Samstag, 23. Oktober 2021
Kein effektiver Rechtsschutz in Bbg
https://www.dropbox.com/s/pp5tpe0m1daf66t/LDA-BB_2021-10-21_info-petitions.pdf?dl=0


Jn/002/21/1420


Sehr geehrter Herr Dr. Jendro,

ich bin entsetzt, wie Sie und andere in Brandenburg mit Gesetz und Recht umgehen Art. 20 III GG.

Auch in Brandenburg ist man offensichtlich immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen,

vgl. BVerfG 1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017

Offenkundig will der Petitionsausschuß mich um mein Recht aus Art. 17 GG bringen.

Dabei steht mir auch hier umfassender, effektiver und zeitnaher Rechtsschutz

aus Art. 19 GG zu.

Dieses Grundrecht kann mir nur durch ein Gesetz genommen werden, welches

dieses Grundrecht nennt, Art. 19 iVm Art. 79 GG.

Haben Sie dazu einen Nachweis?

Und nein, ein umfassender Informationsanspruch führt zur Leistungssteigerung

des Petitionsausschusses, verhindert er doch, daß der Petitionsausschuß sich belügen läßt.

So schrieb mir der Petitionsausschuß, daß allle meine Verfahren vor dem 37. und dem

38. Senat beendet seien. Dies stimmt nicht, nur eines von ganz vielen Verfahren wurde

durch Urteil beendet und mir wurde ein Nachteilsausgleich von 2900 Euro zugesprochen.

Alle andere Verfahren sind offen und müssen vom LSG betrieben werden:

https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf

Näheres zu meinen Verfahren hier: https://prozesskosten.blogger.de/

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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