Samstag, 5. Oktober 2019
Kostenrechnung vom LSG über 20 Euro
L S G
L 37 SF 41/16 EK AS
L 37 SF 29/18 EK AS RG


Per Telefax



Berlin, 5. Oktober 2019




Rechtsmittel gegen obige Beschlüsse





Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grundlage dieser Beschlüsse sind hier unbekannt, uns liegt kein Antrag vom 18. September 2018 vor.

Ferner dürfen keine Kosten gegen uns geltend gemacht werden, da wir PKH ohne Zuzahlung bekommen haben oder hätten bekommen müssen.

Ferner hätte der Senat von Amts wegen ermitteln müssen, § 103 SGG. Die Verstöße gegen §§ 336 und 339 StGB lasse ich gerade prüfen.

Ich stelle fest, daß Frau Braun mich wieder belogen hat, als sie bei dem Termin am 19.9.2019 behauptete, für die Kostenrechnungen und die Überweisung der mit L 37 SF 29/14 EK AS zu Unrecht einbehaltenen Gelder sei die Landeskasse zuständig und ihr Senat habe damit nichts zu tun.

Ich fordere Sie auf, mir 100.000 Euro als Vorschuß für die ganzen offenen und noch zu bearbeitenden Fälle anzuweisen. Keines der Verfahren ist rechtmäßig geschlossen.

Dieses Schreiben wird hier veröffentlicht: https://prozesskosten.blogger.de/

Dort können Sie gerne vieles nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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