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Donnerstag, 19. Mai 2016
Meine Petition 0980/2015 vom 18.9.15
kasparhauser, 10:40h
Die Petition habe ich bei dem EU-Parlament eingereicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Jahresberichts 2010 der EGMR für Deutschland wurde im Jahre 2011 ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren verabschiedet. Bei deutschen Richtern ist dieses Gesetz nicht beliebt: http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf Der vorsitzende Richter spricht durchweg von Querulanten, meint aber Bürger, die ihr Recht versuchen zu wahren und denen schon durch überlange Gerichtsverfahren Unrecht zugefügt wurde.
Um rechtssuchende Bürger abzuschrecken, schreckt der Staat auch nicht davon zurück, gegen das Grundgesetz, Art. 3 I GG und die europäischen Menschenrechte, Art. 6 EMRK zu verstoßen. So wird mittellosen Menschen, die mit guten Erfolgsaussichten wegen überlanger Gerichtsverfahren klagen, zwar PKH gewährt aber trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Die widerspricht eindeutig rechtsstaatlichen Gepflogenheiten, wird aber offenkundig auch von der Politik so getragen: https://www.dropbox.com/s/2rkbcis0of7c88e/Dienstaufsichtsbeschwerde_22.05.2015.pdf
Auffällig ist, daß mir anfangs sogar noch vom BMAS eine falsche Rechtsauskunft gegeben wurde. Bezahlt man die Gerichtskosten nicht - was mittellose erkennbar nicht können - werden die Verfahren nach einem halben Jahr geschlossen.
Auch kann man erst ein halbes Jahr nachdem man das überlange Verfahren gerügt hatte, klagen. Dies ist auch ein Hemmnis. Denn überlange Verfahren verstoßen eindeutig gegen Art. 19 IV GG, welche umfassenden, effektiven und zeitnahen Rechtsschutz gewährleisten soll.
Ich bitte das europäischen Parlament, diese Fragen mit der Bundesregierung zu klären:
1. Welche Frist pro Instanz ist angemessen? Das BSG sagt, zwölf Monate. Ich bin aber der Ansicht, dies ist zu lange, da es gerade im Sozialbereich um existenzielle Fragen geht. Sechs Monate müssen meiner Meinung nach bei einem gut ausgerüsteten Fachgericht reichen. Wenn es Verzögerungsgründe gibt, werden die auch jetzt schon gesondert berücksichtigt. Übrigens werden gerade im Sozialbereich kaum noch Eilanträge zugelassen, sondern auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Auch dies sollte gerügt werden.
2. Dürfen tatsächlich Gerichtskosten im Voraus verlangt werden, wenn PKH bewilligt wurde? Wie gesagt, ich sehe hierin einen schweren Rechtsverstoß, der politiisch aber offensichtlich gewollt ist.
3. Dürfen Verfahren einfach für geschlossen erklärt werden, nur weil trotz bewilligter PKH die Gerichtskosten nicht bezahlt werden konnten?
Ich bitte das Europäische Parlament, darauf zu drängen, daß diese Verfahren allesamt wieder geöffnet und entschieden werden. Meine Söhne und ich sind vom LSG Berlin-Brandenburg, hier 37. und 38. Kammer, betroffen.
Ich bitte um die Annahme dieser Petition.
Sollten noch Fragen bestehen oder Unterlagen benötigt werden, stehe ich gerne zur Verfügung.
Obgleich der Petitionsausschuß sagt, daß er nachfragen würde, wenn etwas unklar ist, hat er es nicht, sondern die Petition für unzulässig erklärt, da es Unklarheiten geben würde. Die hätte er aber klären können und müssen:
https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0980%252F2015/html/Petition-Nr.%25C2%25A00980%252F2015%252C-eingereicht-von-Horst-Murken%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zum-deutschen-Gesetz-zur-Verk%25C3%25BCrzung-von-Gerichtsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Jahresberichts 2010 der EGMR für Deutschland wurde im Jahre 2011 ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren verabschiedet. Bei deutschen Richtern ist dieses Gesetz nicht beliebt: http://bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf Der vorsitzende Richter spricht durchweg von Querulanten, meint aber Bürger, die ihr Recht versuchen zu wahren und denen schon durch überlange Gerichtsverfahren Unrecht zugefügt wurde.
Um rechtssuchende Bürger abzuschrecken, schreckt der Staat auch nicht davon zurück, gegen das Grundgesetz, Art. 3 I GG und die europäischen Menschenrechte, Art. 6 EMRK zu verstoßen. So wird mittellosen Menschen, die mit guten Erfolgsaussichten wegen überlanger Gerichtsverfahren klagen, zwar PKH gewährt aber trotzdem die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt. Die widerspricht eindeutig rechtsstaatlichen Gepflogenheiten, wird aber offenkundig auch von der Politik so getragen: https://www.dropbox.com/s/2rkbcis0of7c88e/Dienstaufsichtsbeschwerde_22.05.2015.pdf
Auffällig ist, daß mir anfangs sogar noch vom BMAS eine falsche Rechtsauskunft gegeben wurde. Bezahlt man die Gerichtskosten nicht - was mittellose erkennbar nicht können - werden die Verfahren nach einem halben Jahr geschlossen.
Auch kann man erst ein halbes Jahr nachdem man das überlange Verfahren gerügt hatte, klagen. Dies ist auch ein Hemmnis. Denn überlange Verfahren verstoßen eindeutig gegen Art. 19 IV GG, welche umfassenden, effektiven und zeitnahen Rechtsschutz gewährleisten soll.
Ich bitte das europäischen Parlament, diese Fragen mit der Bundesregierung zu klären:
1. Welche Frist pro Instanz ist angemessen? Das BSG sagt, zwölf Monate. Ich bin aber der Ansicht, dies ist zu lange, da es gerade im Sozialbereich um existenzielle Fragen geht. Sechs Monate müssen meiner Meinung nach bei einem gut ausgerüsteten Fachgericht reichen. Wenn es Verzögerungsgründe gibt, werden die auch jetzt schon gesondert berücksichtigt. Übrigens werden gerade im Sozialbereich kaum noch Eilanträge zugelassen, sondern auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Auch dies sollte gerügt werden.
2. Dürfen tatsächlich Gerichtskosten im Voraus verlangt werden, wenn PKH bewilligt wurde? Wie gesagt, ich sehe hierin einen schweren Rechtsverstoß, der politiisch aber offensichtlich gewollt ist.
3. Dürfen Verfahren einfach für geschlossen erklärt werden, nur weil trotz bewilligter PKH die Gerichtskosten nicht bezahlt werden konnten?
Ich bitte das Europäische Parlament, darauf zu drängen, daß diese Verfahren allesamt wieder geöffnet und entschieden werden. Meine Söhne und ich sind vom LSG Berlin-Brandenburg, hier 37. und 38. Kammer, betroffen.
Ich bitte um die Annahme dieser Petition.
Sollten noch Fragen bestehen oder Unterlagen benötigt werden, stehe ich gerne zur Verfügung.
Obgleich der Petitionsausschuß sagt, daß er nachfragen würde, wenn etwas unklar ist, hat er es nicht, sondern die Petition für unzulässig erklärt, da es Unklarheiten geben würde. Die hätte er aber klären können und müssen:
https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0980%252F2015/html/Petition-Nr.%25C2%25A00980%252F2015%252C-eingereicht-von-Horst-Murken%252C-deutscher-Staatsangeh%25C3%25B6rigkeit%252C-zum-deutschen-Gesetz-zur-Verk%25C3%25BCrzung-von-Gerichtsverfahren
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