Sonntag, 20. Oktober 2019
Mein Schreiben an die Gerichtspräsidentin
L S G
5602E
- Frau Schudoma persönlich


Per Telefax



Berlin, 19. Okt. 2019




ANHÖRUNGSRÜGE UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL

Sehr geehrte Frau Schudoma,

meine Frage an Sie ist, wie Sie zum Rechtsstaat stehen, also z. B. § 38 DRiG, § 1 SGB I, § 31 SGB I, Art. 20 III GG und Ihrer Pflicht aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, sich schützend und meistbegünstigend vor uns Bürger zu stellen. Ich bitte um eine ernsthafte Antwort und nicht weitere Floskeln.

Sie wissen genau, um was es geht und waren damit auch vorher befaßt.

Wenn Sie dies tatsächlich nicht gewußt haben, hätten Sie den Sachverhalt klären müssen, § 106 SGG, §§ 138f ZPO und §§ 273 ZPO. Gerne mit mir oder auch mit den betroffenen Senaten, also den 37. Und 38. Senaten.

Es geht z. B. um L 37 SF 19/14 EK AS, der immer noch nicht abgerechnet wurde, obgleich das Urteil aus 2015 ist, welches mir 2900 Euro zusprach.

Die damalige Verrechnung mit ohnehin widerrechtlich erhobenen Gerichtsgebühren war klar rechtwidrig, OLG Karlsruhe 32/18 vom 18.1.2019 und die dort genannte höhere Rechtsprechung des BGH, die 2015 natürlich dem LSG bekannt war.

Was Sie und Ihre Untergebenen betreiben, ist Weiße Folter, die aber weltweit geächtet ist, siehe z. B. Art. 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Art. 3 EMRK.

Sie müssen sich nicht an Gesetz und Recht halten – müssen dann aber auch die Konsequenzen tragen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Lug und Betrug einer Gerichtspräsidentin
Hier das Schreiben der Gerichtsprösidentin Schudoma: https://www.dropbox.com/s/nuj93fye4dxr5p2/19-Okt.-2019%2014-02-18.pdf

Und hier meine Reaktion:


BMJV
T 12 H 391
- Zu Händen von Frau Lambrecht persönlich




Per Telefax




Berlin, 19. Okt. 2019



Sehr geehrte Frau Lambrecht,

in der Anlage ein weiterer Nachweis dafür, daß beim LSG das Grundgesetz nicht geachtet wird.

Wenn der Präsidentin etwas unklar wäre, hätte sie den Sachverhalt durch Nachforschungen aufklären müssen, § 106 SGG, §§ 138f und §§ 273ff ZPO.

Dies hat sie aber unterlassen, da ihr der Sachverhalt vollkommen klar ist durch meine vorherigen Eingaben und Beschwerden. Ganz offensichtlich will sie einen anderen Staat, der das Grundgesetz verläßt.

Das Verfahren L 37 29/14 EK AS des LSG ist übrigens immer noch nicht abgerechnet, siehe Anlage und meinen Blog: https://prozesskosten.blogger.de/ Dabei war die Verrechnung mit geforderten Gerichtskosten rechtswidrig, OLG Karlsruhe 16 EK 32/18 vom 18.1.2019 und die dort genannte höhere Rechtsprechung durch den BGH, die in 2015 dem LSG bekannt sein mußte. Die Rechtsbeugung war also geplant und ist von allen, die davon Kenntnis haben, zur Anzeige zu bringen – sofern Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG noch gilt.

Zur Rechtsbeugung kommen aus meiner Sicht noch Unterschlagung, Diebstahl und Untreue.

Daß diese Rechtsverweigerung System hat, entnehmen Sie bitte der Aussage des Whistleblowers aus Bremen-Niedersachsen von Anfang 2018. Sie gilt über das OEG hinweg, wie meine vielen Blogs nachweisen.

Ich beantrage die Strafverfolgung der Frau Schudoma und deren Absetzung nach § 70 StGB.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Freitag, 18. Oktober 2019
LSG hat bewußt gegen Treu und Glauben verstoßen
L S G
L 37 SF 139/14 EK AS


Per Telefax


Berlin, 17. Okt. 2019


E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN

Sehr geehrte Frau Engel,

mir wurde heute OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.1.2019 – 16 EK 32/18 zugespielt.

Daraus geht hervor, RZ 38, daß Ihnen und Ihren Kollegen allemal seit 2009 klar sein muß, daß eine Aufrechnung mit den mir zugesprochenen 2900 Euro aus 2015 widerrechtlich war und gegen Treu und Glauben verstieß.

Dies wurde 2011 durch den BGH, RZ 10, bestätigt.

Sie und Ihre Kollegen wußten also in 2015/16 ganz genau, daß Sie Unrecht tun und Milgram 4.0 gegen meine Familie und mich anwenden. Dies war und ist weiterhin ein Verstoß gegen das Verbot der Weißen Folter und gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.

Ich fordere Sie und Ihre Kollegen auf, diese Shenangians gegen meine Familie und auch andere Bürger endlich zu beenden und Gesetz und Recht, Art. 20 III GG, anzuwenden.

Ich fordere Sie also auf, endlich Ihre Arbeit grund- und menschenrechtkonform zu erledigen. Dringend sollten Sie L 37 SF 29/14 EK AS endlich komplett abrechnen und den mir zustehenden Betrag anweisen. Dazu gehören natürlich auch die gesetzlichen Zinsen, die müssen nicht im Urteil festgelegt werden, die stehen im Gesetz.

Dann müssen sämtliche Gebührenforderungen gegen meine Söhne und mich endlich erlassen werden, ich hatte dies mehrfach schriftlich gefordert. Zu Ihren Spielen aber gehörte offensichtlich, hierauf nicht zu reagieren.

Ferner fordere ich einen sechsstelligen Euro-Betrag für all die offenen Verfahren, die von dem 37. Senat einfach nicht betrieben wurden.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Donnerstag, 10. Oktober 2019
Das heut e hier eingegangene Schreiben des BMJV und meine Antwort
Hier das Schreiben vom BMJV:
https://www.dropbox.com/s/i9hd3uvuazakfx2/10-Okt.-2019%2017-25-34.pdf?dl=0

Und hier meine Antwort an die Bundesministerin persönlich:

BMJV
T 12 H 391
z. H. Frau Lambrecht persönlich


Per Telefax

Berlin, 10. Okt. 2019


DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN DR BÖHME


Sehr geehrte Frau Lambrecht,

wie ich Ihnen am tdot mitteilte, stimmt in Ihrem Ministerium etwas nicht. Straftaten werden gedeckelt, statt dagegen vorzugehen.

In einem Rechtsstaat darf es nicht sein, daß PKH ohne Auflagen gewährt wird, dann aber trotzdem noch Gerichtskosten erhoben werden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 6 EMRK, Art. 3 GG und § 122 ZPO sowie gegen § 14 GKG.

Da dies vom Justizminister und dem Ministerpräsidenten gedeckt wird, besteht aus meiner Sicht zumindest der Anfangsverdacht von organisierter Kriminalität. Dies hätte der Bundesgeneralanwalt erkennen müssen. Darauf hatte ich Sie ja schon angesprochen.

Auch Herr Dr. Böhme beantwortet nur die DAB und läßt die anderen beiden Beschwerden unbeachtet. Ferner verstößt er gegen mein Recht auf rechtliches Gehör, da er auf meine Argumente nicht eingeht und nur mit hohlen, nicht nachvollziehbaren Phrasen argumentiert. Dies ist eines Akademikers unwürdig. Es gilt, keine Behauptung ohne Beweis oder Begründung.

Sehr vermutlich hat er nichts geprüft, sonst hätte er den Verstoß gegen Ar. 20 III GG festgestellt.

Ich hoffe, Sie nehmen diese Beschwerden zum Anlaß für Nachbesserungen in Ihrem Ministerium.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken


Hierum ging es u.a.:
BMJV
II B 1 – 3260 II – 21 1095/2019



Per Telefax



Berlin, 21. Sep. 2019





DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN HEßE



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich an den Generalbundesanwalt gewandt, da im Bundesland Brandenburg gegen nationales und internationales Recht verstoßen wird.

So wurde und wird trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten erhoben. Da diese nicht bezahlt werden konnten, wurden nach mindestens sechs Monaten die Verfahren für beendet erklärt, die hälftigen Gerichtskosten festgesetzt und diese wurden gegen meine Söhne und mich vollstreckt.

Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, §§ 114 ZPO, besonders § 122 ZPO sowie § 14 GKG.

Ferner verstößt dieses Vorgehen gegen einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, besonders Art. 5 ist zu nennen, denn hier handelt es sich um Weiße Folter, in dem man einer Familie die Lebensgrundlage entzieht.

Aus der Selbstdarstellung des Bundesgeneralanwaltes: Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die Aufgabe der Justizgewährung übertragen.

Hier habe ich es dokumentiert, bitte beachten Sie die weiteren Links: https://prozesskosten.blogger.de/

In Brandenburg wurden diese Rechtsverstöße von allen Beteiligten getragen, also 37. Und 38. Senat des LSG, der Gerichtspräsidenten, der Landesjustizkasse, dem Petitionsausschuß des Landtages, dem Justizminister, dem Ministerpräsidenten und sogar dem Landesverfassungsgericht.

Insofern verweise ich auch schon auf meine Schreiben vom 29. Juli 2019 und erneut 3.9.2019.

Hier hatte ich auch schon auf die Möglichkeit des Vorliegens einer organisierten Kriminalität hingewiesen. Diesem Anfangsverdacht hätte der Generalbundesanwalt nachgehen müssen.

Daß in diesem Land kriminell vorgegangen wird, zeigte sich schon hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

Und in Bremen/Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zumindest gegen die korrupten Gutachter aufgenommen: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093 Wobei zu hoffen bleibt, daß auch gegen die verwickelten Richter ermittelt wird.

Mir ist es unverständlich, wieso dieser Staat solche Straftaten bewußt geschehen läßt.

Lächerlich ist, daß Herr Heße von einem Herrn Generalbundesanwalt spricht, ohne einen Namen zu nennen, denn meine Beschwerden gehen gegen mehrere namentlich genannte Beschäftigte der Generalbundesanwaltschaft.

Welchen „Sachverhalt“ Herr Heße geprüft haben will, wird ebenfalls nicht klar. Den tatsächlichen Sachverhalt hat er aber offensichtlich weder geprüft noch verstanden.

Auch hatte ich ja nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerden, sondern auch Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden geschrieben und angefragt, wieso diese nicht beantwortet werden.

Mir geht es um die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit – und worum geht es Ihnen?

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken


Und da immer dummes Zeug kommt, habe ich ihm heute dies geschrieben:
Sehr geehrter Herr Dr. Böhme,

Ihr Schreiben sehe ich nicht als Antwort an, da Sie gegen meine nicht Stellung nehmen, sondern nur wischiwaschi antworten.

Wer hat Sie beauftragt, offenkundige Rechtsbeugung, §§ 336 und 339 StGB zu ignorieren? Sind nicht Staatsanwälte und Richter für die Justizgewährung verantwortlich? Und was passiert, wenn diese dagegen verstoßen?

Wenn es Ihnen und Ihren Kollegen um die Herstellung der Rechtsstaatlichkeit geht, warum zeigt dann niemand diese offenkundige Rechtsbeugung beim LSG in Berlin-Brandenburg an? Sind nicht Beamte, wie z. B. Mitarbeiter beim BMJV, sogar verpflichtet, Straftaten, von denen sie erfahren, anzuzeigen und künftige Straftaten so zu verhindern?

Und gilt dies nicht auch schon für die Mitarbeiter bei dem Generalbundesanwalt?

Leben wir in einem rechtsfreien Raum, in dem Richterwillkür herrscht und diese auch gegen das Verbot der Weißen Folter und das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen können, ohne Folgen befürchten zu müssen?

Was ist mit den internationalen Verträgen, die unsere Regierungen jeweils rechtsgültig unterschrieben haben und die laut Art. 25 GG gelten in diesem Wirtschaftsgebiet?

Wie steht das BMJV dazu, gilt das GG mitsamt der internationalen Abkommen - oder eher die Reichsverfassung?

Hierauf hätte ich gerne eine zielführende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment