Donnerstag, 19. Mai 2016
Meine Petition 0980/2015 vom 18.9.15
Die Petition habe ich bei dem EU-Parlament eingereicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Jahresberichts 2010 der EGMR für Deutschland wurde im Jahre 2011 ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren verabschiedet. Bei deutschen Richtern ist dieses Gesetz nicht beliebt: http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf Der vorsitzende Richter spricht durchweg von Querulanten, meint aber Bürger, die ihr Recht versuchen zu wahren und denen schon durch überlange Gerichtsverfahren Unrecht zugefügt wurde.

Um rechtssuchende Bürger abzuschrecken, schreckt der Staat auch nicht davon zurück, gegen das Grundgesetz, Art. 3 I GG und die europäischen Menschenrechte, Art. 6 EMRK zu verstoßen. So wird mittellosen Menschen, die mit guten Erfolgsaussichten wegen überlanger Gerichtsverfahren klagen, zwar PKH gewährt aber trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Die widerspricht eindeutig rechtsstaatlichen Gepflogenheiten, wird aber offenkundig auch von der Politik so getragen: https://www.dropbox.com/s/2rkbcis0of7c88e/Dienstaufsichtsbeschwerde_22.05.2015.pdf

Auffällig ist, daß mir anfangs sogar noch vom BMAS eine falsche Rechtsauskunft gegeben wurde. Bezahlt man die Gerichtskosten nicht - was mittellose erkennbar nicht können - werden die Verfahren nach einem halben Jahr geschlossen.

Auch kann man erst ein halbes Jahr nachdem man das überlange Verfahren gerügt hatte, klagen. Dies ist auch ein Hemmnis. Denn überlange Verfahren verstoßen eindeutig gegen Art. 19 IV GG, welche umfassenden, effektiven und zeitnahen Rechtsschutz gewährleisten soll.

Ich bitte das europäischen Parlament, diese Fragen mit der Bundesregierung zu klären:

1. Welche Frist pro Instanz ist angemessen? Das BSG sagt, zwölf Monate. Ich bin aber der Ansicht, dies ist zu lange, da es gerade im Sozialbereich um existenzielle Fragen geht. Sechs Monate müssen meiner Meinung nach bei einem gut ausgerüsteten Fachgericht reichen. Wenn es Verzögerungsgründe gibt, werden die auch jetzt schon gesondert berücksichtigt. Übrigens werden gerade im Sozialbereich kaum noch Eilanträge zugelassen, sondern auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Auch dies sollte gerügt werden.

2. Dürfen tatsächlich Gerichtskosten im Voraus verlangt werden, wenn PKH bewilligt wurde? Wie gesagt, ich sehe hierin einen schweren Rechtsverstoß, der politiisch aber offensichtlich gewollt ist.

3. Dürfen Verfahren einfach für geschlossen erklärt werden, nur weil trotz bewilligter PKH die Gerichtskosten nicht bezahlt werden konnten?

Ich bitte das Europäische Parlament, darauf zu drängen, daß diese Verfahren allesamt wieder geöffnet und entschieden werden. Meine Söhne und ich sind vom LSG Berlin-Brandenburg, hier 37. und 38. Kammer, betroffen.

Ich bitte um die Annahme dieser Petition.

Sollten noch Fragen bestehen oder Unterlagen benötigt werden, stehe ich gerne zur Verfügung.


Obgleich der Petitionsausschuß sagt, daß er nachfragen würde, wenn etwas unklar ist, hat er es nicht, sondern die Petition für unzulässig erklärt, da es Unklarheiten geben würde. Die hätte er aber klären können und müssen:
https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0980%252F2015/html/Petition-Nr.%25C2%25A00980%252F2015%252C-eingereicht-von-Horst-Murken%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zum-deutschen-Gesetz-zur-Verk%25C3%25BCrzung-von-Gerichtsverfahren

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Montag, 12. Oktober 2015
Meine DAB/FAB gegen die Mitarbeiterin
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales????




Per Telefax



Berlin, 12. Okt. 2015




IVa1-96-Murken/15





DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE UND FACHAUFSICHTSBESCHWERDE GEGEN FRAU
GIESBERTS-KAMINSKI



Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um Verfahren nach dem neuen Gesetz gegen überlange Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren.

Die BRAK spricht sich dafür aus, dass diese Verfahren grundsätzlich gerichtskostenfrei sein sollten, da vorher schon Unrecht gegen die Kläger geschehen ist, also ein Verstoß allemal gegen Art. 19 IV GG: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf

Nachdem Frau Giesberts-Kaminski mir noch mit 6.8.15 mitgeteilt hatte, dass bei bewilligter PKH keine Verauszahlungspflicht besteht, schreibt sie mit 15.9.15 etwas ganz anderes, das genaue Gegenteil.

Und sie begründet dieses Gegenteil damit, dass auch in anderen Gerichtsverfahren bei anderen Fachgerichten als im Sozialbereich Gerichtskosten erhoben werden. Allerdings berücksichtigt sie bei der Argumentation nicht, dass ja PKH bewilligt wurde. Auch ansonsten ist die Argumentation eher wirr und unlogisch.

Ich verweise auf Art. 3 I GG und auf Art. 6 EMRK. Jedem Menschen, auch mittellosen, soll der Rechtsweg offen stehen. Daher bekommt jemand, der zumindest möglicherweise Erfolgsaussichten hat, PKH und muß eben keine Prozesskosten tragen.

Werden trotzdem Prozesskosten verlangt, widerspricht dies rechtsstaatlichem Vorgehen und führt zur Abschaffung oder stillen Ausschaltung des Grundgesetzes.

Ferner wird europäisches Recht und einfachste Menschenrechte verletzt.

All dies wird von Frau Giesberts-Kaminski wissentlich hingenommen und gerechtfertig mit wirren Gedanken. Mit keinem Wort geht sie auf die von mir gerügte Verletzung von Art. 3 I GG ein, sondern verteidigt diese Verletzung von Grund- und Menschenrechten, obgleich wir auch darüber telefoniert hatten.

Auch geht es nicht nur um die von mir geführten Verfahren beim LSG und BSG, sondern es geht um Unrecht, für das das hier angeschriebene Ministerium verantwortlich zeichnet. Dieses Unrecht wird von den Fachgerichten leider angewandt, obgleich jeder Richter aufgrund meiner Hinweise wissen muß, dass er gegen die Verfassung verstößt. Es hätte also zu Richtervorlagen an das Verfassungsgericht kommen müssen, Art. 100 GG. So aber verstoßen die Richter auch gegen Art. 19 I iVm Art. 79 GG.

In einem Rechtsstaat muß das zuständige Ministerium gegen Richter vorgehen, die gegen die Verfassung verstoßen: http://rechtsstaatsreport.de/disziplinarrecht-richter/

Es sei denn, die Verfassung soll abgeschafft werden. Dann soll dies bitte auch klar gesagt werden.

Mit freundlichen Grüßen



Diplom-Volkswirt
Diplom-Kaufmann
Horst Murken

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Freitag, 25. September 2015
Verfassungsverstoß durch BMAS
Hier spricht KasparHauser

Aufgrund von Druck aus der EU mußte die Bundesregierung 2011 ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren erlassen. Dieses Gesetz ist bei den dt. Richtern nicht sehr beliebt: http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf
Der Vorsitzende Richter beschimpft die rechtsuchenden Bürger durchgängig als Querulanten oder querulatorisch.
Dies sagt viel über die Denkweise solcher Richter. Denn gerade im Sozialprozeßbereich sollen Richter den Bürger vor den Staat schützen - so wollten es die Väter des Grundgesetzes.

Die BRAK sieht es zum Glück anders und plädiert sogar für eine Gebührenfreiheit bei solchen Verfahren, da den Bürgern ja vorher schon Unrecht zugefügt wurde: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/maerz/stellungnahme-der-brak-2014-11.pdf

Bei dem BMAS war dies wohl nicht bewußt, denn die Auskunft vom 6.8.15 ist eindeutig falsch und wurde mit 15.9.15 korrigiert:
https://www.dropbox.com/s/ox6rkhft1zad2hk/scan%2025-09-2015.pdf?dl=0

Diese Stellungnahme aber zeigt, daß das BMAS eindeutig bewußt gegen Art. 3 I GG und auch gegen Art. 6 EMRK verstößt. Jeder Bürger soll das Recht haben, vor Gericht um sein (vermeintliches) Recht zu kämpfen. Mittellosen ist daher PKH zu gewähren.

Wenn trotzdem noch die Prozeßkosten in voller Höhe und im Voraus verlangt werden, ist ein klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Die zuständige Ministerin müßte in einem Rechtsstaat zurücktreten.

Ich bitte um Unterstützung durch Verbreitung.
KH

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