Freitag, 8. November 2019
Mein Schreiben an Politiker
Landeshauptkasse
6916600001854 u.a.


Der Gerichtspräsidentin des LSG, Frau Schudoma, persönlich


Dem Ministerpräsidenten, Herrn Woidke, persönlich


Dem Justizminister


Dem Familienminister


Dem Landtag und dem Petitionsausschuß

Der AfD-Fraktion im Landtag




Per Telefax


Berlin, 8. November 2019




DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN KÜHLICKE



Sehr geehrte Damen und Herren,

beim LSG haben der 37. Und 38. Senat trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten verlangt, wie Ihnen allen seit Jahren bekannt ist.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die EMRK und Art. 3 GG iVm § 122 ZPO und § 14 GKK. In der massiven Form, wie dies gegen meine Familie durchführt wurde, ist dies Weiße Folter und ein Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Überdies hätte das LSG sämtliche Verfahren betreiben müssen, § 103 SGG. Wir sind also doppelt um unsere Rechte betrogen worden.

Überdies werden unsere Beschwerden seit etwa drei Jahren von beiden Senaten nicht betrieben, eine Straftat nach § 336 StGB. Selbst Aktenzeichen werden mir verweigert.

Ferner wurden meine Erlaßanträge einfach nicht bearbeitet, was ebenfalls rechtswidrig ist und die Weiße Folter unterstreicht.

Um das Unrecht auf die Spitze zu treiben, wurde gegen uns alle drei gepfändet. Bei wurde rechtswidrig mit den rechtwidrigen Gebühren die 2900 Euro, die mir in dem Verfahren L 37 SF 29/14 EK AS zugesprochen wurden. Dies war ein weiterer Rechtsverstoß und es war treuewidrig, vgl. OLG Karlsruhe, 16 EK 32/18 vom 18.1.2019 und die dort aufgeführte höhere Rechtsprechung. Trotzdem. Hierüber sind die Beteiligten, insbesondere Frau Engel vom 37. Senat und die Gerichtspräsidentin Schudoma und ihr Stellvertreter seit langen informiert, halten aber trotzdem an ihrem Unrecht fest. Ein klarer Fall von Rechtsbeugung und Weißer Folter.

Da die Pfändung gegen meinen Sohn erfolgreich war, hatte ich die Landeshauptkasse gebeten, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen, damit seine Schufa bereinigt wird. Dies hätte eigentlich automatisch von der Landeshauptkasse erfolgen müssen, ist es aber offenkundig nicht. Ein weiterer Beleg für die rechtswidrige Verfolgung meiner Familie.

Heute kam das beiliegende Schreiben des Herrn Kühlicke an, in dem er die Rechtswidrigkeit der Pfändung bestreitet und behauptet, daß man keine Daten an die Schufa gäbe. Dies habe ich aber nicht gefordert, er hat aber das Pfändungsgericht mitteilen müssen, daß die Pfändung erfolgreich abgeschlossen ist.

Dies sollte er jetzt dringend nachholen und auch mir von dem Schreiben eine Kopie senden.

Frau Schudoma hätte längst Strafantrag gegen rechtbeugende Richter stellen müssen, § 77a StGB. Stattdessen leugnet sie penetrant ihre Dienstaufsicht, § 26 DRiG. Die Folge des § 24 DRiG will sie offenkundig verhindern, was mich zu dem Schluß bringt, daß die Richter auf Anweisung handeln, VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.

Ich hoffe, der ein oder andere ist an einen sozialen Rechtstaat interessiert und setz Art. 20 III GG auch in Brandenburg durch.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Hallo,

nur kurz:

Hier ist keiner mehr an einem Rechtsstaat interessiert.

Lesen Sie mal nach: Kalergi Plan/ Migrationspakt

Damit ist man eine Weile beschäftigt

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