, den ich im Original habe. Gemeint ist der EGMR und nicht EGMK

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Freitag, 25. September 2015
Verfassungsverstoß durch BMAS
Hier spricht KasparHauser

Aufgrund von Druck aus der EU mußte die Bundesregierung 2011 ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren erlassen. Dieses Gesetz ist bei den dt. Richtern nicht sehr beliebt: http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf
Der Vorsitzende Richter beschimpft die rechtsuchenden Bürger durchgängig als Querulanten oder querulatorisch.
Dies sagt viel über die Denkweise solcher Richter. Denn gerade im Sozialprozeßbereich sollen Richter den Bürger vor den Staat schützen - so wollten es die Väter des Grundgesetzes.

Die BRAK sieht es zum Glück anders und plädiert sogar für eine Gebührenfreiheit bei solchen Verfahren, da den Bürgern ja vorher schon Unrecht zugefügt wurde: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf

Bei dem BMAS war dies wohl nicht bewußt, denn die Auskunft vom 6.8.15 ist eindeutig falsch und wurde mit 15.9.15 korrigiert:
https://www.dropbox.com/s/ox6rkhft1zad2hk/scan%2025-09-2015.pdf?dl=0

Diese Stellungnahme aber zeigt, daß das BMAS eindeutig bewußt gegen Art. 3 I GG und auch gegen Art. 6 EMRK verstößt. Jeder Bürger soll das Recht haben, vor Gericht um sein (vermeintliches) Recht zu kämpfen. Mittellosen ist daher PKH zu gewähren.

Wenn trotzdem noch die Prozeßkosten in voller Höhe und im Voraus verlangt werden, ist ein klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Die zuständige Ministerin müßte in einem Rechtsstaat zurücktreten.

Ich bitte um Unterstützung durch Verbreitung.
KH

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