Samstag, 23. Oktober 2021
Kein effektiver Rechtsschutz in Bbg
https://www.dropbox.com/s/pp5tpe0m1daf66t/LDA-BB_2021-10-21_info-petitions.pdf?dl=0


Jn/002/21/1420


Sehr geehrter Herr Dr. Jendro,

ich bin entsetzt, wie Sie und andere in Brandenburg mit Gesetz und Recht umgehen Art. 20 III GG.

Auch in Brandenburg ist man offensichtlich immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen,

vgl. BVerfG 1 BvR 1910/12 vom 1.8.2017

Offenkundig will der Petitionsausschuß mich um mein Recht aus Art. 17 GG bringen.

Dabei steht mir auch hier umfassender, effektiver und zeitnaher Rechtsschutz

aus Art. 19 GG zu.

Dieses Grundrecht kann mir nur durch ein Gesetz genommen werden, welches

dieses Grundrecht nennt, Art. 19 iVm Art. 79 GG.

Haben Sie dazu einen Nachweis?

Und nein, ein umfassender Informationsanspruch führt zur Leistungssteigerung

des Petitionsausschusses, verhindert er doch, daß der Petitionsausschuß sich belügen läßt.

So schrieb mir der Petitionsausschuß, daß allle meine Verfahren vor dem 37. und dem

38. Senat beendet seien. Dies stimmt nicht, nur eines von ganz vielen Verfahren wurde

durch Urteil beendet und mir wurde ein Nachteilsausgleich von 2900 Euro zugesprochen.

Alle andere Verfahren sind offen und müssen vom LSG betrieben werden:

https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf

Näheres zu meinen Verfahren hier: https://prozesskosten.blogger.de/

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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Samstag, 25. September 2021
Auch im Bundestag werden Gesetze nicht eingehalten
https://www.dropbox.com/s/gpxkrvzvk027nrm/2021-09-25_bundestag.pdf?dl=0

https://www.dropbox.com/s/gwsr42opdclwie4/2021-09-16_bundestag.pdf?dl=0

Die wollen keinen Rechtsstaat, oder können keinen.

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Mittwoch, 18. August 2021
Der PetA verweigert mir Akteneinsicht
Landesbeauftragter für
Datenschutz und Akteneinsicht
In Brandenburg
z. H. Herrn Jendro



per Telefax
033203-356-0




Berlin, 12. Aug. 2021




Sehr geehrter Herr Jendro,

ich danke Ihnen für das sehr angenehme Telefonat.

Der Petitionsausschuß hat meine Petition ohne Rücksprache mit mir abgewiesen und dabei behauptet, daß keine meiner Klagen noch offen sei.

Dies ist schlicht falsch, keine ist geschlossen, alle sind noch offen und von den Richtern zu bearbeiten.

Daher habe ich vermutet, daß der Petitionsausschuß von den Stellen, die befragt wurden, getäuscht wurde und hatte um Übersendung der Schriftsätze dieser Stellen gebeten. Dies wurde mir verweigert, weil das IFG für den Petitionsausschuß nicht gelte.

Dies sehe ich anders. Zum einen bin ich vor der Einstellung/Abweisung der Petition zu hören und zum anderen sieht das VG Wiesbaden dies anders: VG Wiesbaden 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019.

Ende letzten Jahres habe ich vom PetA des BT die angeforderten Unterlagen erstmals bekommen und konnte auch das feststellen, daß der PetA ?getäuscht? wurde.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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