Samstag, 4. Mai 2019
Jetzt habe ich auch den Generalstaatsanwalt eingeschaltet
kasparhauser, 14:30h
Landesjustizkasse
LSG, 37. Senat
LSG, 38. Senat
Der LSG-Gerichtspräsidentin
Dem Ministerpräsidenten
Dem Justizminister
Dem Petitionsausschuß
Dem Generalbundesanwalt
Per Telefax
Berlin 4. Mai 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit etwa 2012 betreibe ich Verfahren nach dem Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren vor dem LSG und den dort zuständigen 37. Und 38. Senat.
In allen Fällen, die bisher bearbeitet wurden, wurde uns PKH ohne Auflagen zugestanden. Trotzdem wurden – entgegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und der Durchführungsbestimmung, siehe Anlage, Gerichtskosten erhoben. Da wir diese nicht tragen konnten, wurden die Verfahren nach sechs Monaten geschlossen, die hälftige Gerichtskosten wurden dann noch verlangt und gegen uns vollstreckt.
Dies dürften Straftaten nach §§ 13ff StrPO sein und sind entsprechend zu verfolgen.
Ich verlange – auch als Zeichen tätiger Reue – die sofortige Niederschlagung aller gegen uns erlassener Kostenrechnung und die fünffache Erstattung der widerrechtlich gepfändeten Beträge.
Auch muß das Verfahren L 37 SF 29/14 EK AS endlich bezüglich der damals tatsächlich geleisteten Gerichtskosten und der Zinsen abgerechnet werden.
Weitere Materialien finden Sie in meinen Blogs:
https://prozesskosten.blogger.de/
https://rechtsstaat6.blogger.de/
https://rechtsstaat3.blogger.de/
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin
LSG, 37. Senat
LSG, 38. Senat
Der LSG-Gerichtspräsidentin
Dem Ministerpräsidenten
Dem Justizminister
Dem Petitionsausschuß
Dem Generalbundesanwalt
Per Telefax
Berlin 4. Mai 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit etwa 2012 betreibe ich Verfahren nach dem Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren vor dem LSG und den dort zuständigen 37. Und 38. Senat.
In allen Fällen, die bisher bearbeitet wurden, wurde uns PKH ohne Auflagen zugestanden. Trotzdem wurden – entgegen Art. 3 GG, § 122 ZPO und der Durchführungsbestimmung, siehe Anlage, Gerichtskosten erhoben. Da wir diese nicht tragen konnten, wurden die Verfahren nach sechs Monaten geschlossen, die hälftige Gerichtskosten wurden dann noch verlangt und gegen uns vollstreckt.
Dies dürften Straftaten nach §§ 13ff StrPO sein und sind entsprechend zu verfolgen.
Ich verlange – auch als Zeichen tätiger Reue – die sofortige Niederschlagung aller gegen uns erlassener Kostenrechnung und die fünffache Erstattung der widerrechtlich gepfändeten Beträge.
Auch muß das Verfahren L 37 SF 29/14 EK AS endlich bezüglich der damals tatsächlich geleisteten Gerichtskosten und der Zinsen abgerechnet werden.
Weitere Materialien finden Sie in meinen Blogs:
https://prozesskosten.blogger.de/
https://rechtsstaat6.blogger.de/
https://rechtsstaat3.blogger.de/
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Dieselstraße 15
12057 Berlin
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