Freitag, 18. Oktober 2019
LSG hat bewußt gegen Treu und Glauben verstoßen
L S G
L 37 SF 139/14 EK AS


Per Telefax


Berlin, 17. Okt. 2019


E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN

Sehr geehrte Frau Engel,

mir wurde heute OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.1.2019 – 16 EK 32/18 zugespielt.

Daraus geht hervor, RZ 38, daß Ihnen und Ihren Kollegen allemal seit 2009 klar sein muß, daß eine Aufrechnung mit den mir zugesprochenen 2900 Euro aus 2015 widerrechtlich war und gegen Treu und Glauben verstieß.

Dies wurde 2011 durch den BGH, RZ 10, bestätigt.

Sie und Ihre Kollegen wußten also in 2015/16 ganz genau, daß Sie Unrecht tun und Milgram 4.0 gegen meine Familie und mich anwenden. Dies war und ist weiterhin ein Verstoß gegen das Verbot der Weißen Folter und gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.

Ich fordere Sie und Ihre Kollegen auf, diese Shenangians gegen meine Familie und auch andere Bürger endlich zu beenden und Gesetz und Recht, Art. 20 III GG, anzuwenden.

Ich fordere Sie also auf, endlich Ihre Arbeit grund- und menschenrechtkonform zu erledigen. Dringend sollten Sie L 37 SF 29/14 EK AS endlich komplett abrechnen und den mir zustehenden Betrag anweisen. Dazu gehören natürlich auch die gesetzlichen Zinsen, die müssen nicht im Urteil festgelegt werden, die stehen im Gesetz.

Dann müssen sämtliche Gebührenforderungen gegen meine Söhne und mich endlich erlassen werden, ich hatte dies mehrfach schriftlich gefordert. Zu Ihren Spielen aber gehörte offensichtlich, hierauf nicht zu reagieren.

Ferner fordere ich einen sechsstelligen Euro-Betrag für all die offenen Verfahren, die von dem 37. Senat einfach nicht betrieben wurden.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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