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Donnerstag, 7. November 2019
Beim BMJV will man meinen Fall abwimmeln
kasparhauser, 23:26h
BMJV
T 12 H 391
- Zu Händen Frau Lambrecht persönlich
Per Telefax
Berlin, 7. November 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN EHR – GESCHLECHT NICHT ERSICHTLICH
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
Vorgestern hat das BVerfG festgestellt, daß die gesamte Sozialgerichtsbarkeit gegen das Grundgesetz und Menschenrechte verstoßen hat. Nach meinen Informationen gab es alleine in 2018 etwa 34.000 100%-Sanktionen.
Aber auch in anderen Bereichen als den Sanktionen wird von den Sozialgerichten Straftaten nach §§ 336 und 339 StGB begangen.
Einen Bereich, Klage auf Nachteilsausgleich wegen überlanger Gerichtsverfahren, habe ich beim Bundesgeneralanwalt zur Anzeige gebracht, da in dem Land Brandenburg mit Sicherheit keine Staatsanwaltschaft gegen Richter ermitteln werden, die durch den Justizminister und dem Ministerpräsidenten gedeckt werden. Den Nachweis habe ich hier erbracht: https://prozesskosten.blogger.de/
Selbst das Landesverfassungsgericht wollte die Rechtsbeugung beim LSG nicht erkennen. Dabei ist der Verstoß gegen Art. 6 EMRK und Art. 3 GG evident, wenn PKH ohne Auflagen bewilligt werden und dann trotzdem noch Gerichtskosten gefordert werden.
Soweit mir bekannt ist, muß jeder, der von Straftaten Kenntnis erlangt, diese anzeigen. Da dies im Lande Brandenburg niemand macht, hatte ich mich an den Generalstaatsanwalt gewandt, der sich aber weigert, Straftaten zu verfolgen oder durch Verweisung verfolgen zu lassen. Damit verstößt nach meiner Auffassung die Generalstaatsanwaltschaft gegen ihre Amtspflichten.
Und ich denke, dies kann eine Bundesjustizministerin sich ansehen und darauf reagieren.
Insofern täuscht Ehr über meine Beschwerde und zeigt seine Unfähigkeit, einfache Texte richtig zu verstehen.
Da mein Schreiben vom 10. Oktober 2019 an Sie, Frau Lambrecht persönlich gerichtet war, frage ich hier, ob Sie Ehr tatsächlich mit der Bearbeitung beauftragt haben – oder, ob man Ihnen das Schreiben vorenthalten hat, wie es wohl bei Ihren Vorgängern auch der Fall war.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
T 12 H 391
- Zu Händen Frau Lambrecht persönlich
Per Telefax
Berlin, 7. November 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN EHR – GESCHLECHT NICHT ERSICHTLICH
Sehr geehrte Frau Lambrecht,
Vorgestern hat das BVerfG festgestellt, daß die gesamte Sozialgerichtsbarkeit gegen das Grundgesetz und Menschenrechte verstoßen hat. Nach meinen Informationen gab es alleine in 2018 etwa 34.000 100%-Sanktionen.
Aber auch in anderen Bereichen als den Sanktionen wird von den Sozialgerichten Straftaten nach §§ 336 und 339 StGB begangen.
Einen Bereich, Klage auf Nachteilsausgleich wegen überlanger Gerichtsverfahren, habe ich beim Bundesgeneralanwalt zur Anzeige gebracht, da in dem Land Brandenburg mit Sicherheit keine Staatsanwaltschaft gegen Richter ermitteln werden, die durch den Justizminister und dem Ministerpräsidenten gedeckt werden. Den Nachweis habe ich hier erbracht: https://prozesskosten.blogger.de/
Selbst das Landesverfassungsgericht wollte die Rechtsbeugung beim LSG nicht erkennen. Dabei ist der Verstoß gegen Art. 6 EMRK und Art. 3 GG evident, wenn PKH ohne Auflagen bewilligt werden und dann trotzdem noch Gerichtskosten gefordert werden.
Soweit mir bekannt ist, muß jeder, der von Straftaten Kenntnis erlangt, diese anzeigen. Da dies im Lande Brandenburg niemand macht, hatte ich mich an den Generalstaatsanwalt gewandt, der sich aber weigert, Straftaten zu verfolgen oder durch Verweisung verfolgen zu lassen. Damit verstößt nach meiner Auffassung die Generalstaatsanwaltschaft gegen ihre Amtspflichten.
Und ich denke, dies kann eine Bundesjustizministerin sich ansehen und darauf reagieren.
Insofern täuscht Ehr über meine Beschwerde und zeigt seine Unfähigkeit, einfache Texte richtig zu verstehen.
Da mein Schreiben vom 10. Oktober 2019 an Sie, Frau Lambrecht persönlich gerichtet war, frage ich hier, ob Sie Ehr tatsächlich mit der Bearbeitung beauftragt haben – oder, ob man Ihnen das Schreiben vorenthalten hat, wie es wohl bei Ihren Vorgängern auch der Fall war.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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