Mittwoch, 29. April 2020
PetA droht mit Strafanzeige
Hier mein Schreiben an den PetA:
Sehr geehrte Frau Kniestedt,

ich habe gelesen, daß Sie in Leipzig geboren sind.

Dies erklärt aber keinesfalls ihre faschistische und menschenverachtende Haltung.

Ganz von vorne: Art. 6 EMRK und Art. 3 GG regeln u.a. daß Menschen, die sich einen Prozeß nicht leisten können, diesen trotzdem führen können müssen. Weiteres regelt u.a. §§ 114ff ZPO. Da uns PKH ohne Auflagen gewährt wurden, hätte niemals Gerichtskosten erhoben werden dürfen, eine klare und nicht zu leugnende Rechtsbeugung durch die Richter beim 37. und 38. Senat, § 122 ZPO und § 14 GKG, siehe auch u.a. mein Schreiben vom 24.1.2020, dessen Eingang und Kenntnis Sie ja bestätigt haben.

Daher hätten niemals Gebühren gegen uns erhoben werden dürfen, wie Sie mir jetzt bitte bestätigen. Ein Blick ins Gesetz hilft, auf den Boden des Grundgesetzes zu kommen. Dies ist so auch bestimmt in der Durchführungsbestimmung zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zu Stundung der Kosten des Insolvenzverfahren unter Punkt 3.

Dann empfehle ich Ihnen noch, sich §§ 103 iVm 106 SGG anzusehen. Die Richter hätten auch ohne Gebührenzahlungen von Amts wegen ermitteln müssen. Übrigens beendet "weglegen" die Verfahren nicht, die sind weiterhin zu betreiben. Hier liegen eindeutig Straftaten nach § 339 StGB vor. Und es fallen weitere Nachteilsausgleiche zu Lasten der Landeskasse an - zumindest ist dies in einem Rechtsstaat so.

Die Nichtbearbeitung ist eine Straftat, § 336 StGB.

Daß Sie dies dennoch akzeptieren, zeigt eben die von mir kritisierte Haltung.

Wenn die Vollstreckung erfolgreich war, ist dies dem Vollstreckungsgericht mitzuteilen, was offenbar nicht erfolgt ist.

Dem 37. Senat habe ich sehr wohl viele Aktenzeichen genannt und ihnen die Liste, die Frau Braun mir mit 14. September 2017 gesandt hatte, gefaxt. Der 38. Senat hat mir rechtswidrig eine solche Aufstellung verweigert.

Ich beantrage, mir den gesamten Schriftwechsel zwischen dem Petitonsausschuß und den anderen Stellen kopiert zu senden. Dies steht mir nach dem IFG zu.

Viele Grüße

Horst Murken



Wohlgemerkt, es geht darum, daß meinen Söhnen und mir PKH ohne Auflagen bewilligt wurde und trotzdem noch die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt wurde.

Aufgrund von § 103 SGG hätte das LSG übrigens auch ohne Gerichtskosten entscheiden müssen, wollten die aber nicht. Eindeutiger geht Rechtsbeugung nicht.

Statt aber für Gesetz und Recht, Art. 20 III GG, zu sorgen, droht mir der PetA sogar mit einer Strafanzeige: https://www.dropbox.com/s/7qaem0z8ycyozs0/2020.04.29%20Landtag%20Brandenburg%20Petition.pdf

So werden Opfer von Unrecht und Rechtsbeugung mundtod gemacht.

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Sonntag, 16. Februar 2020
Mein Schreiben an den Generalsbundesanwalt
Dem Generalbundesanwalt beim BGH
z. H. Herrn Peter Frank persönlich



per Telefax



Berlin, den 16. Feb. 2020




Sehr geehrter Herr Frank,

bitte bestätigen Sie, daß Sie zumindest versuchen einen Rechtsstaat herzustellen. Dazu gehört auch, daß Staatsanwälte Straftaten verfolgen oder verfolgen lassen müssen, wenn sie von solchen Straftaten erfahren.

Diese Vorschriften des § 152, § 160 und § 163 ZPO sind zwingend und nicht disponibel.

Mit 4. Mai 2019 machte ich Ihr Amt auf Straftaten im Lande Brandenburg tätig. Übrigens haben alle damals angeschriebene Stellen, außer Ihr Amt, nicht re3agiert und die dahinter stehenden natürlichen Personen machen sich somit allemal der Beihilfe, Mittäterschaft oder gar der Bildung einer organisierten Bande zur Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Deutschland schuldig.

Auf jeden Fall muß solch ein Verhalten unterbunden sein und die beteiligten Personen müssen nach § 70 StGB unter Berufsverbot aus ihren Ämtern entlassen werden.

Auf einer Aufforderung hin erhielt ich dann mit 4.6.2019 das Aktenzeichen 1 AR 623/19. Gleichzeitig behauptete der Oberamtsrat Lindner, daß er nicht zuständig sei. Gelten gegenüber diesem Oberamtsrat die Vorschriften der ZPO nicht? Von Zuständigkeiten und einem Katz- und Maus Spiel ist dort keine Rede. Wenn er nicht zuständig wäre, hätte er es an die zuständige Stelle weiterleiten müssen, §§ 17 und 17a GVG.

Mit 10. Juni wies ich Herrn Lindner auf die §§ 336 und 339 StGB hin und bat ihn, wenn er nicht zuständig sei, das Verfahren weiterzuleiten. Dies verweigert er mit 11.6. 2019.

Hierüber beschwerte ich mich mit 18.6.2019.

Mit 24.7.2019 lehnte ein OStA b. BGH Greven meine Beschwerden ab,

Hiergegen legte ich mit 29.7.2019 und erneut mit 3.9.2019 Beschwerden ein und berief mich auf Verstöße gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die auch für die Bundesrepublik verbindlich sind.

Ohne auf meine sehr schwerwiegenden Vorwürfe der Weißen Folter und des Verstoßes gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung einzugehen, wurde meine DAB (und nur die) abgewiesen und sich auf die mir unbekannte Sach- und Rechtslage verwiesen. Unterschrieben hat ein Dr. Frank.

Dies wurde dann im BMJV bearbeitet und versandete dort, da man einfach auf meine Beschwerden nicht antwortete und damit Urkundenunterdrückung beging, wie ich es auch unter Maas und Barley erlebte.

Frau Bundesjustizministerin Lambrecht ist von diesen Vorfällen von mir an ihrem Tag der offenen Tür informiert worden und hat mir auf meine Bitte eine Mitarbeiterin aus ihrem Büro, MA08, Frau Pfeifer zur Seite gestellt

Beide benenne ich hiermit als Zeugen.

Hier finden Sie alle möglichen Materialien zu Unrecht, zu dem, was meiner Familie in dem Land Brandenburg angetan wird: https://prozesskosten.blogger.de/ und https://rechtsstaat25.blogger.de/ Bitte beachten Sie den Verweis auf die Vorgeschichte ganz unten. https://rechtsstaat10.blogger.de/ https://rechtsstaat9.blogger.de/ https://rechtsstaat11.blogger.de/

Offensichtlich soll der demokratische und soziale Rechtsstaat abgesetzt werden. Wodurch er ersetzt werden soll, ist allerdings nicht ersichtlich. Die Voraussetzungen des Art. 20 IV GG scheinen allerdings gegeben.

Bitte setzen Sie, Herr Dr. Frank, sich für die Herstellung von Rechtsstaat ein, wie es Ihre Amtspflicht ist.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Sonntag, 9. Februar 2020
Mein Schreiben an den Regierenden
Sehr geehrter Herr Psiorz,

das Märchten von unabhängigen Richtern können Sie Ihren Kindern erzählen, so lange die noch an den Weihnachtsmann glauben.

Wie abhängig Richter sind, wurde hier sehr gut herausgearbeitet: VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.

Und das Richter korrupt sein können, wurde hier herausgearbeitet: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Der Korruptionsbeauftragte von Berlin gibt allerdings vor, die Korruption nicht zu erkennen: https://rechtsstaat21.blogger.de/

OK, das ist eine etwas andere Geschichte, zeigt aber, wie korrupt "unsere" Justiz ist.

In meinem Fall geht es auch um strafrechtlich relevantes Verhalten von Richtern und der von Herrn Müller eingesetzte Gerichtspräsidentin Schudoma. Über Schudoma hatte ich mich schon beschwert, als diese Präsidentin beim SG Berlin war. Es ist also im Hause des Regierenden bekannt, daß Schudoma sich nicht um Gesetz und Recht scherrt, Art. 20 III GG, § 31 SGB I und § 38 DRiG.

Daß uns PKH ohne Auflagen gewährt wurden und dann trotzdem Gerichtskosten erhoben wurden, ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG. Und damit gilt § 339 StGB.

Und da uns vom 37. und 38. Senat jede Bearbeitung unserer alten und neuen Fällen verweigert werden, liegen sehr viele Fälle von § 336 StGB vor.

Dies muß zur Anwendung von § 70 StGB führen - wenn wir denn ein Rechtsstaat sind oder einer sein wollen.

Aber, es geht nicht nur um das Verhalten von Richtern. So hatte ich mehrfach die Landesjustizkasse angeschriieben und den Erlaß der widerrechtlich erhobenen Gebühren verlangt. Nie gab es eine Antwort: https://prozesskosten.blogger.de/

https://prozesskosten.blogger.de/stories/2718544/


Auch wurde unrechtmäßig meine mir durch Urteil zugesprochenen 2900 Euro gepfändet: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2739957/

Auch hierauf gab es keiner Reaktion, Aktenzeichen werden mir verweigert: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2703213/

Jetzt haben Sie und damit der Regierende Kenntnis von grober Rechtsbeugung beim LSG - und dies mit Wissen vom Justizminister und dem Ministerpräsidenten von Brandenburg.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken


Trotz dieses Schreibens wurde weiterhin gegen meine Söhne gepfändet und damit deren Schufa beschädigt, dies ist Vorsatz: https://prozesskosten.blogger.de/stories/2742579/

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Dr. Koch vom OVG wollte mir den Rechtsweg nehmen
https://www.dropbox.com/s/72mhlv83ky5475c/2020-02-06%20OVG%205602%20E-1-2019%207.pdf

Und ich bohre weiter. Unrecht darf nicht zu Recht werden, Art. 20 III GG muß wieder gelten, auch wenn Politiker, vorrangig von der SPD, dies nicht wollen.

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