Dienstag, 2. April 2019
LSG erhebt wieder Gebühren trotz PKH-Antrag
LSG
5660 E
L 37 SF 23/19 EK AS




Per Telefax


Berlin, 2. April 2019





ERINNERUNG




Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erklären Sie explizit, daß diese Kostenrechnung nichtig ist.

Diese Rechnung hätte gar nicht erstellt werden dürfen, die Rechnungsstellung verstößt gegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG.

Bitte rechnen Sie endlich das Verfahren L 37 SF 29/14 EK AS ab. Mir stehen Teile der Gerichtskosten, die gesetzlichen Zinsen sowie der Rest der mir vorenthaltenen 2900 Euro zu.

Eine Verrechnung des Nachteilsausgleichs mit ohnehin rechtswidrig erhobenen bzw. in Rechnung gestellten Gebühren ist nicht zulässig, unterläuft es doch der Warnfunktion des Nachteilausgleiches, wenn der Staat sich diese Gelder durch (zu Unrecht erhobene) Gebühren zurückholt.

Da Sie gegen meine Söhne pfänden und denen damit die Schufa kaputt gemacht haben, fordere ich das 10fache der zu Unrecht erhobenen Gebühren für meine Söhne und mich.

Hochachtungsvoll



Horst Murken

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