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Samstag, 5. Oktober 2019
Kostenrechnung vom LSG über 20 Euro
kasparhauser, 15:23h
L S G
L 37 SF 41/16 EK AS
L 37 SF 29/18 EK AS RG
Per Telefax
Berlin, 5. Oktober 2019
Rechtsmittel gegen obige Beschlüsse
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundlage dieser Beschlüsse sind hier unbekannt, uns liegt kein Antrag vom 18. September 2018 vor.
Ferner dürfen keine Kosten gegen uns geltend gemacht werden, da wir PKH ohne Zuzahlung bekommen haben oder hätten bekommen müssen.
Ferner hätte der Senat von Amts wegen ermitteln müssen, § 103 SGG. Die Verstöße gegen §§ 336 und 339 StGB lasse ich gerade prüfen.
Ich stelle fest, daß Frau Braun mich wieder belogen hat, als sie bei dem Termin am 19.9.2019 behauptete, für die Kostenrechnungen und die Überweisung der mit L 37 SF 29/14 EK AS zu Unrecht einbehaltenen Gelder sei die Landeskasse zuständig und ihr Senat habe damit nichts zu tun.
Ich fordere Sie auf, mir 100.000 Euro als Vorschuß für die ganzen offenen und noch zu bearbeitenden Fälle anzuweisen. Keines der Verfahren ist rechtmäßig geschlossen.
Dieses Schreiben wird hier veröffentlicht: https://prozesskosten.blogger.de/
Dort können Sie gerne vieles nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 37 SF 41/16 EK AS
L 37 SF 29/18 EK AS RG
Per Telefax
Berlin, 5. Oktober 2019
Rechtsmittel gegen obige Beschlüsse
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Grundlage dieser Beschlüsse sind hier unbekannt, uns liegt kein Antrag vom 18. September 2018 vor.
Ferner dürfen keine Kosten gegen uns geltend gemacht werden, da wir PKH ohne Zuzahlung bekommen haben oder hätten bekommen müssen.
Ferner hätte der Senat von Amts wegen ermitteln müssen, § 103 SGG. Die Verstöße gegen §§ 336 und 339 StGB lasse ich gerade prüfen.
Ich stelle fest, daß Frau Braun mich wieder belogen hat, als sie bei dem Termin am 19.9.2019 behauptete, für die Kostenrechnungen und die Überweisung der mit L 37 SF 29/14 EK AS zu Unrecht einbehaltenen Gelder sei die Landeskasse zuständig und ihr Senat habe damit nichts zu tun.
Ich fordere Sie auf, mir 100.000 Euro als Vorschuß für die ganzen offenen und noch zu bearbeitenden Fälle anzuweisen. Keines der Verfahren ist rechtmäßig geschlossen.
Dieses Schreiben wird hier veröffentlicht: https://prozesskosten.blogger.de/
Dort können Sie gerne vieles nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Freitag, 4. Oktober 2019
Mein heutiges Schreiben an den 37. und 38. Senat
kasparhauser, 10:24h
L S G
37. Senat
Per Telefax
Berlin, 4. Oktober 2019
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
ANKÜNDIGUNG EINEN NACHTEILSAUSGLEICH EINFORDERN ZU WOLLEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist offensichtlich, daß Sie meinen Söhnen und mir weiterhin unsere Grundrechte nehmen wollen.
Dazu gehört das Recht auf effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz, den Sie uns vorsätzlich und mit enormer Schadabsicht verweigern,
Ich habe schon vielfach die Bearbeitung meiner Rügen und Beschwerden gerügt, aber Sie verweigern uns sogar neue Aktenzeichen. Dies ist eine brutale Rechtsverweigerung, die mit unserem Rechtssystem unvereinbar ist.
Daher ist dies eine neue Rüge, aber die vorherigen haben Sie auch nach § 103 SGG zu bearbeiten. Da Sie mir aber neue Aktenzeichen verweigert haben und überdies die Verfahren über Jahre hinziehen, können Sie von mir nicht verlangen, daß ich noch Aktenzeichen angebe. Diese müssen Sie dann von Amts wegen ermitteln.
Ich hoffe, daß Sie einsehen, daß Sie Unrecht begehen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
37. Senat
Per Telefax
Berlin, 4. Oktober 2019
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
ANKÜNDIGUNG EINEN NACHTEILSAUSGLEICH EINFORDERN ZU WOLLEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist offensichtlich, daß Sie meinen Söhnen und mir weiterhin unsere Grundrechte nehmen wollen.
Dazu gehört das Recht auf effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz, den Sie uns vorsätzlich und mit enormer Schadabsicht verweigern,
Ich habe schon vielfach die Bearbeitung meiner Rügen und Beschwerden gerügt, aber Sie verweigern uns sogar neue Aktenzeichen. Dies ist eine brutale Rechtsverweigerung, die mit unserem Rechtssystem unvereinbar ist.
Daher ist dies eine neue Rüge, aber die vorherigen haben Sie auch nach § 103 SGG zu bearbeiten. Da Sie mir aber neue Aktenzeichen verweigert haben und überdies die Verfahren über Jahre hinziehen, können Sie von mir nicht verlangen, daß ich noch Aktenzeichen angebe. Diese müssen Sie dann von Amts wegen ermitteln.
Ich hoffe, daß Sie einsehen, daß Sie Unrecht begehen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Samstag, 21. September 2019
Generalbundesanwalt/BMJV
kasparhauser, 13:24h
Heute kam dieses Schreiben:
https://www.dropbox.com/s/ckcfvdh9dz7dql2/21-Sep.-2019%2011-05-27.pdf
Und hier meine Antwort:
BMJV
II B 1 – 3260 II – 21 1095/2019
Per Telefax
Berlin, 21. Sep. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN HEßE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich an den Generalbundesanwalt gewandt, da im Bundesland Brandenburg gegen nationales und internationales Recht verstoßen wird.
So wurde und wird trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten erhoben. Da diese nicht bezahlt werden konnten, wurden nach mindestens sechs Monaten die Verfahren für beendet erklärt, die hälftigen Gerichtskosten festgesetzt und diese wurden gegen meine Söhne und mich vollstreckt.
Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, §§ 114 ZPO, besonders § 122 ZPO sowie § 14 GKG.
Ferner verstößt dieses Vorgehen gegen einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, besonders Art. 5 ist zu nennen, denn hier handelt es sich um Weiße Folter, in dem man einer Familie die Lebensgrundlage entzieht.
Aus der Selbstdarstellung des Bundesgeneralanwaltes: Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die Aufgabe der Justizgewährung übertragen.
Hier habe ich es dokumentiert, bitte beachten Sie die weiteren Links: https://prozesskosten.blogger.de/
In Brandenburg wurden diese Rechtsverstöße von allen Beteiligten getragen, also 37. Und 38. Senat des LSG, der Gerichtspräsidenten, der Landesjustizkasse, dem Petitionsausschuß des Landtages, dem Justizminister, dem Ministerpräsidenten und sogar dem Landesverfassungsgericht.
Insofern verweise ich auch schon auf meine Schreiben vom 29. Juli 2019 und erneut 3.9.2019.
Hier hatte ich auch schon auf die Möglichkeit des Vorliegens einer organisierten Kriminalität hingewiesen. Diesem Anfangsverdacht hätte der Generalbundesanwalt nachgehen müssen.
Daß in diesem Land kriminell vorgegangen wird, zeigte sich schon hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
Und in Bremen/Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zumindest gegen die korrupten Gutachter aufgenommen: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093 Wobei zu hoffen bleibt, daß auch gegen die verwickelten Richter ermittelt wird.
Mir ist es unverständlich, wieso dieser Staat solche Straftaten bewußt geschehen läßt.
Lächerlich ist, daß Herr Heße von einem Herrn Generalbundesanwalt spricht, ohne einen Namen zu nennen, denn meine Beschwerden gehen gegen mehrere namentlich genannte Beschäftigte der Generalbundesanwaltschaft.
Welchen „Sachverhalt“ Herr Heße geprüft haben will, wird ebenfalls nicht klar. Den tatsächlichen Sachverhalt hat er aber offensichtlich weder geprüft noch verstanden.
Auch hatte ich ja nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerden, sondern auch Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden geschrieben und angefragt, wieso diese nicht beantwortet werden.
Mir geht es um die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit – und worum geht es Ihnen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
https://www.dropbox.com/s/ckcfvdh9dz7dql2/21-Sep.-2019%2011-05-27.pdf
Und hier meine Antwort:
BMJV
II B 1 – 3260 II – 21 1095/2019
Per Telefax
Berlin, 21. Sep. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN HEßE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich an den Generalbundesanwalt gewandt, da im Bundesland Brandenburg gegen nationales und internationales Recht verstoßen wird.
So wurde und wird trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch Gerichtskosten erhoben. Da diese nicht bezahlt werden konnten, wurden nach mindestens sechs Monaten die Verfahren für beendet erklärt, die hälftigen Gerichtskosten festgesetzt und diese wurden gegen meine Söhne und mich vollstreckt.
Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, §§ 114 ZPO, besonders § 122 ZPO sowie § 14 GKG.
Ferner verstößt dieses Vorgehen gegen einige Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, besonders Art. 5 ist zu nennen, denn hier handelt es sich um Weiße Folter, in dem man einer Familie die Lebensgrundlage entzieht.
Aus der Selbstdarstellung des Bundesgeneralanwaltes: Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die Aufgabe der Justizgewährung übertragen.
Hier habe ich es dokumentiert, bitte beachten Sie die weiteren Links: https://prozesskosten.blogger.de/
In Brandenburg wurden diese Rechtsverstöße von allen Beteiligten getragen, also 37. Und 38. Senat des LSG, der Gerichtspräsidenten, der Landesjustizkasse, dem Petitionsausschuß des Landtages, dem Justizminister, dem Ministerpräsidenten und sogar dem Landesverfassungsgericht.
Insofern verweise ich auch schon auf meine Schreiben vom 29. Juli 2019 und erneut 3.9.2019.
Hier hatte ich auch schon auf die Möglichkeit des Vorliegens einer organisierten Kriminalität hingewiesen. Diesem Anfangsverdacht hätte der Generalbundesanwalt nachgehen müssen.
Daß in diesem Land kriminell vorgegangen wird, zeigte sich schon hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
Und in Bremen/Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zumindest gegen die korrupten Gutachter aufgenommen: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093 Wobei zu hoffen bleibt, daß auch gegen die verwickelten Richter ermittelt wird.
Mir ist es unverständlich, wieso dieser Staat solche Straftaten bewußt geschehen läßt.
Lächerlich ist, daß Herr Heße von einem Herrn Generalbundesanwalt spricht, ohne einen Namen zu nennen, denn meine Beschwerden gehen gegen mehrere namentlich genannte Beschäftigte der Generalbundesanwaltschaft.
Welchen „Sachverhalt“ Herr Heße geprüft haben will, wird ebenfalls nicht klar. Den tatsächlichen Sachverhalt hat er aber offensichtlich weder geprüft noch verstanden.
Auch hatte ich ja nicht nur Dienstaufsichtsbeschwerden, sondern auch Fachaufsichtsbeschwerden und Rechtsaufsichtsbeschwerden geschrieben und angefragt, wieso diese nicht beantwortet werden.
Mir geht es um die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit – und worum geht es Ihnen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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