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Donnerstag, 29. April 2021
Nach einem Telefonat
kasparhauser, 17:35h
Sehr geehrte Frau Willau,
ich danke Ihnen für die Geduld bei dem Telefonat.
Hier sind die Beendigungsmöglichkeiten für Gerichtsverfahren:
https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Verfahren werden nicht beendet, in dem sie für geschlossen erklärt werden, wie es beim LSG
bei dem 37. und 38. Senat geschehen ist. Die Verfahren sind alle noch offen und müssen bearbeitet werden.
Auch Weglegen von Akten oder Verbrennen beenden die Verfahren nicht.
Was beim LSG geschehen ist, ist eindeutig Weiße Folter und gehört geahndet:
Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Opfer werden zu Opfern gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
ich danke Ihnen für die Geduld bei dem Telefonat.
Hier sind die Beendigungsmöglichkeiten für Gerichtsverfahren:
https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Verfahren werden nicht beendet, in dem sie für geschlossen erklärt werden, wie es beim LSG
bei dem 37. und 38. Senat geschehen ist. Die Verfahren sind alle noch offen und müssen bearbeitet werden.
Auch Weglegen von Akten oder Verbrennen beenden die Verfahren nicht.
Was beim LSG geschehen ist, ist eindeutig Weiße Folter und gehört geahndet:
Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Opfer werden zu Opfern gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Dienstag, 27. April 2021
Mein Schreiben an die Anzeigenerstatterin
kasparhauser, 16:59h
Sehr geehrte Frau Kniestedt,
Ich möchte mich mit Ihnen auf einer weitgehend sachlichen Ebene schreiben und Ihnen versuchen,
meine Gedanken zu vermitteln.
Zuerst möchte ich mich mit Bild vorstellen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
In über dreizehn Jahren wurde meinen Söhnen und mir jede Hilfe verweigert, unser Leben
zerstört.
Dabei gibt es seit 2000 die Verpflichtung, Opfern zu helfen, auch Opfern überlanger Gerichtsverfahren,
die seit Jahren auf dringend benötigte Leistungen warten. Und die Verfahren müssen bei den
Gerichten kostenfrei sein, wogegen auch in den Verfahren vor dem LSG verstoßen wurde, und
dies in zahlreichen Fällen. Es wird dort seit Jahren gegen die §§ 336 und 339 StGB verstoßen und
niemand scheint gewillt zu sein Gesetz und Recht durchzusetzen.
Die Erlaßanträge hätten ohnehin von der Landeshauptkasse bearbeitet werden müssen.
§ 5 Petitionsgetz sieht vor, daß der Sachverhalt mit dem Petenten ermittelt wird. Dies geht natürlich am Besten,
wenn mir offenbart wird, was die Gegenseite geschrieben hat.
So ist man auch beim PetA BT verfahren, Pet 3-19-11-84-038705, Frau Bähr.
Doch, auch für Sie gilt das IFG, näheres hier: VG Wiesbaden, 6 K 1016!15.WI
Zu den Begriffen Faschist und Nazi lassen Sie sich bitte die Broschüre zur Rosenburg
vom BMJV kommen. Am besten gleich ein paar Exemplare zum Verteilen.
Der Begriff ist gerade in Deutschland so ausgelutscht, daß ich mich gewundert habe,
daß darauf noch jemand reagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Ich möchte mich mit Ihnen auf einer weitgehend sachlichen Ebene schreiben und Ihnen versuchen,
meine Gedanken zu vermitteln.
Zuerst möchte ich mich mit Bild vorstellen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
In über dreizehn Jahren wurde meinen Söhnen und mir jede Hilfe verweigert, unser Leben
zerstört.
Dabei gibt es seit 2000 die Verpflichtung, Opfern zu helfen, auch Opfern überlanger Gerichtsverfahren,
die seit Jahren auf dringend benötigte Leistungen warten. Und die Verfahren müssen bei den
Gerichten kostenfrei sein, wogegen auch in den Verfahren vor dem LSG verstoßen wurde, und
dies in zahlreichen Fällen. Es wird dort seit Jahren gegen die §§ 336 und 339 StGB verstoßen und
niemand scheint gewillt zu sein Gesetz und Recht durchzusetzen.
Die Erlaßanträge hätten ohnehin von der Landeshauptkasse bearbeitet werden müssen.
§ 5 Petitionsgetz sieht vor, daß der Sachverhalt mit dem Petenten ermittelt wird. Dies geht natürlich am Besten,
wenn mir offenbart wird, was die Gegenseite geschrieben hat.
So ist man auch beim PetA BT verfahren, Pet 3-19-11-84-038705, Frau Bähr.
Doch, auch für Sie gilt das IFG, näheres hier: VG Wiesbaden, 6 K 1016!15.WI
Zu den Begriffen Faschist und Nazi lassen Sie sich bitte die Broschüre zur Rosenburg
vom BMJV kommen. Am besten gleich ein paar Exemplare zum Verteilen.
Der Begriff ist gerade in Deutschland so ausgelutscht, daß ich mich gewundert habe,
daß darauf noch jemand reagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Dienstag, 27. April 2021
Dem Bundespräsidenten
kasparhauser, 00:27h
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
wie Sie sicherlich wissen, steht Deutschland international unter großer Kritik,
da internationale Abkommen nicht eingehalten werden und die Justiz
immer mehr entartet.
Von dem ist dies gewollt?
Eines von mehreren meiner Probleme:
Seit 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren. Ich erfuhr davon
2012 oder 2013 und stellte PKH für meine beiden Söhne und mich für solche
Verfahren und einen Nachteilsausgleich. Die PKH wurde ohne jede Auflage
bewilligt, trotzdem wurden noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt.
Da wir die nicht leisten konnten, wurden die Verfahren geschlossen, was
sie aber nicht beendet.
Da wir aber vorher schon Opfer des Staates durch überlange Verfahren waren,
hätten keine Gebühren anfallen dürfen, denn der Staat darf sich nicht durch
seine Verfehlungen bereichern: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Seit 2016 bekomme ich keine neuen Aktenzeichen, der Rechtsweg, Art. 19 IV GG,
wird mir so versperrt. https://prozesskosten.blogger.de/
Bevor mir geantwortet wird, bitte ich um gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Gerne auch durch Fragen an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin
wie Sie sicherlich wissen, steht Deutschland international unter großer Kritik,
da internationale Abkommen nicht eingehalten werden und die Justiz
immer mehr entartet.
Von dem ist dies gewollt?
Eines von mehreren meiner Probleme:
Seit 2011 gibt es ein Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren. Ich erfuhr davon
2012 oder 2013 und stellte PKH für meine beiden Söhne und mich für solche
Verfahren und einen Nachteilsausgleich. Die PKH wurde ohne jede Auflage
bewilligt, trotzdem wurden noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt.
Da wir die nicht leisten konnten, wurden die Verfahren geschlossen, was
sie aber nicht beendet.
Da wir aber vorher schon Opfer des Staates durch überlange Verfahren waren,
hätten keine Gebühren anfallen dürfen, denn der Staat darf sich nicht durch
seine Verfehlungen bereichern: Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Seit 2016 bekomme ich keine neuen Aktenzeichen, der Rechtsweg, Art. 19 IV GG,
wird mir so versperrt. https://prozesskosten.blogger.de/
Bevor mir geantwortet wird, bitte ich um gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Gerne auch durch Fragen an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin
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