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Dienstag, 11. August 2020
Scholz ist Kanzlerkanditat, unterstützt die SPD ihn
kasparhauser, 01:09h
Sehr geehrte Frau Lambrecht und Mitarbeiter,
ich habe es ja schon scharf kritisiert, daß Sie gegen die Strafvereitelung des Generalbundesanwalt nicht vorgehen: https://prozesskosten.blogger.de/
Dabei sind es eindeutig Straftaten in mehreren Fällen und gemeinschaftlich auch mit der Gerichtspräsidentin nach § 339 StGB, wenn trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch die Gerichtskosten im voraus verlangt wurden.
Ferner sind es Straftaten nach § 336 StGB, wenn mir der Rechtsweg nach Art. 19 IV GG versperrt wird, da mir Aktenzeichen zu neuen Verfahren in Zusammenarbeit aller Verantwortlichen verweigert werden.
Damit verstoßen aber Sie und Ihre Mitarbeiter, sowie der Generalbundesanwalt, gegen klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-01/index.php?sz=9&fbclid=IwAR2j6LPgUAa22BsxSknVDhCDSrGT_rwfLGpsAR6ZE2y2EwnttFQPgeNdLxg
Hier die Kernaussage:
In Absatz 11 der grundlegenden Tennessee-Eisenberg-Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht folgendes Postulat auf:
"Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden."
Denselben Absatz – weitestgehend wortgleich! – enthalten auch die nachfolgenden drei Entscheidungen des BVerfG. Es handelt sich also um eine durchgängige Rechtsprechung, nicht nur um die Entscheidung eines Einzelfalls.[12]
Wie verträgt sich Ihr Verhalten mit der Aussage Ihrer politischen Führung, daß man mal wieder für "soziale Gerechtigkeit" sei? Eine Aussage der SPD seit wievielen Jahrzehnten?
Bisher hat die SPD vielfach gegen Arme Mittel ergriffen:
- AlgII mit viel zu niedrigen Regelsatz, der ein Leben in Würde seit 2005 nicht zuließ
- In dem Fall der Rechtsverweigerung in Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer, wie ich nachgewiesen habe. Und ich bin nicht das einzige Opfer.
- In der Verweigerung von Opfern von Terror und Gewalt zustehender Opferentschädigung: https://www.change.org/p/sozialministerin-reimann-in-niedersachsen-sowie-amtskolleginnen-kinderrechte-vor-t%C3%A4terrechte?recruiter=62287809&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_petition
- Viel zu hohe Strompreise, unter denen eben auch besonders Arme Menschen und Familien leiden müssen, denen nicht geholfen wird. Etwa 350.000 Stromabschaltungen im Jahr in Haushalten, also auch bei Familien, sprechen eine klare Sprache gegen alle Parteien, die vorgeben, sozial zu sein.
- Mehrwertsteuersatzsenkungen, von der vor allem Reiche und Superreiche profitieren. Wenn man sich z. B ein Auto für rund 200.000 Euro kauft, macht sich die Ersparnis bemerkbar, bei einem Brötchen zu 0,40 Euro eigentlich nicht. Ich hatte gefordert, 1500 Euro für jeden AlgII-Bezieher und Rentner mit einer Rente unter 1500 Euro im Monat. Die kann man gerne immer noch umsetzen.
Ich kritisiere auch, daß wir seit einem Jahr in Kontakt stehen und ich trotz mehrfacher Sachstandsanfragen keine Antworten oder andere Reaktionen von Ihnen, Ihrem Team und Ihrem Ministerium bekommen habe. Halten Sie dies wirklich für menschenfreundlich?
Als Rundschreiben geht dieses Schreiben an über 100 politisch interessierte Mitstreiter und Institutionen. Ich bitte um Veröffentlichung und weitere Verbreitungen.
Viele Grüße
Horst Murken
ich habe es ja schon scharf kritisiert, daß Sie gegen die Strafvereitelung des Generalbundesanwalt nicht vorgehen: https://prozesskosten.blogger.de/
Dabei sind es eindeutig Straftaten in mehreren Fällen und gemeinschaftlich auch mit der Gerichtspräsidentin nach § 339 StGB, wenn trotz gewährter PKH ohne Auflagen noch die Gerichtskosten im voraus verlangt wurden.
Ferner sind es Straftaten nach § 336 StGB, wenn mir der Rechtsweg nach Art. 19 IV GG versperrt wird, da mir Aktenzeichen zu neuen Verfahren in Zusammenarbeit aller Verantwortlichen verweigert werden.
Damit verstoßen aber Sie und Ihre Mitarbeiter, sowie der Generalbundesanwalt, gegen klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-01/index.php?sz=9&fbclid=IwAR2j6LPgUAa22BsxSknVDhCDSrGT_rwfLGpsAR6ZE2y2EwnttFQPgeNdLxg
Hier die Kernaussage:
In Absatz 11 der grundlegenden Tennessee-Eisenberg-Entscheidung stellt das Bundesverfassungsgericht folgendes Postulat auf:
"Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden."
Denselben Absatz – weitestgehend wortgleich! – enthalten auch die nachfolgenden drei Entscheidungen des BVerfG. Es handelt sich also um eine durchgängige Rechtsprechung, nicht nur um die Entscheidung eines Einzelfalls.[12]
Wie verträgt sich Ihr Verhalten mit der Aussage Ihrer politischen Führung, daß man mal wieder für "soziale Gerechtigkeit" sei? Eine Aussage der SPD seit wievielen Jahrzehnten?
Bisher hat die SPD vielfach gegen Arme Mittel ergriffen:
- AlgII mit viel zu niedrigen Regelsatz, der ein Leben in Würde seit 2005 nicht zuließ
- In dem Fall der Rechtsverweigerung in Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer, wie ich nachgewiesen habe. Und ich bin nicht das einzige Opfer.
- In der Verweigerung von Opfern von Terror und Gewalt zustehender Opferentschädigung: https://www.change.org/p/sozialministerin-reimann-in-niedersachsen-sowie-amtskolleginnen-kinderrechte-vor-t%C3%A4terrechte?recruiter=62287809&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_petition
- Viel zu hohe Strompreise, unter denen eben auch besonders Arme Menschen und Familien leiden müssen, denen nicht geholfen wird. Etwa 350.000 Stromabschaltungen im Jahr in Haushalten, also auch bei Familien, sprechen eine klare Sprache gegen alle Parteien, die vorgeben, sozial zu sein.
- Mehrwertsteuersatzsenkungen, von der vor allem Reiche und Superreiche profitieren. Wenn man sich z. B ein Auto für rund 200.000 Euro kauft, macht sich die Ersparnis bemerkbar, bei einem Brötchen zu 0,40 Euro eigentlich nicht. Ich hatte gefordert, 1500 Euro für jeden AlgII-Bezieher und Rentner mit einer Rente unter 1500 Euro im Monat. Die kann man gerne immer noch umsetzen.
Ich kritisiere auch, daß wir seit einem Jahr in Kontakt stehen und ich trotz mehrfacher Sachstandsanfragen keine Antworten oder andere Reaktionen von Ihnen, Ihrem Team und Ihrem Ministerium bekommen habe. Halten Sie dies wirklich für menschenfreundlich?
Als Rundschreiben geht dieses Schreiben an über 100 politisch interessierte Mitstreiter und Institutionen. Ich bitte um Veröffentlichung und weitere Verbreitungen.
Viele Grüße
Horst Murken
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Donnerstag, 30. Juli 2020
Leider gibt es diese Jahr keinen Tag der offenen Tür
kasparhauser, 00:41h
An alle,
ich habe gerade gelesen, daß dieses Jahr der Tag der offenen Tür der Bundesregierung und aller Ministerien ausfällt.
Ich hatte unten stehenden Text schon vorbereitet, wollte ihn dort vorbringen. Er ist noch lange nicht vollständig, ich setze ihn aber trotzdem ab, da ich alt und kraftlos werde. Was dieser Staat wohl schon seit Jahrzehnten mit seinen Bürger macht. Die berühmte biologische Lösung.
Horst
Sehr geehrte Frau Justizminister Lambrecht,
ich werfe Ihnen vor, sich schützend vor den Generalstaatsanwalt zu
stellen, der seinerseits Strafvereitelung begeht und Straftaten nach §
336 StGB. Ferner ist es dessen Amtspflicht, bei Kenntnis von Straftaten
zu ermitteln oder ermitteln zu lassen, § 152 StPO und §§ 158ff StPO. Sie
hätten ihn also mahnen oder gar entlassen müssen. Leider sind Sie
untätig geblieben und haben damit Ihre Zustimmung zu den Taten der
Generalstaatsanwaltschaft durch Schweigen gegeben.
Hintergrund:
Seit Ende 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren.
Wenn also Verfahren von den Gerichten längere Zeit unbearbeitet liegen
gelassen wurden (Art. 19 IV GG gewährt uns Bürgern effektiven,
umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz) ist ein Nachteilsausgleich zu
entrichten. Standard ist, daß zwölf Monate je Instanz pauschal angesetzt
werden und danach - sofern keine trifftigen Gründe vorliegen, wie z.B.
ein notwendiges Sachverständigengutachten - wird ein Nachteilsausgleich
von 100 Euro pro Monat und Person fällig. Wenn man bedenkt, daß es bei
den Sozialgerichten um Existenzen geht, ist dies sehr wenig. Man sollte
wissen, daß pro Jahr etwa 350.000 Haushalben Strom oder Gas abgeschaltet
wird. Weil die JC vielfach zu spät leisten. Vorgesehen ist die Leistung
monatlich im Voraus.
ich hatte also, nachdem ich von diesem Gesetz erfahren habe, mehrere
Klagen für meine Söhne und mich beim LSG Berlin-Brandenburg ein
gereicht, die auf die 37. und 38. Senate aufgeteilt wurden. Mit allen
Klagen hatte ich für uns drei auf den entsprechenden, gesonderten
Formularen PKH beantragt und auch ohne Auflagen bewilligt bekommen.
Trotzdem und entgegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG wurden die
vollen Gerichtsgebühren im Voraus verlangt und, da wir die natürlich
nicht leisten konnten, wurden die Verfahren nach sechs Monaten für
beendet erklärt - was aber nicht dazu führt, daß die wirklich beendet
sind, sondern die sind immer noch offen und es fallen
Nachteilsausgleiche in oben genannter Höhe zu unseren Gunsten an, diese
müssen zu Lasten der Richter nach § 47 BeamStG gehen.
Trotzdem wurde dann noch die hälftige Gerichtsgebühren berechnetund
gegen uns vollstreckt. Anträge auf Erlaß der Gebühren wurden nicht
bearbeitet. Hier zu meinen Materialien: https://prozesskosten.blogger.de/
Der Bundesgeneralanwalt ist informiert, ebenso der Justizminister aus
Brandenburg, der Ministerpräsident von Brandenburg, das BMAS, das BMJV,
Sie, Frau Lambrecht und auch Ihre beiden Vorgänger.
Meist sind es Angehörige der SPD, die brutal gegen Arme vorgehen oder
vorgehen lassen.
So auch im Fall bei Opfern von Terror und Gewalt:
https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/
Ich selber bin davon auch betroffen:
https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir wird seit dem Vorfall am 20.2.2008 jede Hilfe verweigert. Dies
wissen Sie seit dem 2. August 2019 und haben es auch geduldet.
Hier zu meinen Materialien zu diesem Fall: https://rechtsstaat12.blogger.de/
Meine Blogs gehen inzwischen von Rechtsstaat2.blogger.de bis
Rechtsstaat28.blogger.de
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
ich habe gerade gelesen, daß dieses Jahr der Tag der offenen Tür der Bundesregierung und aller Ministerien ausfällt.
Ich hatte unten stehenden Text schon vorbereitet, wollte ihn dort vorbringen. Er ist noch lange nicht vollständig, ich setze ihn aber trotzdem ab, da ich alt und kraftlos werde. Was dieser Staat wohl schon seit Jahrzehnten mit seinen Bürger macht. Die berühmte biologische Lösung.
Horst
Sehr geehrte Frau Justizminister Lambrecht,
ich werfe Ihnen vor, sich schützend vor den Generalstaatsanwalt zu
stellen, der seinerseits Strafvereitelung begeht und Straftaten nach §
336 StGB. Ferner ist es dessen Amtspflicht, bei Kenntnis von Straftaten
zu ermitteln oder ermitteln zu lassen, § 152 StPO und §§ 158ff StPO. Sie
hätten ihn also mahnen oder gar entlassen müssen. Leider sind Sie
untätig geblieben und haben damit Ihre Zustimmung zu den Taten der
Generalstaatsanwaltschaft durch Schweigen gegeben.
Hintergrund:
Seit Ende 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren.
Wenn also Verfahren von den Gerichten längere Zeit unbearbeitet liegen
gelassen wurden (Art. 19 IV GG gewährt uns Bürgern effektiven,
umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz) ist ein Nachteilsausgleich zu
entrichten. Standard ist, daß zwölf Monate je Instanz pauschal angesetzt
werden und danach - sofern keine trifftigen Gründe vorliegen, wie z.B.
ein notwendiges Sachverständigengutachten - wird ein Nachteilsausgleich
von 100 Euro pro Monat und Person fällig. Wenn man bedenkt, daß es bei
den Sozialgerichten um Existenzen geht, ist dies sehr wenig. Man sollte
wissen, daß pro Jahr etwa 350.000 Haushalben Strom oder Gas abgeschaltet
wird. Weil die JC vielfach zu spät leisten. Vorgesehen ist die Leistung
monatlich im Voraus.
ich hatte also, nachdem ich von diesem Gesetz erfahren habe, mehrere
Klagen für meine Söhne und mich beim LSG Berlin-Brandenburg ein
gereicht, die auf die 37. und 38. Senate aufgeteilt wurden. Mit allen
Klagen hatte ich für uns drei auf den entsprechenden, gesonderten
Formularen PKH beantragt und auch ohne Auflagen bewilligt bekommen.
Trotzdem und entgegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG wurden die
vollen Gerichtsgebühren im Voraus verlangt und, da wir die natürlich
nicht leisten konnten, wurden die Verfahren nach sechs Monaten für
beendet erklärt - was aber nicht dazu führt, daß die wirklich beendet
sind, sondern die sind immer noch offen und es fallen
Nachteilsausgleiche in oben genannter Höhe zu unseren Gunsten an, diese
müssen zu Lasten der Richter nach § 47 BeamStG gehen.
Trotzdem wurde dann noch die hälftige Gerichtsgebühren berechnetund
gegen uns vollstreckt. Anträge auf Erlaß der Gebühren wurden nicht
bearbeitet. Hier zu meinen Materialien: https://prozesskosten.blogger.de/
Der Bundesgeneralanwalt ist informiert, ebenso der Justizminister aus
Brandenburg, der Ministerpräsident von Brandenburg, das BMAS, das BMJV,
Sie, Frau Lambrecht und auch Ihre beiden Vorgänger.
Meist sind es Angehörige der SPD, die brutal gegen Arme vorgehen oder
vorgehen lassen.
So auch im Fall bei Opfern von Terror und Gewalt:
https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/
Ich selber bin davon auch betroffen:
https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir wird seit dem Vorfall am 20.2.2008 jede Hilfe verweigert. Dies
wissen Sie seit dem 2. August 2019 und haben es auch geduldet.
Hier zu meinen Materialien zu diesem Fall: https://rechtsstaat12.blogger.de/
Meine Blogs gehen inzwischen von Rechtsstaat2.blogger.de bis
Rechtsstaat28.blogger.de
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Donnerstag, 23. Juli 2020
Die Strafanzeige gegen mich ist angekommen
kasparhauser, 16:25h
Sehr geehrter Herr Niebisch,
ich habe Ihre Vorladung bekommen und teile Ihnen mit, daß ich nicht kommen werde.
Ich bin stark gehbehindert: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ und kann keine Treppen steigen.
Ferner benötige ich einen Transporter, den ich aber nicht finanzieren kann.
Ihr Schreiben ist ohne Rechtskraft, da nicht erkennbar ist, wer es verantwortet. Dazu hier: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html
Auch die Unterschrift ist nichtig, eine Paraphe wird nicht anerkannt.
Zur unserer Rechtsordnung sehen Sie bitte hier und leiten es gerne an Kollegen weiter: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064
Ich stelle den Beweisantrag, daß ich niemanden beleidigt habe, sondern lediglich von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und meinem Recht gebrauch gemacht habe, meinen Unmut zu äußern. Bitte lassen Sie sich alle meiner Akten von dem PetA (vermutlicher Anzeigenerstatter) senden und sehen Sie hier: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064
Ende 2011 wurde aufgrund des Drucks des EuGH ein Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren eingeführt. Ich erfuhr davon erst später und klagte als Betroffener in mehren Fällen, um den meinen Söhnen und mir zustehenden Nachteilsausgleich für überlange Gerichtsverfahren zu bekommen. Dafür stellten wir PKH-Anträge, die auch ohne Auflagen bewilligt wurden. Trotzdem wurden von uns die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt, was ein klarer Verstoß gegen z. B. Art. 3 GG iVm § 122 ZPO und § 14 GKG darstellt und eine Straftat, § 339 StGB, sein dürfte.
Auch weigern sich die beiden zuständigen Senate, mir für weitere Verfahren neue Aktenzeichen zu vergeben. Ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG und eine Straftat nach § 336 StGB.
Ich hoffe, Sie verstehen meinen Unmut.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
ich habe Ihre Vorladung bekommen und teile Ihnen mit, daß ich nicht kommen werde.
Ich bin stark gehbehindert: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ und kann keine Treppen steigen.
Ferner benötige ich einen Transporter, den ich aber nicht finanzieren kann.
Ihr Schreiben ist ohne Rechtskraft, da nicht erkennbar ist, wer es verantwortet. Dazu hier: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html
Auch die Unterschrift ist nichtig, eine Paraphe wird nicht anerkannt.
Zur unserer Rechtsordnung sehen Sie bitte hier und leiten es gerne an Kollegen weiter: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064
Ich stelle den Beweisantrag, daß ich niemanden beleidigt habe, sondern lediglich von meinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und meinem Recht gebrauch gemacht habe, meinen Unmut zu äußern. Bitte lassen Sie sich alle meiner Akten von dem PetA (vermutlicher Anzeigenerstatter) senden und sehen Sie hier: http://bewusst.tv/funktioniert-der-rechtsstaat/?unapproved=1064&moderation-hash=c25a938ea4f9f1ab717fa55b2220d1da#comment-1064
Ende 2011 wurde aufgrund des Drucks des EuGH ein Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren eingeführt. Ich erfuhr davon erst später und klagte als Betroffener in mehren Fällen, um den meinen Söhnen und mir zustehenden Nachteilsausgleich für überlange Gerichtsverfahren zu bekommen. Dafür stellten wir PKH-Anträge, die auch ohne Auflagen bewilligt wurden. Trotzdem wurden von uns die vollen Gerichtskosten im Voraus verlangt, was ein klarer Verstoß gegen z. B. Art. 3 GG iVm § 122 ZPO und § 14 GKG darstellt und eine Straftat, § 339 StGB, sein dürfte.
Auch weigern sich die beiden zuständigen Senate, mir für weitere Verfahren neue Aktenzeichen zu vergeben. Ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG und eine Straftat nach § 336 StGB.
Ich hoffe, Sie verstehen meinen Unmut.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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