Dienstag, 18. Juni 2019
Beschwerde gegen untätige Generalbundesanwalt
Schreiben des Generalsbundesanwalt: https://www.dropbox.com/s/yv1g2jt8yepgjyh/Generalbundesanwalt%2018-Juni-2019%2021-40-12.pdf

Und meine Reaktion darauf:



DER GENERALBUNDESANWALT
1 AR 623/19




Per Telefax



Berlin, 18. Jun. 2019





DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN OBERAMTSRAT LINDNER



Sehr geehrte Damen und Herren,

durch meine Schreiben vom 4. Mai und 10. Juni weiß Herr Oberamtsrat Lindner von Straftaten, die seit Jahren in Brandenburg mit Wissen des Ministerpräsidenten, des Justizministers, des Abgeordnetenhauses und der Präsidentin des LSG geschehen.

Ich glaube nicht, daß es nur gegen meine Familie gerichtet ist, sondern vermute, es wird gezielt gegen Arme vorgegangen. Aber, auch wenn nur meine Söhne und ich betroffen wären, mußte der Generealbundesanwalt aus meiner Sicht tätig werden. Und sei es durch Verweis an eine zuständige andere Stelle, wie ich ja mit 10.6. deutlich angeregte habe.

Herr Lindner aber besteht auf seine „Nichtzuständigkeit“ und gibt mir damit zu verstehen, daß ihm die Sache über den Kopf wächst und er kein Interesse hat, gegen einen Ministerpräsidenten, einen Justizsenator und eine LSG-Präsidentin zu ermitteln oder ermitteln zu lassen.

Aus meiner Sicht disqualifiziert ihn dies für einen Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Dienstag, 11. Juni 2019
Erst eine Reaktion auf mein Schreiben vom 4.5.
Der Generalbundesanwalt hat (nach Mahnung) geantwortet: https://www.dropbox.com/s/riu6901nxt1qvzg/08-Juni-2019%2020-10-40.pdf


Und hier meine Reaktion darauf:

DER GENERALSBUNDESANWALT
1 AR 623/19




Per Telefax



Berlin, 10 Juni 2019




Sehr geehrter Herr Oberamtsrat Lindner,

durch mein Schreiben vom 4. Mai 2019 haben Sie Kenntnisse von Straftaten, die seit etwa 2012 vom LSG Brandenburg gegen mich und meine beiden Söhne begangen wurden, werden und auch in der Zukunft anhalten werden, wenn die Staatsgewalt sich nicht schützend vor uns stellt.

Ich kann nicht glauben, daß man nur gegen uns mit Rechtsbeugung vorgeht, so daß vermutlich das LSG gezielt gegen Arme vorgeht, die auf Nachteilsausgleich wegen überlanger Gerichtsverfahren klagen. Es liegt also offenkundig eine Verletzung von § 339 StGB vor.

Auch § 336 StGB ist betroffen, da die beiden bei dem LSG für überlange Verfahren und dem Nachteilsausgleich zuständigen Senate, 37. Und 38., sich weigern in unseren Angelegenheiten tätig zu werden.

Dieses Vorgehen wird gedeckt durch die Gerichtspräsidenten, dem Ministerpräsidenten, dem Justizsenator, dem Petitionsausschuß im Landtag und gar dem Landesverfassungsgericht. Alle Unterlagen finden Sie hier: https://prozesskosten.blogger.de/

Da hier so viele Personen und Institutionen gezielt gegen Arme vorgehen, besteht der Verdacht, organisiert zu handeln. Anders ist dieses Unrecht nicht zu erklären.

Sollten Sie tatsächlich nicht zuständig sein, leiten Sie das Verfahren bitte an die zuständige Stelle und bitten um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Samstag, 4. Mai 2019
Jetzt habe ich auch den Generalstaatsanwalt eingeschaltet
Landesjustizkasse

LSG, 37. Senat

LSG, 38. Senat

Der LSG-Gerichtspräsidentin

Dem Ministerpräsidenten

Dem Justizminister

Dem Petitionsausschuß

Dem Generalbundesanwalt





Per Telefax





Berlin 4. Mai 2019




Sehr geehrte Damen und Herren,

seit etwa 2012 betreibe ich Verfahren nach dem Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren vor dem LSG und den dort zuständigen 37. Und 38. Senat.

In allen Fällen, die bisher bearbeitet wurden, wurde uns PKH ohne Auflagen zugestanden. Trotzdem wurden – entgegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und der Durchführungsbestimmung, siehe Anlage, Gerichtskosten erhoben. Da wir diese nicht tragen konnten, wurden die Verfahren nach sechs Monaten geschlossen, die hälftige Gerichtskosten wurden dann noch verlangt und gegen uns vollstreckt.

Dies dürften Straftaten nach §§ 13ff StrPO sein und sind entsprechend zu verfolgen.

Ich verlange – auch als Zeichen tätiger Reue – die sofortige Niederschlagung aller gegen uns erlassener Kostenrechnung und die fünffache Erstattung der widerrechtlich gepfändeten Beträge.

Auch muß das Verfahren L 37 SF 29/14 EK AS endlich bezüglich der damals tatsächlich geleisteten Gerichtskosten und der Zinsen abgerechnet werden.

Weitere Materialien finden Sie in meinen Blogs:
https://prozesskosten.blogger.de/
https://rechtsstaat6.blogger.de/
https://rechtsstaat3.blogger.de/

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin

... link (0 Kommentare)   ... comment