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Sonntag, 2. Mai 2021
An die Justizministerin
kasparhauser, 18:12h
Sehr geehrte Frau Justizminister und Mitarbeiter,
ich stelle den Antrag gemäß der "Richtlinie betreffend die Rolle der Staatsanwälte"
Resolution 45/120 vom 14 Dezember 1990, daß Sie Disziplinarverfahren gegen
die Generalbundesanwälte gemäß Punkte 21f zu eröffnen. Mir steht eine gute
Justiz zu, so daß vorsätzliche Verfehlungen gegen die §§ 336 und 339 StBG verfolgt werden müssen,
was die Generalbundesanwälte aber verweigerten.
"Ich habe bekanntlich nach der Rechtsprechung des BVerfG einen Rechtsanspruch auf Strafverfolgung: Erst vier gleichlautende Entscheidungen des BVerfG normierten einen echten Rechtsanspruch des Verletzten gegen die Staatsanwaltschaft auf effektive Strafverfolgung und damit auf ernsthafte Ermittlungstätigkeit. Diese vier gleichlautenden Entscheidungen des BVerfG sind die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts
vom 26. Juni 2014, 2 BvR 2699/10 im Fall Tennessee Eisenberg;
vom 6. Oktober 2014, 2 BvR 1568/12 im Fall Gorch Fock;
vom 23. März 2015, 2 BvR 1304/12 im Fall Münchner Lokalderby und
vom 19. Mai 2015, 2 BvR 987/11 im Fall Luftangriff bei Kundus.
Ferner bemängel ich schwere Verstöße gegen Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000.
Da ich Opfer von Weißer Folter durch das LSG bin, hätten keine Gebühren gegen uns erhoben werden dürfen. Der
Staat darf nicht Unrecht begehen und sich daran bereichern, was bei uns aber durch Pfändungen geschehen ist.
Überdies hätten die Richter den Nachteilsausgleich für uns von Amts wegen ermitteln müssen, § 103 SGG.
Ich bitte Sie tätig zu werden und das Recht auch in Deutschland zur Geltung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
ich stelle den Antrag gemäß der "Richtlinie betreffend die Rolle der Staatsanwälte"
Resolution 45/120 vom 14 Dezember 1990, daß Sie Disziplinarverfahren gegen
die Generalbundesanwälte gemäß Punkte 21f zu eröffnen. Mir steht eine gute
Justiz zu, so daß vorsätzliche Verfehlungen gegen die §§ 336 und 339 StBG verfolgt werden müssen,
was die Generalbundesanwälte aber verweigerten.
"Ich habe bekanntlich nach der Rechtsprechung des BVerfG einen Rechtsanspruch auf Strafverfolgung: Erst vier gleichlautende Entscheidungen des BVerfG normierten einen echten Rechtsanspruch des Verletzten gegen die Staatsanwaltschaft auf effektive Strafverfolgung und damit auf ernsthafte Ermittlungstätigkeit. Diese vier gleichlautenden Entscheidungen des BVerfG sind die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts
vom 26. Juni 2014, 2 BvR 2699/10 im Fall Tennessee Eisenberg;
vom 6. Oktober 2014, 2 BvR 1568/12 im Fall Gorch Fock;
vom 23. März 2015, 2 BvR 1304/12 im Fall Münchner Lokalderby und
vom 19. Mai 2015, 2 BvR 987/11 im Fall Luftangriff bei Kundus.
Ferner bemängel ich schwere Verstöße gegen Dokument E/CN.4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18. Januar 2000.
Da ich Opfer von Weißer Folter durch das LSG bin, hätten keine Gebühren gegen uns erhoben werden dürfen. Der
Staat darf nicht Unrecht begehen und sich daran bereichern, was bei uns aber durch Pfändungen geschehen ist.
Überdies hätten die Richter den Nachteilsausgleich für uns von Amts wegen ermitteln müssen, § 103 SGG.
Ich bitte Sie tätig zu werden und das Recht auch in Deutschland zur Geltung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Donnerstag, 29. April 2021
Nach einem Telefonat
kasparhauser, 17:35h
Sehr geehrte Frau Willau,
ich danke Ihnen für die Geduld bei dem Telefonat.
Hier sind die Beendigungsmöglichkeiten für Gerichtsverfahren:
https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Verfahren werden nicht beendet, in dem sie für geschlossen erklärt werden, wie es beim LSG
bei dem 37. und 38. Senat geschehen ist. Die Verfahren sind alle noch offen und müssen bearbeitet werden.
Auch Weglegen von Akten oder Verbrennen beenden die Verfahren nicht.
Was beim LSG geschehen ist, ist eindeutig Weiße Folter und gehört geahndet:
Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Opfer werden zu Opfern gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
ich danke Ihnen für die Geduld bei dem Telefonat.
Hier sind die Beendigungsmöglichkeiten für Gerichtsverfahren:
https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Verfahren werden nicht beendet, in dem sie für geschlossen erklärt werden, wie es beim LSG
bei dem 37. und 38. Senat geschehen ist. Die Verfahren sind alle noch offen und müssen bearbeitet werden.
Auch Weglegen von Akten oder Verbrennen beenden die Verfahren nicht.
Was beim LSG geschehen ist, ist eindeutig Weiße Folter und gehört geahndet:
Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Opfer werden zu Opfern gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Dienstag, 27. April 2021
Mein Schreiben an die Anzeigenerstatterin
kasparhauser, 16:59h
Sehr geehrte Frau Kniestedt,
Ich möchte mich mit Ihnen auf einer weitgehend sachlichen Ebene schreiben und Ihnen versuchen,
meine Gedanken zu vermitteln.
Zuerst möchte ich mich mit Bild vorstellen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
In über dreizehn Jahren wurde meinen Söhnen und mir jede Hilfe verweigert, unser Leben
zerstört.
Dabei gibt es seit 2000 die Verpflichtung, Opfern zu helfen, auch Opfern überlanger Gerichtsverfahren,
die seit Jahren auf dringend benötigte Leistungen warten. Und die Verfahren müssen bei den
Gerichten kostenfrei sein, wogegen auch in den Verfahren vor dem LSG verstoßen wurde, und
dies in zahlreichen Fällen. Es wird dort seit Jahren gegen die §§ 336 und 339 StGB verstoßen und
niemand scheint gewillt zu sein Gesetz und Recht durchzusetzen.
Die Erlaßanträge hätten ohnehin von der Landeshauptkasse bearbeitet werden müssen.
§ 5 Petitionsgetz sieht vor, daß der Sachverhalt mit dem Petenten ermittelt wird. Dies geht natürlich am Besten,
wenn mir offenbart wird, was die Gegenseite geschrieben hat.
So ist man auch beim PetA BT verfahren, Pet 3-19-11-84-038705, Frau Bähr.
Doch, auch für Sie gilt das IFG, näheres hier: VG Wiesbaden, 6 K 1016!15.WI
Zu den Begriffen Faschist und Nazi lassen Sie sich bitte die Broschüre zur Rosenburg
vom BMJV kommen. Am besten gleich ein paar Exemplare zum Verteilen.
Der Begriff ist gerade in Deutschland so ausgelutscht, daß ich mich gewundert habe,
daß darauf noch jemand reagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Ich möchte mich mit Ihnen auf einer weitgehend sachlichen Ebene schreiben und Ihnen versuchen,
meine Gedanken zu vermitteln.
Zuerst möchte ich mich mit Bild vorstellen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
In über dreizehn Jahren wurde meinen Söhnen und mir jede Hilfe verweigert, unser Leben
zerstört.
Dabei gibt es seit 2000 die Verpflichtung, Opfern zu helfen, auch Opfern überlanger Gerichtsverfahren,
die seit Jahren auf dringend benötigte Leistungen warten. Und die Verfahren müssen bei den
Gerichten kostenfrei sein, wogegen auch in den Verfahren vor dem LSG verstoßen wurde, und
dies in zahlreichen Fällen. Es wird dort seit Jahren gegen die §§ 336 und 339 StGB verstoßen und
niemand scheint gewillt zu sein Gesetz und Recht durchzusetzen.
Die Erlaßanträge hätten ohnehin von der Landeshauptkasse bearbeitet werden müssen.
§ 5 Petitionsgetz sieht vor, daß der Sachverhalt mit dem Petenten ermittelt wird. Dies geht natürlich am Besten,
wenn mir offenbart wird, was die Gegenseite geschrieben hat.
So ist man auch beim PetA BT verfahren, Pet 3-19-11-84-038705, Frau Bähr.
Doch, auch für Sie gilt das IFG, näheres hier: VG Wiesbaden, 6 K 1016!15.WI
Zu den Begriffen Faschist und Nazi lassen Sie sich bitte die Broschüre zur Rosenburg
vom BMJV kommen. Am besten gleich ein paar Exemplare zum Verteilen.
Der Begriff ist gerade in Deutschland so ausgelutscht, daß ich mich gewundert habe,
daß darauf noch jemand reagiert.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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